Das hatten wir hier im Forum schon oft genug.

In Deutschland ist das Führen von feststehenden Messer mit einer Klinge unter 12cm erlaubt. Punkt. In §42a WaffG steht:

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Alles andere ist erlaubt. Anlage 1 bezieht sich auf andere Hieb- und Stoßwaffen. Ein Messer ist ein Messer, keine Hieb- und Stoßwaffe nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1.
Aus genau diesem Grund steht ja auch ODER in §42a.