da niemand die polizei gerufen hat - weder vorher, noch während dessen noch nachher, ist das für mich gegenseitige "gewollte" und zt. tatsächlich durchgeführte kv mit allseitigem einverständnis.
das mag zwar juristisch keine "kategorie" sein (da ist es wohl schlicht kv), aber scheint mir de fakto doch so zu sein.
schwieriger wird das mit der unterlassenen hilfeleiststung, sollte das verkrümmen vor schmerz auf einen körperlichen schaden hinweisen und nicht nur auf rumheulen aufgrund verletzten stolzes.
wenn es so stimmt, wie erzählt...