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Thema: Frage: Müssen Kampfsporttrainer unter den aktuellen 2 g bedingungen

  1. #1
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    Question Frage: Müssen Kampfsporttrainer unter den aktuellen 2 g bedingungen

    geimpft sein?

    1. wie ist es beim einem kommerziellem gym? gelten dort alle als arbeitnehmer oder muss ein minijob vorhanden sein, dass "nur" die 3 g regeln gelten?

    2. wie ist die lage bei einen besitzer, der gleichzeitig der alleinige trainer ist ?

    3. darf ein trainer, wenn er 3g in anspruch nimmt mittrainieren oder nur übungen zeigen und vormachen ?

    4. wie ist es bei gemeinnützigen vereinen?



    wer noch weitere frage hat kann sie gerne hier stellen ! bitte nur seriöse antworten, die auf wissen basieren!

  2. #2
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    Nach dem neuen Gesetz muss jeder Arbeitnehmer 3g erfüllen, es gibt keine Ausnahmen.

    Ab Hospialisierungsrate über 3 gilt allgemein im Sport 2g für alle erwachsenen Teilnehmer. Gemeinnützigkeit ist da egal.
    Ab einem Wert von 6 gilt 2g+.
    Ab 9 gibt es weitere Einschränkungen.

    So ist aktuell die Rate in den Ländern
    https://www.t-online.de/nachrichten/...ndesland-.html

  3. #3
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    2 G+ gilt aktuell für jeden Freizeitsport.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Banger Beitrag anzeigen
    2 G+ gilt aktuell für jeden Freizeitsport.
    Nein, Trainer fallen ab Donnerstag in NRW unter 2G oder offizieller Test. Bei Test mMUSS die ganze Zeit eine Maske getragen werden.Corona13022022.jpg
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  5. #5
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    leider hat scheinbar jedes bundesland andere regeln.

    NRW hat schlüssige, aber komplizierte regelungen ab do .
    Geändert von marq (11-01-2022 um 21:43 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Banger Beitrag anzeigen
    2 G+ gilt aktuell für jeden Freizeitsport.
    Soweit ich weiß gilt es nur für indoor betriebenen Sport.

  7. #7
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    So:
    https://www.lsb.nrw/fileadmin/global...ronaregeln.pdf
    ist es laut Landessportbund in NRW ab Donnerstag.
    Hier: https://www.lsb.nrw/medien/news/arti...fuer-den-sport steht alles auch noch ausführlicher.
    women life freedom

  8. #8
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    In Bayern: Trainer/Übungsleiter 2G; Trainierende 2G+
    Es wird dabei nicht ausgeführt, ob der Trainer/ÜL nur vorführen oder auch mittrainieren darf.
    Soweit mein Kenntnisstand als ÜL
    Es ist nicht das Kleid, das Dich fett macht...es ist das Fett, das Dich fett macht. (Al Bundy)

  9. #9
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    Gute Frage, und ich kenne auch die Ansicht, dass professionelle KK-Trainer nicht geimpft sein müssen. Irgendwas mit Freiheit der Berufsausübung oder so (wie auch bei Musikern, habe ich gehört).
    Aber die TN müssen geimpft sein, ja. (Und in Bayern zusätzlich Test oder Booster, afaik).

  10. #10
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    geimpft sein?

    1. wie ist es beim einem kommerziellem gym? gelten dort alle als arbeitnehmer oder muss ein minijob vorhanden sein, dass "nur" die 3 g regeln gelten?

    2. wie ist die lage bei einen besitzer, der gleichzeitig der alleinige trainer ist ?

    3. darf ein trainer, wenn er 3g in anspruch nimmt mittrainieren oder nur übungen zeigen und vormachen ?

    4. wie ist es bei gemeinnützigen vereinen?



    wer noch weitere frage hat kann sie gerne hier stellen ! bitte nur seriöse antworten, die auf wissen basieren!
    Also, in Hessen besteht die 2 G Regel, und wenn in einem Kreis drei Tage hintereinander eine Inzidenz von über 350 besteht, 2 G +.

    Das gilt dann für alle und nicht nur für die Teilnehmer!

    Gleiches müßte man mal in den Kneipen usw erfragen. Dort heißt es 2 G. Aber ich denke, man sollte auch mal die Gastwirte fragen, ob sie eine Impfe haben. Für die sollte das normalerweise auch gelten. Gleiches bei Friseure etc. pp.

  11. #11
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    Standard

    @ schnubel am arbeitsplatz gelten 3g regeln , auch in hessen.

    wahrscheinlich kann ein trainer auch unter 3g training anbieten, ob er dann auch selbst teilnehmen darf, ist fraglich

  12. #12
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    @ schnubel am arbeitsplatz gelten 3g regeln , auch in hessen.

    wahrscheinlich kann ein trainer auch unter 3g training anbieten, ob er dann auch selbst teilnehmen darf, ist fraglich
    Gut, wenn es Kommerziell ist und sozusagen ein Arbeitsplatz ist.
    Finde ich aber moralisch ziemlich blöde. Die Diskussion hatten wir jetzt mal privat.
    Da muß irgendein Affe kontrollieren, ob ich eine Impfe habe und er braucht sie nicht.
    Dann müßte er mir den Test oder Impfe genauso vorlegen, wie umgekehrt.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Schnubel Beitrag anzeigen
    Dann müßte er mir den Test oder Impfe genauso vorlegen, wie umgekehrt.
    Nein, muss er nicht, denn die Regeln sind doch klar.
    Und wieso ist er deswegen ein Affe?

  14. #14
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    das sind die regeln , die die politik vorgegeben hat, olb sie sinnvoll sind und wie sie genau überprüft werden, ist eine ausufernde diskussion, die wahrscheinlich zu keinen befriedigenden lösungen kommt.

    ps: auch ein ehrenamtlicher trainer handelt wie ein angestellter trainer.

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