
Zitat von
Kusagras
Bemerkenswert das ursprüngliche Urteil (4 Jahre, 3 Monate) und die Änderung duch das BGH in 10 Jahre. Opfer starb.
[die Vereidigung] argumentierte, dass L. aufgrund eines Rauschzustands die Gefährlichkeit seiner Tat nicht richtig habe einschätzen können, was gegen einen Tötungsvorsatz spreche, und plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge sowie eine Strafe von etwas über vier Jahren.
Es ist für mich schwer erträglich, dass sich Leute vorsätzlich in einen Rauschzustand versetzen und dann nicht die volle Verantwortung für ihre Taten übernehmen müssen.
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.