https://youtu.be/F_uTLra8kRw
Soll mehrere Tote gegeben haben....
Hat jemand weitere Informationen ?
https://youtu.be/F_uTLra8kRw
Soll mehrere Tote gegeben haben....
Hat jemand weitere Informationen ?
3 tote , 5 schwerverletzte, die teilweise in lebensgefahr sind, mehrere leichtverletzte
täter soll ein 24 jähriger somalier sein, der seit 2015 in deutschland sein soll. er ist psychisch auffällig in den letzten monaten gewesen. der soll während seiner tat allah akbar gerufen haben.
er wurde durch schußwaffeneinsatz der polizei gestoppt, nach dem mehrere männer ihn mit stühlen und regenschirmen verfolgt hatten, um schlimmeres zu verhindern.
Geändert von marq (25-06-2021 um 19:50 Uhr)
Die Videos auf Twitter sprechen eine deutliche Sprache....
Wieder mal ein krasses Ereignis.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Der ist erst vor wenigen Tagen zwangseingewiesen worden. Wieso lässt man den dann gleich wieder raus in die Öffentlichkeit ?
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
meine genesungswünsche gehen an alle verletzten und mein aufrichtiges beileid an die familien der opfer.
Viele schreiben Kilometer lange Informationen, Berichte, etc.
Meine persönliche Meinung ist dazu: Dreck gehört zu Dreck
Ob das richtig oder falsch ist, ist mir völlig schnuppe, es ist halt meine Meinung.
Mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen der toten Menschen, ich denke das ist schon mehr als schlimm genug.
Keiner dieser toten Menschen, dachte nicht eine Sekunde daran an diesem Tag auf einem Tisch einer Gerichtsmedizin zu liegen.
Wie geschrieben: es ist meine persönliche Meinung, die wird sich auch nicht ändern.
Die einzige Beständigkeit ist die Veränderung.
Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html
Wenn man in einer "Unterkunft" in der eventuell noch ein paar andere labile Desperados anwesend sind öffentlich ein solches Hassverbrechen gutheißt, ist das natürlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Stimmt schon, es ging Kensei wohl eher um die aktuelle Verhaftung. Möglicherweise lag § 112 (2) 2 StPO vor:
https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Du musst Unterkunft nicht in Anführungszeichen setzen. Für mich ist fraglich, ob eine Flüchtlingsunterkunft als öffentlicher Raum gilt. Ich hätte eher vermutet, nein. Und dann wäre noch die Frage, warum man den festnimmt, und nicht einfach nur anzeigt und ein Verfahren einleitet.
Ich vermute mal, die zuständige Polizeibehörde hat angenommen, dass der irgendwie in die Tat involviert war und vielleicht untertauchen könnte. Und deshalb etwas genauer ermittelt.
Geändert von Kensei (04-07-2021 um 16:55 Uhr) Grund: Rechtschreibung
Da haben wohl ein paar den Atem angehalten u. deja vu gehabt, als sie das sahen. War aber wohl Drogenszenenstreit: Gambier läuft mit Messer vor Polizei weg durch Zwickau:
https://www.bild.de/video/clip/news-...7114.bild.html
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