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Thema: Femizide

  1. #1
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    Standard Femizide

    Hallo,

    ich bin auf diesen Artikel aufmerksam gemacht worden: https://www.lokalkompass.de/reckling...achen_a1699774

    Kurzum: Habe den Text sofort verschlungen, eine Petition unterzeichnet und den Link nun auch hier einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.

    Mich würde es erfreuen, wenn es anderen ähnlich geht und es verbreitet werden würde.

    Beste Grüße

  2. #2
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin auf diesen Artikel aufmerksam gemacht worden: https://www.lokalkompass.de/reckling...achen_a1699774

    Kurzum: Habe den Text sofort verschlungen, eine Petition unterzeichnet und den Link nun auch hier einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.

    Mich würde es erfreuen, wenn es anderen ähnlich geht und es verbreitet werden würde.

    Beste Grüße
    Gibt es darüber noch andere Quellen? Frauen als Sache..... ich weiß nicht. Diese Urteile hätte ich gerne life und in Farbe gelesen.

  3. #3
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    Boah!
    Ich bin ja wirklich feministisch sozialisiert und habe eine große Sensibilität fürs Thema. Aber die Frau und ihr Text scheinen mir doch arg ... drüber.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Schnubel Beitrag anzeigen
    Gibt es darüber noch andere Quellen? Frauen als Sache..... ich weiß nicht. Diese Urteile hätte ich gerne life und in Farbe gelesen.
    Hihi laut dem Artikel: Bist du mit der Argumentation ein rücksichtsloser weißer cis Mann, der der Schreiberin abspricht ein Urteil richtig lesen zu können.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Schnubel Beitrag anzeigen
    Gibt es darüber noch andere Quellen? Frauen als Sache..... ich weiß nicht. Diese Urteile hätte ich gerne life und in Farbe gelesen.
    So wie ich das aus dem Artikel rauslege sagt das Urteil aus, dass aufgrund der Gefühle durch den Verlust nicht immer ein niederer Beweggrund gegeben sein muss und deshalb die Tötung eines (ehemaligen) Partners nicht immer Mord ist, sondern auch Totschlag sein kann. Dass Frauen dadurch zu einer Sache, die den Ehemann gehört, degradiert werden, ist die Aussage vom SWR und der Autorin. Die Unterscheidung Totschlag und Mord findet ja nicht nur bei Trennungstötungen statt, sondern immer wenn Männer Männer, Männer Frauen, Frauen Männer und Frauen Frauen töten.
    Dieser Artikel zeigt meiner Meinung nach nur mangelnde Kenntnis über das deutsche Rechtssystem.

    Davon ab ist meiner Meinung nach die Petition eh nur Symbolpolitik. Ob das jetzt Totschlag, Mord, Trennungstötung oder Femizid genant wird, wird nichts ändern denn bei Leuten die ihren ehemaligen Partner töten läuft eh so viel falsch, dass die bestimmt nicht vorher in ein Gesetzbuch gucken wie sie jetzt für was verurteilt werden könnten. Die Energie die in solche Aktion gesteckt wird, wäre bei einem Einsatz für Frauenhäuser oder bei Aufklärung für Frauen wie sie überhaupt Hilfe bekommen sinnvoller aufgehoben.
    Ein Mann der Frauen verprügelt oder gar umbringt wird sich nicht ändern, wenn die Straftat anders eingeordnet wird oder wenn auf einer Plakatwand steht was für ein böser Mensch er ist.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  6. #6
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    Ein Mann der Frauen verprügelt oder gar umbringt wird sich nicht ändern, wenn die Straftat anders eingeordnet wird oder wenn auf einer Plakatwand steht was für ein böser Mensch er ist.
    Aber darum geht es doch gar nicht. Das Strafmaß ist doch das Falsche, die Rechtsprechung muss sich ändern. Es kann doch nicht sein, dass ein mordender Mann, den die Frau verlassen hat, keine Besserstellung erfahren darf, was den Strafanspruch des Staates anbelangt. Die Argumentation des BGH ist doch absurd und meiner Meinung nach auch ein Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz, weil die Frau hier zu einer Sache erklärt wird - und ein Motiv angenommen wird, das den Mord entfallen lässt.

    Auf die Übrige Geistlosigkeit aller anderen Diskussionsteilnehmer kann ich aufgr. persönlicher Fassungslosigkeit nicht eingehen.

    Tschüss
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  7. #7
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    weil die Frau hier zu einer Sache erklärt wird
    Dem würde ich widersprechen.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  8. #8
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Es kann doch nicht sein, dass ein mordender Mann, den die Frau verlassen hat, keine Besserstellung erfahren darf, was den Strafanspruch des Staates anbelangt. Die Argumentation des BGH ist doch absurd und meiner Meinung nach auch ein Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz, weil die Frau hier zu einer Sache erklärt wird - und ein Motiv angenommen wird, das den Mord entfallen lässt.
    Mal ganz sachlich:

    An welcher Stelle hat der BGH eine Frau zu einer Sache erklärt? Mit der Formulierung, dass sich der Angeklagte "beraubt" sah? Wohlgemerkt: Das gleiche würde auch gelten, wenn eine Frau ihren Mann tötet. Werden dadurch Männer zu einer Sache?

    Der BGH musste prüfen, ob das Mordmerkmal "niedriger" Beweggrund vorlag. Niedrige Beweggründe sind z.B. Hass, Neid, Gier, also Merkmale, die allgemein als besonders (!) verwerflich gelten.

    Die Angst, den Partner zu verlieren, kann per Definition nicht als verwerflich betrachtet werden. Deshalb musste der BGH natürlich auf den Umstand eingehen, dass die Trennung von der Frau ausging, dass der Angeklagte durch die Tötung der Frau genau das tut, was er nicht will - die Frau zu verlieren. Das hat nichts damit zu tun, wer die Trennung "verschuldet" hat. Der BGH hat nur den Widerspruch in der Intention des Angeklagten dargestellt: Er hat die Person getötet, die er nicht verlieren wollte. Es wäre etwas anderes gewesen, wenn er sich von der Frau getrennt hätte und sie keinem anderen Mann "gegönnt" hätte.

    Wobei genau dieses Motiv im Urteil erwähnt wird:

    "Zum Motiv für die tödlichen Messerstiche hat das Landgericht festgestellt, der Angeklagte habe sich nicht mit einer Trennung abfinden wollen; ein eigenes von ihm losgelöstes selbstbestimmtes Leben habe er seinem Opfer nicht zubilligen wollen, lieber sollte sie sterben (UA 21)."

    So unverständlich das Urteil sein mag: Meines Erachtens hat die Autorin hier Dinge aus dem Urteil heraus gelesen, die nicht drin standen.

    Und das Problem sehe ich auch nicht. Die Istanbul-Konvention wurde drei Jahre nach dem BGH-Urteil besprochen und ist seit 2014 in Kraft. Sie hat aber keine Auswirkungen auf alte Urteile. Wozu also eine neue Petition?

    By the way: Natürlich gehörte der Typ ins Gefängnis. Wer mit einem Messer zur Aussprache mit der Freundin geht, hat sie einfach nicht mehr alle. Aber Jura ist nun mal nicht so einfach.
    Geändert von Gast (20-04-2022 um 13:06 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von hallosaurus Beitrag anzeigen
    Hihi laut dem Artikel: Bist du mit der Argumentation ein rücksichtsloser weißer cis Mann, der der Schreiberin abspricht ein Urteil richtig lesen zu können.
    Ich spreche niemand was ab. Möchte nur genaue Quellen bezüglich des Themas haben. Andere als die. Ob ich Frau oder Mann bin, tut hier nix zur Sache

  10. #10
    Gast Gast

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    Hier ist der Link zum BGH-Urteil:

    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/08/2-349-08.php

  11. #11
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    weil die Frau hier zu einer Sache erklärt wird - und ein Motiv angenommen wird, das den Mord entfallen lässt.
    Wo wird sie denn zu einer Sache erklärt? Das sind doch Begrifflichkeiten. Wenn man z.B. vom Verlust eines Angehörigen spricht, wird auch niemand denken dass man damit sagen will, dass er aus dem Rucksack gefallen ist.
    Man wird seines Partners "beraubt", z.B. durch Schicksalsschläge, Trennung, Tod, und "verliert" ihn. Das ist Sprache.

  12. #12
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Man wird seines Partners "beraubt", z.B. durch Schicksalsschläge, Trennung, Tod, und "verliert" ihn. Das ist Sprache.
    Ja, die Sprache. Da heißt es auch zunehmend "aufgepasst!". Ruckzuck hat man etwas "gesagt", was man nun wirklich nicht gesagt hat.

    In dem Beispiel: Es ist die Rede von "Femizid". Da mach ich mich erstmal schlau zum wahrscheinlichen Mutterbegriff - Genozid.

    Artikel I der Konvention bestätigt den Charakter des Genozids als Völkerrechtsverbrechen und statuiert die Pflicht der Vertragsparteien zu dessen Verhütung und Bestrafung.

    In Artikel II wird der Begriff des Völkermordes definiert. Völkermord ist hiernach[4]

    eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

    a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
    b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
    c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
    d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
    e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Konven...rmordes#Inhalt

    ok, Wikipedia gilt aus guten Gründen nicht als Quelle, aber in dem Fall geht es ja nur um den Begriff.

    Es geht also hier doch um eine größere und organisierte Handlung, die dan Begriff begründet. Ich denke, man sollte bei dem analogen, Menschen weiblichen Geschlechts betreffenden Begriff ähnliche Maßstäbe anlegen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von DZXX Beitrag anzeigen
    In dem Beispiel: Es ist die Rede von "Femizid". Da mach ich mich erstmal schlau zum wahrscheinlichen Mutterbegriff - Genozid.
    ...
    Es geht also hier doch um eine größere und organisierte Handlung, die dan Begriff begründet. Ich denke, man sollte bei dem analogen, Menschen weiblichen Geschlechts betreffenden Begriff ähnliche Maßstäbe anlegen.
    Die Argumentation ist genauso abwegig wie die Aussage, dass Frauen durch die Rechtssprechung zu einer Sache werden.
    In Anlehnung[3] an lateinisch femina ‚Frau‘[4] und caedere ‚(hier töten‘[5] wurde der englischsprachige Begriff femicide zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts in England erstmals geprägt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Femizi...d_Definitionen
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  14. #14
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    Zitat Zitat von DZXX Beitrag anzeigen
    In dem Beispiel: Es ist die Rede von "Femizid". Da mach ich mich erstmal schlau

  15. #15
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Die Argumentation ist genauso abwegig wie die Aussage, dass Frauen durch die Rechtssprechung zu einer Sache werden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Femizi...d_Definitionen
    Klar, völlig abwegig. Nur ist gerade in deinem Artikel die überwiegende Anzahl der Beispiele auf größere Serien von Tötungen bezogen. Ein umbiegen des Begriffs beginnt erst später.

    Was wäre falsch daran, von "Morden" zu sprechen, wenn es um Morde geht?

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