Der Freizeit-und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erlaubt ist, gestattet; Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf unge-deckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.

Die Öffnung von gedeckten und ungedeckten Sportanlagen ist nur zulässig, sofern Besucherinnen und Besucher nur alleine oder in nach Satz 1 zulässigen Gruppen eingelassen werden; einzelne Besucherinnen
-6-und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten
.


Das klingt für mich so, als könnten in Hessen, 2 Personen, aus zwei Haushalten miteinander trainieren und mit 3 Meter Abstand die nächsten zwei Personen trainieren.

Ich als Trainer darf die Leute nicht anfassen, aber ich könnte mit einer festen Person, die Techniken zeigen. Versteht das jemand? Es wird ja in dieser Verordnung nicht einmal nach Kontakt und Nicht-Kontakt unterschieden.

Kennt jemand den genauen Sachverhalt für Hessen?