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Thema: Rassistsicher Übergriff in Straßenbahn

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  1. #1
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    im übrigen geht es nicht darum, dem täter ne lektion erteilen zu wollen, weil er eine bestimmte "einstellung" hat, sondern, weil seine "einstellung" ihn dazu verleitet hat, täter zu sein - genauer: weil er gerade eine tat begeht!

    kann jeder denken, was er will, aber eben nicht tun, was er will, wenn es so eine art von "tun" ist.

    klar: die gerichte regeln das. damit die das regeln können muss der täter aber entweder bekannt sein (videos helfen dann) oder aber, er muss NACH bzw. durch GELEISTETE(R) NOTHILFE unter kontrolle gebracht werden, damit er sich dem nicht entziehen kann. bei solchen leuten hilft aber kein "halt. so nicht. sie warten jetzt auf die polizei."

    unschuldige zu "bestrafen" (ob im gericht oder "handfest" vor ort) geht aber natürlich gar nicht.
    in unserem fall hier: schuld/handlung des täters ist offensichtlich.
    und deshalb bleibe ich dabei: IN DER SITUATION hat er ne tracht prügel im rahmen der nothilfe "verdient" (einfach wegziehen geht bei dem auch nicht. da gibt es nur entweder oder. da ist der eigenschutz und der schutz der umstehenden das einzige, was handfestes eingreifen evtl. verbietet. aber, wenn man das so einschätzt, dass man das hinbekommt und kein anderer was abbekommen wird...)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  2. #2
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...
    und deshalb bleibe ich dabei: IN DER SITUATION hat er ne tracht prügel im rahmen der nothilfe "verdient"...
    Das war am Anfang des threads nicht so deutlich formuliert wie jetzt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Das war am Anfang des threads nicht so deutlich formuliert wie jetzt.
    wie hätte es denn sonst gemeint sein sollen?
    er hat ne trach prügel verdient... das wurde gesagt/geschrieben, unmittelbar unter dem eindruck der gerade gesehenen tat.
    eine m.e. korrekte menschliche regung, die hier ja einige teilen (unabhängig von "politik" und so).
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  4. #4
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wie hätte es denn sonst gemeint sein sollen?
    ...
    Klang nach Vergeltung, unabhägig von der Nothilfesituation. Als emotionale spontane Raktion verständlich, als Prinzip im Rechtsstat
    nicht angemessen (aber von verschiedenen, auch im thread genannten Gruppen und Individuen als legitim angesehen). Aber du hast es ja geklärt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    und deshalb bleibe ich dabei: IN DER SITUATION hat er ne tracht prügel im rahmen der nothilfe "verdient" (einfach wegziehen geht bei dem auch nicht. da gibt es nur entweder oder. da ist der eigenschutz und der schutz der umstehenden das einzige, was handfestes eingreifen evtl. verbietet. aber, wenn man das so einschätzt, dass man das hinbekommt und kein anderer was abbekommen wird...)
    Eine Gratwanderung ... was wenn jemand der eingreift in schwer schädigt ? Unser Gesetz kennt den Notwehrexzess, aber das ganze ist eine komplizierte Situation. Ich hätte es toll gefunden, wenn nicht nur jemand den Täter filmt, sondern ihn mit gebührendem Abstand folgt und die Polizei verständigt. Vorher noch jemanden bitten sich um das Opfer zu kümmern, während schon fast der Königsweg. Sonst lesen wir wieder in der Zeitung:" Er wollte nur helfen und wurde auf dem Bordstein totgeschlagen. "

    Schwierig ... ich hätte eingegriffen, allerdings gehöre ich zum wehrhaften Teil der Bevölkerung. Außerdem würden man das von mir erwarten, mit gutem Beispiel voranzugehen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Eine Gratwanderung ... was wenn jemand der eingreift in schwer schädigt ? Unser Gesetz kennt den Notwehrexzess, aber das ganze ist eine komplizierte Situation. Ich hätte es toll gefunden, wenn nicht nur jemand den Täter filmt, sondern ihn mit gebührendem Abstand folgt und die Polizei verständigt. Vorher noch jemanden bitten sich um das Opfer zu kümmern, während schon fast der Königsweg. Sonst lesen wir wieder in der Zeitung:" Er wollte nur helfen und wurde auf dem Bordstein totgeschlagen. "

    Schwierig ... ich hätte eingegriffen, allerdings gehöre ich zum wehrhaften Teil der Bevölkerung. Außerdem würden man das von mir erwarten, mit gutem Beispiel voranzugehen.
    ja, leicht ist das nicht. allerdings.
    und hinterherlaufen, polizei verständigen, opfer helfen ist natürlich ne prima sache. es geht ja auch nicht unbedingt um "objektives", sondern um spontane, sehr subjektive reaktionen angesichts der tat und um grundsätzliche positionen, die man gegenüber solchen tätern in solchen situationen hat.
    eine frage der etik, auf die es nicht nur eine antwort gibt.
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