
Zitat von
amasbaal
vermutlich körperverletzung mit todesfolge (wenn er nicht überlebt) oder schwere körperverletzung mit hohen zivilrechtlichen entschädigungssummen - was sonst, sollte man nicht nachweisen können, dass die klassischen mordmerkmale gegeben sind.
und das ist juristisch auch gut so. totschlag oder ausufernde körperverletzung (selbst, wenn mit todesfolge) sind nun mal kein mord.
Was sind denn in Frankreich die klassischen Mordmerkmale?
Bei uns wurden die ja von Freisler eingeführt.
In anderen Ländern geht es um den Unterschied zwischen geplant/überlegt und Affekt, so wie es bei uns auch vor 1941 war.
Dabei sind sowohl Totschlag, wie auch Mord eben durch Vorsatz qualifiziert und das scheint mir in Deutschland die größere Hürde, da man grundsätzlich eine große Hemmschwelle vor einer vorsätzlichen Tötung unterstellt.
Der reißende Strom wird gewalttätig genannt. Aber das Flußbett, das ihn einengt, nennt keiner gewalttätig.
-Bertolt Brecht-