im übrigen geht es nicht darum, dem täter ne lektion erteilen zu wollen, weil er eine bestimmte "einstellung" hat, sondern, weil seine "einstellung" ihn dazu verleitet hat, täter zu sein - genauer: weil er gerade eine tat begeht!
kann jeder denken, was er will, aber eben nicht tun, was er will, wenn es so eine art von "tun" ist.
klar: die gerichte regeln das. damit die das regeln können muss der täter aber entweder bekannt sein (videos helfen dann) oder aber, er muss NACH bzw. durch GELEISTETE(R) NOTHILFE unter kontrolle gebracht werden, damit er sich dem nicht entziehen kann. bei solchen leuten hilft aber kein "halt. so nicht. sie warten jetzt auf die polizei."
unschuldige zu "bestrafen" (ob im gericht oder "handfest" vor ort) geht aber natürlich gar nicht.
in unserem fall hier: schuld/handlung des täters ist offensichtlich.
und deshalb bleibe ich dabei: IN DER SITUATION hat er ne tracht prügel im rahmen der nothilfe "verdient" (einfach wegziehen geht bei dem auch nicht. da gibt es nur entweder oder. da ist der eigenschutz und der schutz der umstehenden das einzige, was handfestes eingreifen evtl. verbietet. aber, wenn man das so einschätzt, dass man das hinbekommt und kein anderer was abbekommen wird...)
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s