Nein, die setzt eine C-Lizenz voraus. Und zwar im DKV und nicht in irgendeiner anderen KS.
https://www.karate.de/de/verband/res...ratelehrer.php
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Nein, die setzt eine C-Lizenz voraus. Und zwar im DKV und nicht in irgendeiner anderen KS.
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„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Soweit ich weiß, kann man in Bayern den ÜL C mit Spezialisierung aikidô machen. 120 LE insgesamt.
Das allerdings machen in aller Regel Leute, die schon lange aikidô unterrichten und jetzt aus einem bestimmten Grund den ÜL des DOSB brauchen. Die werden da also nicht "aikidô-Lehrer", sondern sie sind längst aikidô-Lehrer:innen mit viel Erfahrung, die ein Zertifikat des DOSB benötigen.
Der ÜL ist aber auch in keiner Weise mit einer Berufsausbildung oder ähnlichem vergleichbar, und ist auch versicherungsrechtlich nicht relevant. Passt also wohl eher nicht als Vergleich zum dem, was hier vorgestellt wurde.
Hier gehts ja eher um eine Parallele zu Fitnesstrainer/evtl. Fitnesskaufmann, wenn ich es recht verstehe.
Es sind zumeist Berrufsverbände, Innungen, Standesorganisationen, usw., die so etwas regeln. In meinem Fall eben die Hannoversche Landeskirche. Das niedersächsische Ministerium des Inneren hatte auf Betreiben meines Vaters einen Entwurf vorgelegt, der es uns abgelehnten Theolog:innen (immerhin 50% pro Jahrgang damals) ermöglicht hätte, eine Berufsbezeichnung parallel zum Beamtenrecht zu führen. Das hätte dann "Assessor der Theologie" geheißen. Die Kirche hat es abgelehnt diese Berufsbezeichnung einzuführen.
Auch ansonsten mischt sich der Staat an dieser Stelle eher selten ein. Eine Ausnahme ist das Gesundheitswesen. Aber auch da gibt es für die Kammern und Verbände viele Spielräume. Ich habe zu Anfang meiner beruflichen Karrriere noch die Entstehung des neuen Berufsbildes "Heilerziehungspflege" mitbekommen.
Die Besonderheit besteht in meinem Fall und dem meiner Mitleidenden darin, daß wir ein Vikariat (~ Refrendariat) erfolgreich abgeschlossen haben und ein zweites kirchliches Examen (~ zweites Staatsexamen) ebenfalls erfolgreich absolviert haben. D.h. wir haben eine abgeschlossene Berufausbildung.
Dürfen diese Berufsbezeichnung aber nicht führen. Im Gegensatz z.B. zu einem Tischlermeister, der sich auch dann Tischlermeister nennen darf, wenn er nicht als solcher arbeitet.
Wir dürfen uns lediglich "Theolog:in" nennen - was eben nicht unsere erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung aussagt, sondern nur den Inhalt unseres Studiums.
Und auch das nicht wirklich. "Theologe" ist eben keine "Bezeichnung für einen Abschluß des tertiären Bildungsbereiches. [... der] Voraussetzung für gewisse Berufe" ist, hier des Pastors. "Theologe" ist ein rechtlich in keiner Weise geschützter, vollkommen freier Begriff, der den jede und jeder führen kann, der oder die das möchte. Vollkommen unabhängig von Studium oder irgendeinem Bildungsweg. Jeder Mensch kann sich "Theologe" nennen, wenn ihm das was gibt. Genauso wie eben "Philosoph".
So nu aber wirklich genug OT.
Bitte entschuldige Fupau.
Das meinte ich. Im Karate genauso und der „Karatelehrer 1“ ist eine B-Trainer-Ausbildung (das ist eine Ausbildung dazu, die so „gebranded wurde“, weil sie eher Allgemeines zu Kampfkünsten und philosophischen Hintergründen lehrt, als die klassische Trainer-Asubildungen, die sich ja eher auf Trainingslehre und technische Inhalte konzentrieren).
Wie auch immer, ich vergaß zu erwähnen: die Ausbildung zum Karatelehrer 1 setzt nicht nur eine C-Trainer-Lizenz voraus, sondern auch eine mehrjährige Tätigkeit als Trainer, die vom Verein zu bescheinigen ist. Also nein, das ist überhaupt nicht vergleichbar.
PS: Der Karatelehrer 2 war mal so gedacht, dass man mit ein wenig Mehraufwand einen Abschluss zum Diplom-Sportlehrer machen kann, was ja nochmal ne ganz andere Nummer ist. Aber ich weiß nicht, wie weit der Plan mittlerweile gediehen ist.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
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