In Bayern ist ja jetzt die "Ampel" auf Rot, was 2G auch für Sportstätten bedeutet.
Frage 1: Bei der Durchführung eines Seminars in einem anderen Dojo, wer ist der Verantwortliche für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen und wer muss ggfs. in die Haftung?
Der Lehrer wenn er der Veranstalter ist (also das Seminar über seine Schule läuft)?
Der Organisator vor Ort?
Der Dojo-Besitzer (Betreiber der Sport-Stätte)?
Frage 2:
Könn(t)en Seminare als Ausbildungsseminare einer vereinseigenen Trainerausbildung wie andere Ausbildungsseminare (z. B. VHS und IHK) weiter unter 3G laufen?