Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 15 von 17

Thema: Hopaesool Rechtslage

  1. #1
    Registrierungsdatum
    17.10.2010
    Alter
    36
    Beiträge
    188

    Standard Hopaesool Rechtslage

    Hallo zusammen!

    Ich bin bei Youtube auf eine KK gestoßen, die sich mit dem Hopae beschäftigt, ein kleines Brettchen an einem Seil und ich habe mich gefragt, ob das in D erlaubt wäre.
    Was meint ihr?


  2. #2
    Registrierungsdatum
    11.02.2005
    Ort
    Zürich
    Alter
    35
    Beiträge
    4.654

    Standard

    Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.

  3. #3
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von JuJon Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!

    Ich bin bei Youtube auf eine KK gestoßen, die sich mit dem Hopae beschäftigt, ein kleines Brettchen an einem Seil und ich habe mich gefragt, ob das in D erlaubt wäre.
    Was meint ihr?

    Erlaubt als Ausweisdokument, als "SV-Waffe" oder als Trainingsinstrument?

    Als Dokument? Kann ich mir nicht vorstellen.
    Als Trainingsinstrument sicher, ist ja kein Würgeholz
    In der SV? Aus meiner Sicht als jur. Volllaie ist das, falls es zu einer Anklage wg. Körperverletzung kommt ein "gefährlicher Gegenstand" also automatisch eine schwere KV. Gilt aber für einen Aschenbecher genauso. Ein Führverbot kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    Bin mal gespannt, wie die Experten das bewerten.

    So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.

    Macht aber sicher Spaß im Training.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  4. #4
    Registrierungsdatum
    04.10.2016
    Ort
    Münsterland
    Alter
    40
    Beiträge
    796

    Standard

    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.
    nicht die Kriterien erfüllt? da wäre ich mir (leider) nicht so sicher.

    1.3.8
    Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

    Nun-Chackus sind ja offensichtlich beileibe nicht primär oder gar ausschließlich zum Drosseln bestimmt, sind hier aber gleichwohl als (zudem einziges) Beispiel genannt.... naja
    Es würde mich aber gerade daher nicht überraschen, wenn man auch dem o.g. Gegenstand unterstellt "zum Drosseln bestimmt" zu sein.

    Bleibt abzuwarten.

    Grüße

    Münsterländer
    I'm going through changes

  5. #5
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.
    Wieso, Leute tragen Bändchen, Ketten, Schlüsselanhänger oder sonst was mit Ihrem Namen. Hier ist ja jede Menge Platz drauf, zB. für medizinische Besonderheiten im Notfall, Blutgruppe, Allergien, whatever.
    Oder einfach als "Traditionspflege" für TKD'in

    Liebe Grüße
    DatOlli

  6. #6
    Registrierungsdatum
    17.10.2010
    Alter
    36
    Beiträge
    188

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen
    Erlaubt als Ausweisdokument, als "SV-Waffe" oder als Trainingsinstrument?

    Als Dokument? Kann ich mir nicht vorstellen.
    Als Trainingsinstrument sicher, ist ja kein Würgeholz
    In der SV? Aus meiner Sicht als jur. Volllaie ist das, falls es zu einer Anklage wg. Körperverletzung kommt ein "gefährlicher Gegenstand" also automatisch eine schwere KV. Gilt aber für einen Aschenbecher genauso. Ein Führverbot kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    Bin mal gespannt, wie die Experten das bewerten.

    So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.

    Macht aber sicher Spaß im Training.

    Liebe Grüße
    DatOlli
    Die Frage bezog sich auf den Besitz und höchstens Training.
    Mich interessiert daran eigentlich nur das Geschicklichkeitstraining, vom Mitführen irgendwelcher Gegenstände aus "SV-Gründen" halte ich nichts.

  7. #7
    Registrierungsdatum
    19.08.2014
    Ort
    leipzig
    Alter
    56
    Beiträge
    6.099
    Blog-Einträge
    1

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen

    . Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe.


    Liebe Grüße
    DatOlli
    ein kleiner , stabiler Knirps (Taschenschirm ) mit etwas längerer Schlaufe , wäre unauffällig ^^
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  8. #8
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von JuJon Beitrag anzeigen
    Die Frage bezog sich auf den Besitz und höchstens Training.
    Mich interessiert daran eigentlich nur das Geschicklichkeitstraining, vom Mitführen irgendwelcher Gegenstände aus "SV-Gründen" halte ich nichts.
    Gab ja da auch schon andere Stimmen, die sicher auch berechtigt sind (->Nun-Chuks).
    Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass reines Training damit ein rechtliches Problem darstellt.
    Das es eine Menge Spaß machen könnte und man damit ein sinnvolles Koordinationstraining machen kann, kann ich mir hingegen sehr wohl vorstellen.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  9. #9
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    ein kleiner , stabiler Knirps (Taschenschirm ) mit etwas längerer Schlaufe , wäre unauffällig ^^
    Jo, wäre er. Hätte aber noch weniger Impact beim Schwingen. Aber dank der "Polsterung" könnte man dann eventuell auf die Helme verzichten ^^

    Liebe Grüße
    DatOlli

  10. #10
    Registrierungsdatum
    01.10.2021
    Beiträge
    2.225

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen
    So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.
    Die Dinger sind aus Ebenholz, (Dichte ca. 1,3) und kantig. Ne Beule oder eine Nasenbruch ist damit schon machbar.

  11. #11
    Registrierungsdatum
    08.01.2010
    Ort
    nrw
    Beiträge
    2.359

    Standard

    Zitat Zitat von JuJon Beitrag anzeigen
    Die Frage bezog sich auf den Besitz und höchstens Training.
    Mich interessiert daran eigentlich nur das Geschicklichkeitstraining, vom Mitführen irgendwelcher Gegenstände aus "SV-Gründen" halte ich nichts.
    Bau es doch nach dem Training auseinander. Dann hast Du nur ein Brett und ein Seil, das wird noch so knapp erlaubt sein.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  12. #12
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Die Dinger sind aus Ebenholz, (Dichte ca. 1,3) und kantig. Ne Beule oder eine Nasenbruch ist damit schon machbar.
    Ja, ne Beule oder ein Nasenbeinbruch sicher, das fällt für mich allerdings nicht unter "ausreichend Schaden machen". Sowas (Nase) habe ich auch schon mit 'ner PET-Flasche (leer) gesehen. Und klar, wenn das in's Auge geht (fliegt) hat man auch höheren Schaden.

    Ausreichend Schaden ist, aus meiner Sicht (muss man ja nicht teilen), wenn damit (unter normalen Umständen) das Jochbein, Schlüsselbein, Elle, Speiche, Rippen o.ä. brechen könnte.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  13. #13
    Registrierungsdatum
    19.08.2014
    Ort
    leipzig
    Alter
    56
    Beiträge
    6.099
    Blog-Einträge
    1

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen
    Jo, wäre er. Hätte aber noch weniger Impact beim Schwingen. Aber dank der "Polsterung" könnte man dann eventuell auf die Helme verzichten ^^

    Liebe Grüße
    DatOlli
    naja ,der Schirm ist ja nur Vorwand.(wie so vieles ) Wenn er in einer "stabileren Tasche mit stabiler Schlaufe ist , die vll. noch Metallkanten hat ......... kann man seine kultivierten Techniken mal rauslassen ^^
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  14. #14
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    naja ,der Schirm ist ja nur Vorwand.(wie so vieles ) Wenn er in einer "stabileren Tasche mit stabiler Schlaufe ist , die vll. noch Metallkanten hat ......... kann man seine kultivierten Techniken mal rauslassen ^^
    Ok, ist gekauft. Da hätte ich Spaß dran.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  15. #15
    Registrierungsdatum
    02.08.2011
    Ort
    hinter den Bergen bei den ...
    Alter
    51
    Beiträge
    1.926

    Standard

    als Waffe eher suboptimal...

    alternative: grosse Metall Mundharmonia mit langer Schnur (damit das Dingen lässig um die Hüfte getragen werden kann)
    oder ne Blockflöte aus zölligem Metallrohr nebst Eisenkette

    gruss
    Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Rechtslage Peitschen
    Von Jadetiger im Forum Waffen in Kampfkünsten
    Antworten: 48
    Letzter Beitrag: 25-01-2016, 22:26
  2. Rechtslage Vereinsgründung
    Von Incognibro im Forum Schulen, Clubs, Vereine, Trainingsgruppen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19-03-2012, 19:17
  3. Rechtslage
    Von PH_B im Forum Archiv Wing Chun / Yong Chun
    Antworten: 103
    Letzter Beitrag: 26-06-2008, 00:01
  4. rechtslage
    Von amari im Forum Off-Topic Bereich
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 22-01-2008, 18:03
  5. Rechtslage bei Videoverkauf
    Von Adman im Forum Kauf, Verkauf und Tausch
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 20-05-2002, 14:08

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •