Ich bin der Meinung, dass hier mal irgendwo stand, dass es sich im Schleswig-Holstein handelt. Wie dem auch sei: Auch in SH gilt:
a) Ordentliche Mitglieder sind die Karate treibenden Vereine, die im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig sind.
b) Außerordentliche Mitglieder sind die Karate treibenden Sportschulen. Als Sportschulen in diesem Sinne gelten auch Vereine und sonstige Vereinigungen, die im personellen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhang mit einer kommerziell den Karatesport betreibenden Sportschule stehen.
und die Liste ist abschließend. Also: Wenn keine entsprechende Rechtsform, dann nix DKV.