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Thema: Messer-Attacke im ICE

  1. #376
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    steht das im Strafgesetzbuch?
    Nein, im Aufenthaltsgesetz

    (1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
    [...]
    (3) Ein Ausländer, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.
    (3a) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt oder der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn er aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eine terroristische Gefahr anzusehen ist oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil er wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.
    (3b) Ein Ausländer, der die Rechtsstellung eines subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes genießt, darf nur ausgewiesen werden, wenn er eine schwere Straftat begangen hat oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
    (4) Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn
    1.
    ein Sachverhalt vorliegt, der nach Absatz 3 eine Ausweisung rechtfertigt oder
    2.
    eine nach den Vorschriften des Asylgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/a...2004/__53.html

    Sonst könnte man ja auch Deutsche ausweisen

  2. #377
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Im Maßregelvollzug wirst du weder auf unbestimmte Zeit, noch "für den Rest deines Lebens" weggesperrt (es sei denn du stirbst während der Haft, aber das meinst du vermutlich nicht).
    Natürlich ist die abzusitzende Zeit bei Beginn des Maßregelvollzugs nicht festgelegt (also "unbestimmt", von mir aus "unbekannt"). Wie auch? Weiterhin kannst Du bis zu deinem Tod dort behalten werden*, ohne dass Du weitere Straftaten begehst. Beides ist so vorgesehen und im Gegensatz zu anderen, denkbaren Möglichkeiten legal.

    *also "für immer" ... oder nochmal anders ausgedrückt: Die Dauer des Maßregelvollzugs kann unbegrenzt ausgedehnt werden.
    Geändert von Pflöte (15-05-2022 um 21:06 Uhr)

  3. #378
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Pflöte Beitrag anzeigen
    Natürlich ist die abzusitzende Zeit bei Beginn des Maßregelvollzugs nicht festgelegt (also "unbestimmt", von mir aus "unbekannt"). Wie auch? Weiterhin kannst Du bis zu deinem Tod dort behalten werden*, ohne dass Du weitere Straftaten begehst. Beides ist so vorgesehen und im Gegensatz zu anderen, denkbaren Möglichkeiten legal.

    *also "für immer" ... oder nochmal anders ausgedrückt: Die Dauer des Maßregelvollzugs kann unbegrenzt ausgedehnt werden.
    Sorry hast Recht, hab es mit dem Strafvollzug verwechselt.

  4. #379
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    Zitat Zitat von Pflöte Beitrag anzeigen
    ...

    Die, soweit ich weiß, in Deutschland einzig legale Methode, jemanden auf unbestimmte Zeit und für den Rest seines Lebens wegzusperren, ist der Maßregelvollzug.
    Klar, der kostet dann aber wahrscheinlich deutlich mehr, als wenn jemand seine strafe absitzt und dann abgeschoben werden könnte (wobei natürlich auch die menschlichkeit berücksichtigt werden müsste)?

  5. #380
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Nein, im Aufenthaltsgesetz

    (1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
    [...]
    (3) Ein Ausländer, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.
    (3a) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt oder der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn er aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eine terroristische Gefahr anzusehen ist oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil er wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.
    (3b) Ein Ausländer, der die Rechtsstellung eines subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes genießt, darf nur ausgewiesen werden, wenn er eine schwere Straftat begangen hat oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
    (4) Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn
    1.
    ein Sachverhalt vorliegt, der nach Absatz 3 eine Ausweisung rechtfertigt oder
    2.
    eine nach den Vorschriften des Asylgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/a...2004/__53.html

    Sonst könnte man ja auch Deutsche ausweisen
    Interessant, eine Person nach (3b) genießt offebar mehr Schutz als eine Person nach (4).

    Wie "... oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil er wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde." wohl konkret ausfällt?

  6. #381
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    Also gibt es diverse Voraussetzungen, die geprüft werden müssen.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  7. #382
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    zwar nur regionalzug und keine verletzung, aber immerhin:

    https://www.waz.de/staedte/bochum/bo...235541083.html


    zum glück konnte ein polizist einschreiten.

  8. #383
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    Kein messer, aber trotzdem tödlich:

    https://www.welt.de/vermischtes/krim...nd-stirbt.html


    Wenigstens war es diesmal kein Kind (das Opfer).

  9. #384
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    Der nächste bitte:

    https://www.abendzeitung-muenchen.de...hof-art-821146

    Diesmal ohne Todesopfer (Notbremsung)!

  10. #385
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Der nächste bitte:

    https://www.abendzeitung-muenchen.de...hof-art-821146

    Diesmal ohne Todesopfer (Notbremsung)!

    Im Rahmen erster Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass der Somalier zuvor noch einen Hund am Bahnsteig getreten hatte.


  11. #386
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Im Rahmen erster Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass der Somalier zuvor noch einen Hund am Bahnsteig getreten hatte.
    ...


    Möglicherweise ist der Hund jetzt traumatisiert.

  12. #387
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    Immer heiter geht es weiter:

    https://www.express.de/nrw/langenfel...=1654954547607


    Messerangriff, diesmal in der s-bahn.

  13. #388
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    Hier wäre eine bissattacke im regiozug:


    https://m.bild.de/regional/nuernberg...ildMobile.html

  14. #389
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Immer heiter geht es weiter:

    https://www.express.de/nrw/langenfel...=1654954547607


    Messerangriff, diesmal in der s-bahn.

    Puh. hab in den letzten Tagen Menge Nachrichten von Messerangriffen mitbekommen, wenn auch meist nicht in Zügen.... . (frisch grade ein Vorfall in der Hochschule in Hamm-Lippstadt, eine Tote mehrere zum Teil schwer verletzte).

  15. #390
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Puh. hab in den letzten Tagen Menge Nachrichten von Messerangriffen mitbekommen ...

    Ich auch, nicht nur in den letzten tagen.

    Wäre aber, glaub‘ ich, ot - außer, man würde das thema erweitern.

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