Passt am Besten hier, auch dieses Jahr wieder:
https://www.messerboerse-schaafheim....joqPDSmcj6nD58
Viele Grüße
Thomas
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The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Sollte bei mir klappen. Letztes Jahr war es ja ein Mini/mini Forentreffen - ein kleiner Mann und ein Floh
Viele Grüße
Thomas
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Bis zum Festellungsbescheid im Jahr 2011, war meiner Meinung nach das KaBar Lawforce TDI eines der tauglichsten,frei zu führenden Messer, wenn es um Selbstverteidigung geht.
Das Lawforce TDI Hinderer Hell Fire kann man nach wie vor noch kaufen.Allerdings ist es ein anderer Winkel + etwas größer / länger,und somit kommt es leider nicht im Ansatz an das Original.
wäre 42a konform
unmöglich, nur mit einer hand zu öffnen, bei angezogener schraube. keinerlei öffnungshilfe an der klinge.
wenn man auf zweihandöffnung-quick draw trainiert, wäre es von griff, lock (stabiler backlock) klingenform und -schärfe her als potentielles "sv messer" geeignet. als "urban edc" sowieso.
weniger geeignet fürs arbeiten am holz und für alles, wo es um häufigen einsatz geht, da die klinge nur aus 440A besteht, also ziemlich weich ist und schnell stumpf wird.
wenns wenigstens 440c wäre, wäre es einer meiner favoriten. so bleibt es meist in der schublade.
immerhin: SEHR günstig bei guter verarbeitung.
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
würde eingezogen werden und von richter als waffe betrachtet werden. evtl. gäb es danach nen neuen feststellungsbescheid. begründung: ist GANZ eindeutig als waffe konzipiert und auch so beworben.
wenn's nur nach brauchbarkeit ginge, wären so einige prima geeignet. es geht ja auch um führbarkeit ohne probleme bei kontrolle.
das ding wird eingezogen, wenn man damit erwischt wird. garantiert. klingenform und winkel lassen kaum was anderes zu. dafür braucht es nicht den faktor klingenlänge. das ist ja nur einer der kriterien.
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Wie das Ding eingeordnet wird,müssen wir den dafür Zuständigen überlassen.Es ist ein Messer mit einer feststehenden Klinge dass Du legal kaufen und führen darfst, Punkt.
Sollte sich das ändern,wird es irgendwann so festgelegt werden,oder eben nicht.
Wie albern der Paragraph ist zeigt sich auch an diesem Eintrag auf der Messerbörseneinladung:
Auf einer Messerbörse, auf der ohne Ende Messer herumliegen die diesem unterliegen.Bitte beachten Sie unbedingt § 42a WaffG - Trageverbot
Disclaimer: Ist keine Kritik am Veranstalter. Selbstverständlich muss der darauf achten, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten wird um keinen Ärger zu bekommen.
Viele Grüße
Thomas
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schaus dir an, dann ist es eh klar:
ka-bar-tdi-hinderer-hinderance-hell-fire-1.jpg
dazu die bewerbung:... und der Name der firma/organisation, die mit ka-bar kooperiert: TDI, "Tactical Defense Institute".The TDI Hinderer Hell Fire by KA-BAR is a fixed tactical defense knife that features a modified Tanto blade designed for real-world emergency situations. The Hell Fire was created as a collaboration between veteran police Lieutenant John Benner and Fire Fighter/EMT Rick Hinderer to provide a versatile ambidextrous defensive option.
und dann noch ein bereits vorhandener feststellungsbescheid bzgl. des kleineren bruders (ebenfalls vom "Tactical Defense Institute").
das schreit den kontrollierenden beamten ja geradezu an: "nimm mich"
Geändert von amasbaal (02-03-2023 um 14:37 Uhr)
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Also Hell-Fire deutet ja wohl mal klar auf eine Bushcraft Anwendung hin und dass das Messer wohl gut zum Feuer machen ist. Weiß nicht, was Du hast
da ein feuerwehrmann einer der desinger ist, ist das eigentlich im sinne von rettungsmesser durchaus "erklärbar" ... aber alles andere ist nun mal ungeschickt. ist halt eine firma aus den usa. hiesige hersteller formulieren meist (nicht immer) etwas besser an den deutschen markt angepasst.
das mit diesem messer, ist in etwas so, wie mit meinem "Banshee"-messer (nordische göttin/dämonin, die den kommenden tod verkündet): name (hier die typenbezeichnung) plus design: besser nicht in der gegend rum tragen. und das obwohl noch etwas harmloser aussehend, als da Ka-Bar-TDI (für nicht-kenner, tatsächlich ist es noch heftiger, was die durch griff und "mini-ginunting" klingenform vorgegebene einsatzart angeht)
OIP.jpg
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Na und ? Das spielt doch alles keine Rolle was ihr schreibt
,bis es denn wirklich dazu kommt,dass Zuständige es festlegen.
Wir haben doch hier mit @Schnueffler nen Beamten im thread,kannst Dich ja mal bei der Behörde melden,und gucken wie die reagieren.
Es gibt etliche Karambit ähnliche Messer,fixed wie folder,und noch etliche andere Messertypen die demnach auf die Liste gehören würden.
Das passiert aber nicht,und das hat diverse Gründe.
da hat aber einer ahnung ... liste ...
du glaubst echt, es wird nur eingezogen, was nen negativen feststellungsbescheid hat?
mal auf der bka seite nachgeschaut? tanto- und karambitklingen und so?
du glaubst, was beworben und verkauft werden darf, darf auch geführt werden?
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