Kann man da was verdienen?
Du meinst Frau Kahane und die Amadeu Antonio Stiftung? Die hauptsächlich von der Regierung finanziert wird und sich vor allem auch damit befaßt, unter dem Vorwurf des Antisemitismus und unter defacto-Gleichsetzung der Begriffe Antisemitismus und Antizionismus Linke zu diskreditieren?und selbst eine Tätigkeit als IM für das MfS der DDR ist da nicht hinderlich um Karriere zu machen.
Musik war größtenteils eher mäßig, politisch war der Mann aber gut. Ich muss nicht nur Punk gut finden...früher vielleicht. Aber der Hang zum trash, den hab ich schon lange.
Demogeld und Fahrtkostenerstattung (letzteres nur mit ANTIFAmily-Card
Die Einleitung suggeriert , das ein "Übergriff" , welcher politisch motiviert ist , in seiner Qualität anders zu werten währe , als "Übergriffe" die anders motiviert sind . Aus Sicht einer politischen Strömung , welche sich in seinem "Dasein" berechtigt und bestätigt sieht durch "Feindbild", mag das Sinn machen aber aus Sicht der "SV" geht die Gefahr für Leib und Leben immer noch vom Übergriff "an sich" aus und nicht von der Gesinnung . Angenommen , der Täter hat besagte Gesinnung , aber der "Übergriff" hatte andere Beweggründe , weil eben Opfer kein Ausländer war sondern augenscheinlich "Homosexuell" . So währe die Einleitung , jetzt was ?... Ein "homophober Übergriff" in der Straßenbahn . Daher , im Diskurs , welche ist die Beste Ideologie mag das alles Sinn machen aber für vernunftbezogene SV führt solcherlei Unterscheidungen zu nix als "Flickwerk".
motiv ist dann immer noch von der gleichen gesinnung bestimmt. das war jetzt echt kein passendes beispiel. die beweggründe wären die gleichen, der äußere anlass zur tat nur ein anderer.
vielleicht eher: angenommen ein deutsches opfer macht den eindruck teure wertsachen bei/an sich zu tragen, und der täter will die haben... das hätte dann nichts mit dieser speziellen "gesinnung" zu tun. aus der sicht des täters mit gesinnung, ein raub am "volksgenossen". das ist dann poliitisch neutral (solange nicht ausdrücklich für die kasse der vereinigten gesinnungsfreunde geraubt wird).
edit: ich gehe jetzt natürlich von einem rechtsradikalen weltbild mit entsprechender gesinnung aus, die eben nicht nur mit "ausländern" zu tun hat. ich würde eine - für mich - hohe summe drauf wetten, dass der typ, der auf den Syrer eingetreten hat, bestimmt auch ein problem mit homosexuellen hat (ob er die dann auch treten würde, ist erst mal egal, geht ja darum, dass "solche einstellungen" in den meisten fällen homophobie beinhalten). die chancen stehen da, glaub ich, auf meiner seite. das restrisiko, dass es dann doch anders ist, würde ich in kauf nehmen.
Geändert von amasbaal (01-05-2021 um 21:47 Uhr)
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
inzwischen (seit 2015 ?) kann wohl wieder eine bestimmte Gesinnung strafverschärfend wirken:
§ 46
Grundsätze der Strafzumessung
(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) 1Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
[...]
https://dejure.org/gesetze/StGB/46.htm
Auch bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB können sich etwa die Gesinnung, die aus der Tat spricht und der bei der Tat aufgewendete Wille zu Lasten des Täters auswirken, aber nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der Tat besteht. Andernfalls handelt es sich um eine unzulässige Strafzumessungserwägung und das Urteil ist mit der Revision angreifbar. Nach Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015[5] sind seit dem 1. August 2015 „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele des Täters zu berücksichtigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesinnungsstrafrecht
Geändert von Pansapiens (01-05-2021 um 22:12 Uhr)
in dem text ist "menschenverachtende" das zentrale, leider nicht fett zitierte - wörtchen. ist die gesinnung schon so, dass sie die handlung aufgrund einer bewußten verachtung eines menschen wegen seiner bloßen existenz als die "art mensch", die er ist, geschieht, ist das ja auch ein zeichen für eine form von vorsatz. ein vorsatz, in dem das opfer nicht einmal als mensch geachtet wird, was heißt, dass der tat dann auch keine "humanen" grenzen gesetzt werden und sie deshalb um so brutaler ausgeführt werden kann (der täter also umso "gefährlicher" ist). und dass vorsatz bei tiefster überzeugung der wertlosigkeit des menschenlebens des Opfers strafverschärfend sein soll, ist wohl kaum verwunderlich.
das motiv ist bei der beurteilung der schwere der schuld ein(!) juristisch zu berücksichtigender faktor (zb. bei der frage, ob die klassischen "mordmerkmale", wie etwa "niedere beweggründe" vorliegen) - moralisch/etisch sowieso.
Geändert von amasbaal (01-05-2021 um 22:57 Uhr)
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Möllemann hatte in Münster Gievenbeck jahrelang so ein Wachhäuschen in SchwarzRotGelb vor seinem Haus stehen....
Es gab auch vor seinem Tod Bilder, er(Mölli) in blau/gelbem Springeranzug ,im Flieger, mit 18% auf den Schuhen....
Unter den Fallis in Telgte hatte Mölli auch keinen guten Ruf, so technisch, klar 10000 Srünge, aber immer eher so rausgefallen...
P.s. https://www.fdp-thueringen.de/news/7...ann_kommt.html
Geändert von Macabre (01-05-2021 um 23:12 Uhr)
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