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Thema: Laienrichter

  1. #1
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    Standard Laienrichter

    Hallo Forum,

    mal was völlig anderes abseits der Standardthemen und Corona,

    gibts hier eigentlich hauptamtliche oder nebenamtliche Schöffen on board?
    Ich bin selber seit nunmehr drei Jahren hauptamtlicher Laienrichter an einem Landgericht. Dazu als Reservist Schöffe an einem Wehrstrafsenat in Leipzig.

    Hätte Lust, mich etwas auszutauschen. Über skurrile Fälle oder sonstige Begebenheiten vor Gericht. Völlig anonymisiert natürlich.
    Wäre auch für Empfehlungen guter Fortbildungsmöglichkeiten dankbar.
    Vielleicht interessiert auch jemanden das Thema, der kein Gerichtsschöffe ist, es aber gern mal werden möchte. Da steh ich gerne auch mit Rat zur Seite.

    Bin mal gespannt, ob ich hier Exot bin.

  2. #2
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    Mein Vater war eine zeitlang Schöffe, ist aber schon eine Weile her.

  3. #3
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    An was für einem Gericht? In Frankfurt? Hat der ab und an mal was berichtet in der Zeit?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    An was für einem Gericht? In Frankfurt? Hat der ab und an mal was berichtet in der Zeit?
    Das war in Südhessen. Er hat besimmt mal was erwähnt aber das ist schon länger her und ich habe auch leider nichts mehr konkret davon in Erinnerung.

  5. #5
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    Zweiter Versuch

  6. #6
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    wieviele verhandlungen und sitzungstage hast du durchschnittlich im jahr oder monat?

  7. #7
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    Etwa ein bis zwei Verhandlungstage pro Monat. Also etwa 14-tägig.
    Es kann aber auch umfangreichere Verhandlungen geben, mit zehn oder mehr Verhandlungstagen. Da bist du dann auch mal zweimal pro Woche am Gericht. Das ist aber eher selten und würden glaube ich auch viele Arbeitgeber auf Dauer nicht mitmachen.

  8. #8
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    hast du als Beamter dann weniger wochenstunden, um an den verhandlungen teilnehmen zu können. ist ja auch nicht gut , wenn unterricht dafür ausfallen muss.

  9. #9
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    Mein Unterricht wird im Normalfall von Kollegen vertreten, der fällt meistens nicht aus. Oder ich gebe Aufgaben rein, die die Schüler an dem Tag dann in Eigenregie erledigen.

    Das sollte man generell einplanen bzw. mit dem Arbeitgeber vorher absprechen, inwiefern Fehlzeiten dsbzgl. abgefangen werden können.

    Im Öffentlich Dienst sind Freistellungen für Ehrenämter generell zu gewähren. Der Tag wird für mich so verrechnet, als wäre es ein normaler Arbeitstag. In den Ferien lege ich die Stunden dann entsprechend aus meiner Freizeit drauf. Da wird also auch nichts angerechnet, sondern es ist dann mein Freizeitvergnügen.

  10. #10
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    aber das ist áuch der grund warum viele beamte das amt bekleiden und andere nicht. i

  11. #11
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    Das stimmt. Wir haben viele Beamte, Soldaten und Rentner. Aber auch Angestellte oder Selbständige, die aus der Gegend kommen und vor oder nach den Verhandlungen dann auch nochmal schnell auf der Arbeit erscheinen können.

    Man muss das aber wie gesagt mit dem Betrieb abklären. Es gilt nämlich auch, du verpflichtest dich für 5 Jahre und kommst dann vor dieser Frist auch nur in absoluten Ausnahmefällen wieder aus dem Amt raus. Es gibt aber z.B. auch die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit freistellen zu lassen. Mach ich bspw. immer in der Prüfungszeit.

  12. #12
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    in der freien wirtschaft ist es nicht gerne gesehen, wenn man freiwillig solche eigentlich für die gesellschaft wichtigen ämter übernimmt.

  13. #13
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    in der freien wirtschaft ist es nicht gerne gesehen, wenn man freiwillig solche eigentlich für die gesellschaft wichtigen ämter übernimmt.
    Kann ich jetzt für unsere Firma nicht bestätigen. Insbesondere, seit immer mehr wert auf Corporate Governance gelegt wird, ist die Firma sehr bemüht, Ehrenämter und soziales Engagement zu fördern. Die direkten Führungskräfte sind allerdings meistens eher mäßig begeistert.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  14. #14
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    gibts hier eigentlich hauptamtliche oder nebenamtliche Schöffen on board?
    Ich bin selber seit nunmehr drei Jahren hauptamtlicher Laienrichter an einem Landgericht. Dazu als Reservist Schöffe an einem Wehrstrafsenat in Leipzig.
    Was ist denn ein hauptamtlicher Schöffe und was ein nebenamtlicher Schöffe? Wo ist der der Unterschied?

  15. #15
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    Eigentlich "hauptamtliche" und "Hilfsschöffen".

    Beides ist Ehrenamt. Als hauptamtlicher bist du normal für die Dauer von fünf Jahren einem Gericht sowie jedes Jahr einem bestimmten Richter zugeteilt. Mit dem Richter verhandelst du dann das ganze Jahr gemeinsam. Bei großen Strafkammern können es auch zwei oder drei sein. Aber immer dieselben.
    Hilfsschöffen sind eine Art Reserve wenn Hauptschöffen ausfallen. Die kommen nicht ganz so häufig zum Einsatz und wechseln u.U. auch bei jedem Fall der verhandelt wird den Richter, je nach Bedarf.

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