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Thema: Deutscher Schwergewichtsboxer steht wegen Körperverletzung an seiner ExFreundin vor G

  1. #1
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    Standard Deutscher Schwergewichtsboxer steht wegen Körperverletzung an seiner ExFreundin vor G

    https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-571024.html


    ich gehe von einer verurteilung aus ..... er soll mit der faust ( waffe ) der frau den kiefer gebrochen und zähne ausgeschlagen haben.

    er soll auch weitere exfreundinnen körperlich misshandelt haben.

    so kann man sich seine karriere auch zerstören........ von las vegas mit fury wm kampf in den knast.

  2. #2
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    Ja, dass können die deutschen. Sitzt ja schon so Ex Champ wegen ähnlicher Straftaten in Gefängnis.

  3. #3
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    glaube nicht das es etwas mit der nationalität zu tun hat, sondern eher mit der persönlichen sozialisation.


    wen meinst du denn?

  4. #4
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    er soll mit der faust ( waffe ) .
    Wie kommen immer Leute auf dieses "Kampfsportler Faust = Waffe"? Die Mehrheitsmeinung ist schon Eindeutig: Eine Waffe ist im Waffengesetz definiert und Körperteile sind ganz klar nicht ihrer Natur nach dazu bestimmt Menschen zu verletzten oder ihre Abwehrfähigkeit herab zu setzen.
    Und auch bezüglich eines Gefährlichen Werkzeuges ist die Mehrheitsmeinung eigentlich dass dies ein Körper fremder Gegenstand sein muss. (Festes Schuhwerk geht da aber wohl schon mal als solches durch.) Zur schweren Körperverletzung wird es dann wohl eher durch Ziffer 5: "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" die man bei gebrochenem Kiefer und fehlenden Zähnen annehmen kann.

  5. #5
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    glaube nicht das es etwas mit der nationalität zu tun hat, sondern eher mit der persönlichen sozialisation.


    wen meinst du denn?
    Tobias Voss.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Smals Beitrag anzeigen
    Wie kommen immer Leute auf dieses "Kampfsportler Faust = Waffe"? Die Mehrheitsmeinung ist schon Eindeutig: Eine Waffe ist im Waffengesetz definiert und Körperteile sind ganz klar nicht ihrer Natur nach dazu bestimmt Menschen zu verletzten oder ihre Abwehrfähigkeit herab zu setzen.
    Und auch bezüglich eines Gefährlichen Werkzeuges ist die Mehrheitsmeinung eigentlich dass dies ein Körper fremder Gegenstand sein muss. (Festes Schuhwerk geht da aber wohl schon mal als solches durch.) Zur schweren Körperverletzung wird es dann wohl eher durch Ziffer 5: "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" die man bei gebrochenem Kiefer und fehlenden Zähnen annehmen kann.
    Naja ein trainierter Kampfsportler ist in meinen Augen schon okay, den als Waffe anzusehen.

    Wenn Mike Tyson eine gerollte Zeitung in der Hand hält und dir eine abzieht ist das bestimmt weniger schmerzhaft als wenn er dir einen uppercut mit den blanken Faust gibt.
    Geändert von hallosaurus (09-11-2021 um 17:55 Uhr)

  7. #7
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    Der Schlag eines Boxers kann eine „das Leben gefährdende Behandlung“ i.S.v. § 224 Absatz 1 Nr. 5 StGB darstellen.

    du hast recht, das andere war etwas laienhaft formuliert

  8. #8
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    einstellung des verfahrens gegen 2500 euro.



    Zitat Zitat von dpa
    Leopold (Richter) legte eine gewisse Mitschuld der früheren Freundin nahe, da sie Schwarz nach dem Schubser zu dessen Auto gefolgt war, wo dann der Schlag erfolgte. «Sie konnte nicht stichhaltig erklären, warum sie ihm gefolgt ist», sagte Leopold. Die Ex-Freundin wollte den Streit nach eigener Aussage schlichten, eine Zeugin berichtete allerdings auch von Schlägen gegen den Boxer.
    "Das Opfer hat auch nicht mit Ruhm bekleckert", sagte der Richter nach dem Verfahren, das wohl durch eine Zeugenaussage entschieden wurde. Eine Frau hatte beschrieben, dass Tessa S. Schwarz vor seinem Ausraster ebenfalls geschlagen haben soll.
    Geändert von marq (09-11-2021 um 18:39 Uhr)

  9. #9
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    Ich hatte eine Bewährungsstrafe erwartet.

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