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Thema: Böker Sigyn: 42 a konform?

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  1. #1
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    Standard Böker Sigyn: 42 a konform?

    eure einschätzung?

    ... ist für mich ein 2-finger mini messer. könnte das evtl. von interpretierfreudigen ordnungshütern als "push-dagger" variante verstanden werden?
    habe bisher nichts zu dem messertyp finden können und habs mir gekauft. inzwischen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob mir das nicht eingezogen werden kann.

    Böker Sigyn.
    klingenlänge: bis fingermulde 5cm, bis "griff" 6cm. das kleine biest liegt bombenfest in der hand, trotz nur 2-finger griff:

    x böker.jpg

    böker 3.JPG

    im gegensatz zu einem push-dagger ist die haltung (finger, hand, winkel der klinge in relation zur handhaltung usw.) komplett anders, auch die klingenform ist eigentlich "an sich" unbedenklich, aber trotzdem hab ich dabei ein unsichers "gefühl".

    x böker2.JPG

    was meint ihr?
    Geändert von amasbaal (13-08-2021 um 18:20 Uhr)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  2. #2
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    Ist 'nen "Neckknife", né? Sollte meiner Meinung nach kein Problem darstellen

  3. #3
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    eure einschätzung?

    ... ist für mich ein 2-finger mini messer. könnte das evtl. von interpretierfreudigen ordnungshütern als "push-dagger" variante verstanden werden?
    ich würde mal sagen eher nicht, dazu sieht der griff zu gerade aus. das problem fängt ja faktisch ab nem gewissen knickwinkel zwischen griff und klinge an (45 grad aufwärts, siehe rechtsprechung zum ka bar tdi, [ja, auch wenn im gesetz was von wegen quer verlaufendem griff und so steht...] näheres hier: https://openjur.de/u/765493.html )...
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    ich würde mal sagen eher nicht, dazu sieht der griff zu gerade aus. das problem fängt ja faktisch ab nem gewissen knickwinkel zwischen griff und klinge an (45 grad aufwärts, siehe rechtsprechung zum ka bar tdi, [ja, auch wenn im gesetz was von wegen quer verlaufendem griff und so steht...] näheres hier: https://openjur.de/u/765493.html )...
    Würde ich ähnlich sehen, hab mich vorhin auch mal wieder durch die Feststellungsbescheide des BKA geklickt. Der Rücken geht auch praktisch gerade durch, von "quer zur Klinge" kann hier nicht die Rede sein. Dennoch scheinen solche Feststellungsbescheide von diversen Faktoren abzuhängen. Wichtig für eine Einstufung als Waffe scheint auch zu sein, ob Hersteller und/oder Händler das Produkt als "taktisch" etc. bewerben oder nicht, was Böker ja in dem Fall nicht tut.
    Was sich mir allerdings ehrlich gesagt bei diesem Beispiel nicht wirklich erschliesst ist, warum um alles in der Welt man beschlossen hat, dass das Teilchen fast 5 mm Klingenstärke braucht - 3 mm hätten aus meiner Sicht locker gereicht. So würde ich mir eher Gedanken um die Alltagstauglichkeit als um die Rechtslage machen.

  5. #5
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    Rein OPTISCH würde ich sagen, das ist ein kleines Fixed.
    Ich weiß nicht, wie es beworben wird. Steht da was von tactical, killing, survival, ...?
    Wenn nicht, ist es für mich ein Gebrauchsmesser.
    Außer du würdest mir in eine Kontrolle geraten, wo die Umstände eh ein Messer schwer erklären würden.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  6. #6
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    gut.
    bin beruhigt.
    wird beworben als edc-neck knife.

    hatte nur so ein unsicheres "gefühl" im sinne von "böse klinge", als ich erstmals mit dem ding spielte, weil es wirklich ein (kleiner) brecher ist. massiv und so, wie es in der hand liegt und wie es sich nach quick-draw "verhalten will" (jede klinge "will" was, was an ihrer machart und der art der für sie geeigneten "führung" liegt), ist es nicht nur ein kleiner box-cutter, wenn man böses will - v..a. in clinch situationen wäre das ein übles teil (andererseits: das sind dann alle klingen. siehe die bei piper/libre beliebten kleinen obstschälmesserchen mit gebogener klinge). aber will ich ja natürlich nicht... und in kritische "einsatzlagen" mit entsprechenden kontrollen gerate ich seit jahrzehnten nicht mehr. alter macht weise
    Geändert von amasbaal (13-08-2021 um 22:51 Uhr)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  7. #7
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    .....massiv und so, wie es in der hand liegt und wie es sich nach quick-draw "verhalten will"....
    ......es ist nicht nur ein kleiner box-cutter, wenn man böses will - v..a. in clinch situationen wäre das ein übles teil
    Ist das nicht bei jedem Neck-Knife so?
    Ich hab noch 2 von denen hier:
    https://www.bladehq.com/item--Boker-...arambit--80854 die auf mich in D-land neu und originalverpackt warten....
    Ich frag mich gerade ob ich, Dank der "Plage" jemals zu Gesicht bekomme bzw um den Hals/Gürtel hängen haben werde

  8. #8
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    Rein technisch ist es ein Neckknife und damit in Deutschland frei zu führen. Allein aus rechtlichen Gründen würde die Firma Böker sonst dieses Teil in Deutschland nicht vertreiben.

    Gruß Beo

  9. #9
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    Verstehe das Argument nicht. Böker und andere verkaufen doch viele Messer in Deutschland bei denen der Besitz erlaubt, das Führen ohne im Gesetz benannten Grund, aber verboten ist.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Beowulf Beitrag anzeigen
    Rein technisch ist es ein Neckknife und damit in Deutschland frei zu führen. Allein aus rechtlichen Gründen würde die Firma Böker sonst dieses Teil in Deutschland nicht vertreiben.

    Gruß Beo
    Falsch, Böker vertreibt auch Einhandmesser, Dolche und andere Waffen, die dem § 42a unterliegen, aber nicht dem Besitzverbot.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Falsch, Böker vertreibt auch Einhandmesser, Dolche und andere Waffen, die dem § 42a unterliegen, aber nicht dem Besitzverbot.
    Wen es da nach geht.....die haben selbst Balisongs im Angebot....werden aber, so weit ich weiss, nur an Leute außerhalb D-lands verkauft

  12. #12
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    Zitat Zitat von Stixandmore Beitrag anzeigen
    Wen es da nach geht.....die haben selbst Balisongs im Angebot....werden aber, so weit ich weiss, nur an Leute außerhalb D-lands verkauft
    Auf der deutschen Seite sind die glaube ich nicht geführt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Auf der deutschen Seite sind die glaube ich nicht geführt.
    Doch, doch- werden sie, haben aber halt den Vermerk

  14. #14
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Falsch, Böker vertreibt auch Einhandmesser, Dolche und andere Waffen, die dem § 42a unterliegen, aber nicht dem Besitzverbot.
    noche eine stufe weiter: auch solche, deren besitz verboten ist:
    zweischneidige dolche und so was (mit extra warnhinweis):
    https://www.boker.de/blackcat-coal-b...ac73575e9074d7
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  15. #15
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    noche eine stufe weiter: auch solche, deren besitz verboten ist:
    zweischneidige dolche und so was (mit extra warnhinweis):
    https://www.boker.de/blackcat-coal-b...ac73575e9074d7
    Der Warnhinweis erschliesst sich mir nicht wirklich, nachdem das Ding ja im Prinzip eine Variante von Perrins La Griffe ist, die z.B. von Böker auch (aktuell zumindest in der Klappversion, bis vor kurzem offenbar auch als feststehendes Messer in G10) ohne entsprechenden Hinweis vertrieben wird? Die diversen Kerambits, das Bastinelli Spade usw werden anscheinend auch nicht separat gekennzeichnet - gibts für das konkrete Messer einen BDA-Bescheid, oder war das Marketing des Herstellers so viel martialischer als Bastinelli, Marcaida ("it will keeel!") und Co?

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