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Thema: Messerangriff in Würzburg

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  1. #1
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    Standard Messerangriff in Würzburg

    https://youtu.be/F_uTLra8kRw
    Soll mehrere Tote gegeben haben....
    Hat jemand weitere Informationen ?

  2. #2
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    Exclamation

    3 tote , 5 schwerverletzte, die teilweise in lebensgefahr sind, mehrere leichtverletzte

    täter soll ein 24 jähriger somalier sein, der seit 2015 in deutschland sein soll. er ist psychisch auffällig in den letzten monaten gewesen. der soll während seiner tat allah akbar gerufen haben.

    er wurde durch schußwaffeneinsatz der polizei gestoppt, nach dem mehrere männer ihn mit stühlen und regenschirmen verfolgt hatten, um schlimmeres zu verhindern.
    Geändert von marq (25-06-2021 um 19:50 Uhr)

  3. #3
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  4. #4
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    Wieder mal ein krasses Ereignis.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  5. #5
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    Der ist erst vor wenigen Tagen zwangseingewiesen worden. Wieso lässt man den dann gleich wieder raus in die Öffentlichkeit ?
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  6. #6
    gast Gast

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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Der ist erst vor wenigen Tagen zwangseingewiesen worden. Wieso lässt man den dann gleich wieder raus in die Öffentlichkeit ?
    das ist wie bei einer Inhaftierung, da kommt ein Richter und prüft die Gründe, ganz normal

  7. #7
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    Arrow

    meine genesungswünsche gehen an alle verletzten und mein aufrichtiges beileid an die familien der opfer.

  8. #8
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    Viele schreiben Kilometer lange Informationen, Berichte, etc.

    Meine persönliche Meinung ist dazu: Dreck gehört zu Dreck

    Ob das richtig oder falsch ist, ist mir völlig schnuppe, es ist halt meine Meinung.

    Mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen der toten Menschen, ich denke das ist schon mehr als schlimm genug.

    Keiner dieser toten Menschen, dachte nicht eine Sekunde daran an diesem Tag auf einem Tisch einer Gerichtsmedizin zu liegen.

    Wie geschrieben: es ist meine persönliche Meinung, die wird sich auch nicht ändern.
    Die einzige Beständigkeit ist die Veränderung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Shimin Beitrag anzeigen
    Viele schreiben Kilometer lange Informationen, Berichte, etc.

    Meine persönliche Meinung ist dazu: Dreck gehört zu Dreck

    Ob das richtig oder falsch ist, ist mir völlig schnuppe, es ist halt meine Meinung.

    Mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen der toten Menschen, ich denke das ist schon mehr als schlimm genug.

    Keiner dieser toten Menschen, dachte nicht eine Sekunde daran an diesem Tag auf einem Tisch einer Gerichtsmedizin zu liegen.

    Wie geschrieben: es ist meine persönliche Meinung, die wird sich auch nicht ändern.

    Auge um Auge .. gilt dann natürlcih auch für dich.So schaffen wir es doch noch , die Menschheit rechtzeitig zu dezimieren .

  10. #10
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    Zitat Zitat von hallosaurus Beitrag anzeigen
    Ist denn bekannt warum er die Tat für gut hält? Geht es etwa um gleiche politische Ziele, wie das töten von Ungläubigen? Oder teilen Sie dieselbe Geisteskrankheit?
    Ich frage mich eher, warum man festgenommen wird, wenn man halbprivat äußert, eine Straftat "gut" zu finden?


    Zitat Zitat von Shimin Beitrag anzeigen
    Viele schreiben Kilometer lange Informationen, Berichte, etc.

    Meine persönliche Meinung ist dazu: Dreck gehört zu Dreck...
    Wenn du jetzt noch erklären könntest, was genau du damit meinst, hätte der Beitrag vielleicht auch irgendeinen Sinn und könnte zur Diskussion stehen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich frage mich eher, warum man festgenommen wird, wenn man halbprivat äußert, eine Straftat "gut" zu finden?


    ...
    Ist wohl der aktuellen Atmosphäre und einem präventiven Gedanken geschuldet, welcher ja immer wal wieder zu kurz kommt.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich frage mich eher, warum man festgenommen wird, wenn man halbprivat äußert, eine Straftat "gut" zu finden?

    Belohnung und Billigung von Straftaten
    Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

    1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
    2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

    Wenn man in einer "Unterkunft" in der eventuell noch ein paar andere labile Desperados anwesend sind öffentlich ein solches Hassverbrechen gutheißt, ist das natürlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

  13. #13
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    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn man in einer "Unterkunft" in der eventuell noch ein paar andere labile Desperados anwesend sind öffentlich ein solches Hassverbrechen gutheißt, ist das natürlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
    Stimmt schon, es ging Kensei wohl eher um die aktuelle Verhaftung. Möglicherweise lag § 112 (2) 2 StPO vor:

    https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

  14. #14
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    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen

    Belohnung und Billigung von Straftaten
    Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

    1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
    2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

    Wenn man in einer "Unterkunft" in der eventuell noch ein paar andere labile Desperados anwesend sind öffentlich ein solches Hassverbrechen gutheißt, ist das natürlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
    Du musst Unterkunft nicht in Anführungszeichen setzen. Für mich ist fraglich, ob eine Flüchtlingsunterkunft als öffentlicher Raum gilt. Ich hätte eher vermutet, nein. Und dann wäre noch die Frage, warum man den festnimmt, und nicht einfach nur anzeigt und ein Verfahren einleitet.
    Ich vermute mal, die zuständige Polizeibehörde hat angenommen, dass der irgendwie in die Tat involviert war und vielleicht untertauchen könnte. Und deshalb etwas genauer ermittelt.
    Geändert von Kensei (04-07-2021 um 16:55 Uhr) Grund: Rechtschreibung

  15. #15
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    Da haben wohl ein paar den Atem angehalten u. deja vu gehabt, als sie das sahen. War aber wohl Drogenszenenstreit: Gambier läuft mit Messer vor Polizei weg durch Zwickau:

    https://www.bild.de/video/clip/news-...7114.bild.html

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