Das ist auch gut so.
Meine Frage wäre halt, warum willst du privat mit einer mp rumlaufen?
Das steht dir eben außerdienstlich genauso wenig zu, wie jedem anderen.
Dienstlich hast du einen bestimmten Auftrag, privat eben nicht.
Ich weiß, das manche Leute ein Problem damit haben, das zu trennen.
Geändert von MGuzzi (23-12-2021 um 20:30 Uhr)
Okay, das zeigt mir, dass du keine Ahnung hast. Es geht weder um Sherrif spielen, noch irgendwelche Aufträge haben. Leute die einen Waffenschein privat haben, haben den aus anderen Gründen.
Und aus genau diesen Gründen musste/sollte ich eine Zeit lang auch meine dienstliche Waffe privat verdeckt tragen.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Dito. Und es gibt eben nicht nur solche die ansonsten dienstlich eine tragen (geht nicht an Schnüffler, der weiß das).
da stellt sich mir die frage, ob die, die außerhalb von polizei etc. gemeint sind, mit ihrem "berechtigten interesse" (wie das so schön heißt) + waffenschein juristisch mit einer waffe (also mehr als die üblichen messer) in einer waffenverbotszone auch weiterhin ihr "berechtigtes interesse" geltend machen dürfen und bei einer kontrolle nicht belangt werden können...
ist das so?
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
Ich würde auch sagen, dass der Begriff "Waffenverbotszone" hier eigentlich unzutreffend ist - es werden faktisch "gefährliche Gegenstände" verboten, und zwar selektiv. Wie bereits anderenorts erwähnt interessiert das jemanden mit entsprechenden Intentionen schon mal a priori nur begrenzt, und wenn doch, gibt es genügend nicht verbotene Alternativen. Ich für meinen Teil mache mir keine Sorgen um jemanden, der wegen eines Verbotes das Taschenmesser zu Hause lässt, aber das kann jeder halten, wie er will.
Ich würde auch argumentieren, dass das Verbot ohne flächendeckende Kontrollen, Metalldetektoren etc. wenig zielführend ist. Aber es ist halt wieder so eine typische "Lösung" mit Symbolwirkung, die möglichst wenig kosten soll.
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Als Randbemerkung: Die Ausgehviertel sind mir auch herzlich egal, dass diesbezüglich auch Bahnhöfe im Gespräch waren, geht mir mehr gegen den Strich. Sprich, dann darf man nicht mal mehr mit dem Zweihandmesser oder -Multitool Bahn fahren, weil feststellbare Klinge über 4 cm (und nein, man wird da nicht wirklich drauf hingewiesen - auch auf die Einhandmesser-Regelung in Deutschland nicht). Dass ich eigens ein verschliessbares Behältnis für ein Multitool mitnehmen muss (wenn das überhaupt reicht...), finde ich nicht unbedingt verhältnismässig.
Geändert von period (24-12-2021 um 00:40 Uhr)
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Hängt vom Einzelfall ab. Den " Waffenschein " gibt es ja nicht nur für Kurzwaffen. Hierzulande haben auch Leute die Genehmigung Vorderschaftsrepetierer ( sog. " Pump Guns " ) als auch Halbautomaten, wie z. Bsp. die MP 5 zu führen. Ansonsten hat Schnüffler natürlich Recht, wer eine Führerlaubnis hat, der darf sie auch in einer Verbotszone führen. Ob sich diese Leute dann dort auch aufhalten ist eine ganz andere Frage ... Ich würde eher sagen ... Nein.
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