... Ich habe zum Beispiel noch nie erlebt, dass das Strafmaß ausgeschöpft wurde. Es wären Freiheitsstrafen bis zu drei oder fünf Jahren möglich. Stattdessen werden selbst bei gravierenden Fällen Geldstrafen verhängt, die nicht über ein paar Hundert Euro hinausgehen. Viele Opfer haben hingegen Tausende Euro ausgegeben: für ihren Anwalt, für Gerichtskosten, Alarmanlagen und Überwachungskameras, für einen Wechsel des Wohnorts, Schadensbeseitigung am Auto. Da kommen schnell 5.000 bis 10.000 Euro zusammen. Und der Täter kriegt eine Geldstrafe von 300 Euro. Das steht doch in keinerlei Verhältnis zueinander. Im Prinzip kann man in Deutschland relativ gefahrlos stalken. Daran hat sich in den letzten 25 Jahren wenig geändert. ...