Nein. China hatte eine ausufernde Bürokratie, und die Wehrpflicht war mit allen Verpflichtungen erblich, musste also an vielen Stellen registriert werden. Angehörige von Offizieren hatten einen anderen legalen Status als Angehörige von einfachen Soldaten und wurden in der Bürokratie entsprechend anders bezeichnet. Die normale Erbteilung war für Wehrfamilien verboten, es gab zugewiesenes Land, Familienchroniken und Verträge zur Regelung der Erbfolge mit Kompensationszahlungen der freigekauften Söhne an das Opferlamm der Familie. Jedem Militäreinsatz, jeder Truppenverlegung, jeder Einberufung ging ein wochenlanger Papierkrieg voraus. Als mit dem Ende der Ming die Erbwehrpflicht für Hanchinesen wegfiel, mussten die Familienverträge und die Erbteile neu verhandelt werden. Alles musste schriftlich und gerichtsfest aufgezeichnet werden.
Da, wo örtlich die Verwaltung zusammengebrochen ist, wurde die Aufzeichnung lückenhaft. Dann müssen bei Erbsachen aber die Angelegenheiten früherer und späterer Generationen da sein. Jede Dynastie hat minutiös und penibel die Akten des Vorgängerregimes fortgeführt und sich bemüht, eventuelle Lücken in den Akten zu schließen. China war immer ein Überwachungsstaat. Man hat sogar exakte amtliche Aufzeichnungen darüber geführt, in welchem Tümpel welcher Drachengott haust und wie die Erfolgsstatistik von Wetterbeschwörungen im Vergleich der lokalen Tümpel aussah. Hätten die einen DFB gehabt, könnte man heute noch die Ballbesitzstatistik jedes Kreisligaspielers aus dem 14. Jahrhundert nachlesen. Ein General der Mingdynastie, der nirgendwo schriftliche Akten verursacht, hat vermutlich nie existiert.
Maos Terror hat diese Akten bewahrt und fortgeführt, weil sie gebraucht wurden, um Familienverbände zu durchleuchten und zu terrorisieren. In China galt und gilt Sippenhaft als Grundprinzip aller Rechtsfragen. Wird ein Gesuchter nicht gefasst, landen eben seine Familienangehörigen im Lager.