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Thema: NRW führt Waffenverbotszonen ein.

  1. #61
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    Am besten wäre eine riesen Ar.chlo.h- Verbotszone.... .

  2. #62
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    Ich verstehe irgendwie die Diskussion nicht. Ich kenne auch jemanden, der privat eine Pistole mit sich führt und das auch darf. Der hat halt mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht. Ich würde aber meinen, dass a) wer sowas darf in aller Regel auch vernünftig damit umgeht und in dem Fall davon ausgegangen werden kann, dass die auch nur im absoluten Notfall eingesetzt würde. Per Saldo wäre dann nicht er die geschädigte Person, sondern der Angreifer oder eben doch er, wenn die Gegenpartei in Profikiller oder -squad war. Wo da jetzt eine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit bestehen soll, verstehe ich nicht.

    Ich bin da unerfahren aber wenn Menschen, deren Profession es ist, andere zu schützen und reif genug sowie mental dafür ausgebildet wurden, eine Waffe zu führen, dies auch privat tun, würde ich vermuten, dass unterm Strich eher Straftaten verhindert als befördert werden. Wo genau ist also der Punkt?

    Klingt für mich, ehrlich gesagt, ein wenig nach künstlicher Aufregung.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  3. #63
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Als Randbemerkung: Die Ausgehviertel sind mir auch herzlich egal, dass diesbezüglich auch Bahnhöfe im Gespräch waren, geht mir mehr gegen den Strich. Sprich, dann darf man nicht mal mehr mit dem Zweihandmesser oder -Multitool Bahn fahren, weil feststellbare Klinge über 4 cm (und nein, man wird da nicht wirklich drauf hingewiesen - auch auf die Einhandmesser-Regelung in Deutschland nicht). Dass ich eigens ein verschliessbares Behältnis für ein Multitool mitnehmen muss (wenn das überhaupt reicht...), finde ich nicht unbedingt verhältnismässig.
    Volle Zustimmung.
    Ich hatte das Problem erst vor 3 Wochen. Da mussten wir auf einem Bahnhof umsteigen, von dem ich in der Vergangenheit gehört habe (da in unserem Bundesland), dass von Fr-So ein Messer- und Waffenverbot eingeführt wurde. Inklusive regelmäßiger Aktionen mit verschärften, anlasslosen Kontrollen.
    Im Internet (u.a.) konnte ich bei einer schnellen Suche keine Infos finden ob dieses Verbot noch besteht. Am Bahnhof gab es auch keine Hinweise (aber viel Polizei).
    Da es eine reine Städtereise war habe ich das kleine feststehende Messer und das Multitool zuhause gelassen (brauche ich beides bei dieser Art Reise nicht zwingend). Das Schweizer kam dann am Bahnhof in die Tasche (und ein Schloss dran).
    Im Sommer bin ich regelmäßig auf Radtouren kombiniert mit Bahnfahrten. Da fände ich das extrem nervig. Mal davon abgesehen, wie soll man die Regeln für alle Bahnhöfe vorher kennen (gerade da man mit der Bahn auch schnell mal ungeplant auf einem anderen Bahnhof landet).
    Was das länderübergreifende Reisen betrifft. Leider muss man sich wirklich vor jeder Reise extrem gründlich informieren. Teilweise gibt es selbst für kleine Taschenmesser drastische Strafen.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  4. #64
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    , dass unterm Strich eher Straftaten verhindert als befördert werden. Wo genau ist also der Punkt?
    Welche Art Straftaten werden/wurden dadurch verhindert, kannst du mal ein Beispiel geben?
    Ü

  5. #65
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Die dürfen dann immer noch.
    Dad ist länderspezifisch unterschiedlich geregelt, also kann hier keine Pauschalaussage getroffen werden.

  6. #66
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    ...
    Was das länderübergreifende Reisen betrifft. Leider muss man sich wirklich vor jeder Reise extrem gründlich informieren. Teilweise gibt es selbst für kleine Taschenmesser drastische Strafen.
    Würde mich sehr intereessieren wo. Ich hab auf Reisen meist ein kleines Schweizer Messer dabei, weil Korken mit der Hand ziehen kann ich noch nicht.

  7. #67
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Würde mich sehr intereessieren wo. Ich hab auf Reisen meist ein kleines Schweizer Messer dabei, weil Korken mit der Hand ziehen kann ich noch nicht.
    Wenn ich mit einem vom MGuzzis Zitate antworten darf:

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Dad ist länderspezifisch unterschiedlich geregelt, also kann hier keine Pauschalaussage getroffen werden.
    Auf die Schnelle und aus dem Stehgreif hier die Führungsverbote:
    Relativ unkompliziert sind Österreich und die Schweiz, zumindest seit die Schweiz 2009 das Verbot von Einhandmessern aufgehoben (!) hat. In der Schweiz ist das Schweizer Armeemesser (damit das feststellbare Einhandmesser Soldier 08) zum Teil sogar dezidiert aus der Liste der "gefährlichen Gegenstände" ausgenommen. Das Schweizer Gesetz bei Klingenwaffen fokussiert sich auf Dolche (mit dem kursiosen Wortlaut "keine Dolche KÜRZER als 30 cm" - hat mit dem sog. Schweizerdegen zu tun, der bei diversen politischen Versammlungen getragen werden darf) und verbietet auch Wurfmesser mit einer symmetrischen Klinge, die länger als 5 cm ist. Österreich erlaubt fast alles, inklusive OAFs.

    Dänemark: keine feststellbaren Messer, keine Klingen über 70 mm

    Grossbritannien: keine feststellbaren Messer, keine Klingen über 74 mm (ggf. Sonderregelungen für Städte)

    Frankreich: keine feststellbaren Messer (lustigerweise unterliegt damit das wohl bekannteste Messer Frankreichs, das Opinel, auch dem Führungsverbot)

    Italien: das beste kommt zum Schluss - in meinem Heimatstaat ist das Thema extrem unübersichtlich geregelt, da gibt es einen Passus von vor dem zweiten Weltkrieg, der 1975 ergänzt aber nie offiziell zurückgenommen wurde. Nach der Urfassung hiesse es: keine feststellbaren Messer, keine Klingen über 60 mm (es gibt ein paar recht komplexe Ausnahmen, wo Grifflänge, Griffdicke usw. millimetergenau definiert sind - nur so viel, Schweizer Messer fallen da nicht drunter, und alle Modelle ausser dem kleinen Klassik haben ab Werk zu lange Klingen). Es gäbe die Möglichkeit des "berechtigten Führens", aber nur wenige klare Definitionen, was das denn ist (Berufsausübung wird genannt), daher liegt viel im Ermessen der Beamten. Das ist aber ohnhin ggf. hinfällig, weil es mindestens zwei Präzedenzfälle gibt, wo das Kassationsgericht (der höchste italienische Gerichtshof) - soweit ich das feststellen kann eigentlich gesetzeswidrig - geurteilt hat, dass die Klingenlängenbeschränkung aus dem Gesetz von 1935/41 (oder so ähnlich, die Jahre des Entwurfes und der Ergänzung habe ich nicht mehr genau im Kopf) NICHT mehr gelte und somit JEDES Messer dem Führungsverbot unterliegt. Bei einem dieser Präzedenzfälle wurde jemand für ein Schweizer Messer im Handschuhfach um 1985 rum zu umgerechnet 20.000 € (!) Geldbusse verdonnert. Wenn "Durchschneiden von Sicherheitsgurten" kein berechtigter Führungsgrund ist, dann würde ich für das potentiell viel eher öffentliches Ärgernis und allgemeine Gefährdung erregende Öffnen von Weinflaschen auch nicht die Hand ins Feuer legen.
    Das aus meiner Sicht Lustigste daran - ich habe meine ersten 19 Lebensjahre in Italien verbracht und hatte in der Zeit in meiner Freizeit immer ein Schweizer Messer in der Tasche, aber mich hat nur einmal, viele Jahre später, beim Kauf eines Opinels im Geschäft indirekt auf die Gesetzeslage hingewiesen. Genau recherchiert habe ich sie erst dieses Jahr, und dann erstmal fünf Minuten lang darüber gelacht, wie oft ich wohl unwissentlich gegen das Gesetz und seine Auslegung verstossen und wie viel Geld ich dabei gespart habe, letztens z.B. bei der Ringer-EM 2020 in Rom, wo ich direkt vor den Augen der abgestellten Polizisten im Stadion ein Gummiseil gekauft und mit dem Schweizer Messer von der Rolle abgeschnitten habe, nachdem der Verkäufer die Schere verlegt hatte. Wenn ich dieser Tage zu meinen Eltern fahre, dann kontrolliere ich mein Gepäck dreimal, ob nicht doch irgendwo noch ein Messer im Rucksack ist, nachdem ich aufgrund von Alter, Statur, Blumenkohlohren, Haarschnitt, Kleidungswahl etc. regelmässig unter das Profiling intensiverer Kontrollen falle.
    Geändert von period (24-12-2021 um 13:49 Uhr)

  8. #68
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    gibt es eigentlich verlässliche statistiken aus hamburg? da gibt es die zone rund um die reeperbahn ja schon lange. hat das spürbaren einfluss auf die kriminalität dort gehabt?
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  9. #69
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    @Period

    Herzlichen Dank! Btw.: bin einmal mit dem Flugzeug gereist, hatte vergessen das Schweizer aus dem Rucksack (Handgepäck) zu nehmen und in den Koffer zu packen, der ja in den Frachtraum kommt. Habs erst am Urlaubsort im Hotel gemerkt. Die am Flughafen wissens bis heute nicht
    Geändert von Kusagras (24-12-2021 um 16:10 Uhr) Grund: Namenskorrektur

  10. #70
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    @Period

    Herzlichen Dank! Btw.: bin einmal mit dem Flugzeug gereist, hatte vergessen das Schweizer aus dem Rucksack (Handgepäck) zu nehmen und in den Koffer zu packen, der ja in den Frachtraum kommt. Habs erst am Urlaubsort im Hotel gemerkt. Die am Flughafen wissens bis heute nicht
    Kein Ding. Das mit dem Messer im Handgepäck ist mir auch schon mal passiert, weil ich mir kurzfristig einen Rucksack von meinem Bruder ausgeliehen hatte, der da eben ein kleines Schweizer Messer in der Handytasche hatte, von dem ich nichts wusste (war in der zeit, bevor ich ein Handy hatte, daher wäre ich nie auf die Idee gekommen, die zu nutzen). Beim Hinflug ab Mailand hats niemand gemerkt, beim Rückflug ab Lissabon wurde der Rucksack dann dreimal durch den Detektor gelassen, bis sie das Ding gefunden hatten und einkassiert haben.

  11. #71
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Welche Art Straftaten werden/wurden dadurch verhindert, kannst du mal ein Beispiel geben?
    Ü
    «Eher» ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Bitte genau lesen. Ansonsten habe ich nicht vor, mich an dieser sinnlosen Rabulistik zu beteiligen. Das war ja gerade der Grund für meinen Post, dass ich denke, dass du hier eine Scheindiskussion führst, die lediglich der Rechthaberei dient. Zumindest habe ich auch nach mehreren deiner Beiträge und Nachfragen anderer User immer noch nicht mitbekommen, was du eigentlich aussagen willst. Auseinandernehmen anderer Beiträge als Selbstzweck? Sei mir nicht böse aber da habe ich an Weihnachten Besseres vor.
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  12. #72
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    ab Lissabon wurde der Rucksack dann dreimal durch den Detektor gelassen, bis sie das Ding gefunden hatten und einkassiert haben.
    In München kannst (konntest?) du es dir für 8 oder 12 Euro (weiß nicht mehr genau) nach Hause schicken lassen. Ist mir mal passiert. Fand ich super!

    PS: Da fällt mir noch die Geschichte ein, mit der Kollegin aus dem Landeskader, die ein Brotmesser im Rucksack hatte. Köln - Frankfurt, Frankfurt - Istanbul, Istanbul - Frankfurt. Nirgendwo wurde es bemerkt. Erst in Frankfurt auf der Rückreise nach Köln.
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  13. #73
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    In München kannst (konntest?) du es dir für 8 oder 12 Euro (weiß nicht mehr genau) nach Hause schicken lassen. Ist mir mal passiert. Fand ich super!

    PS: Da fällt mir noch die Geschichte ein, mit der Kollegin aus dem Landeskader, die ein Brotmesser im Rucksack hatte. Köln - Frankfurt, Frankfurt - Istanbul, Istanbul - Frankfurt. Nirgendwo wurde es bemerkt. Erst in Frankfurt auf der Rückreise nach Köln.
    Das war ein Victorinox Excelsior, das damals neu deutlich weniger als 12 € wert war

    Ein Bekannter ist Security am Genfer Flughafen. Der hatte auch ein paar lustige Geschichten diesbezüglich, unter anderem von einem Reisenden, der ein stark angerostetes Küchenmesser im Futter seiner Reisetasche hatte und bei der Auffindung dann meinte, das müsse da wohl beim Kanada-Urlaub vor 20 Jahren reingerutscht sein, seit da sei es nämlich abgängig - wenns stimmt, war der zwanzig Jahre mit der Tasche unterwegs

  14. #74
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Dad ist länderspezifisch unterschiedlich geregelt, also kann hier keine Pauschalaussage getroffen werden.
    Gut, dass das WaffG ein Bundesgesetz ist und nicht durch die Länder geregelt wird. Aber gut, dass du was dazu gesagt hast.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  15. #75
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    lustig was hier so alles diskutiert wird. ich finde ängste sein schweizer taschenmesser nicht mitführen zu dürfen schon lustig. die zone wird doch erst ein problem, wenn man kontrolliert wird und ich glaube, dass die polizei in solchen zonen etwas besseres zu tun hat, als reisendene auf taschenmesser zu kontrollieren.

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