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Thema: Femizide

  1. #31
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    Hat der BGH nicht nur eine Aussage über das Verfahren ansich getroffen und dich über den Angeklagten und den Tathergang? Also, dass die Verfassung des Angeklagten stärker analysiert werden müsse. Sie haben also nicht das Ergebnis sondern den Rechenweg beanstandet.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  2. #32
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    Ja, so wie es in einer Revision gemacht wird. Ist ja keine Berufung.

    Das ändert dann aber u.U. das Ergebnis. Sonst müsste man nicht in Revision gehen, wenn das Ergebnis auch weiterhin bestehen bliebe.

  3. #33
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    -
    Geändert von Pansapiens (24-04-2022 um 21:43 Uhr) Grund: egal

  4. #34
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Hat der BGH nicht nur eine Aussage über das Verfahren ansich getroffen und dich über den Angeklagten und den Tathergang? Also, dass die Verfassung des Angeklagten stärker analysiert werden müsse. Sie haben also nicht das Ergebnis sondern den Rechenweg beanstandet.
    Ja, so ungefähr. Die die Richter meinten (laut öffentlich zugänglicher Urteilsbegründung), dass "in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit sein," können "die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation namentlich dann als fraglich erscheinen lassen können", "namentlich dann, , wenn - wie hier - die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will".
    [...]
    Dies hat das Landgericht nicht hinreichend bedacht. Es hat die besondere Verwerflichkeit der Tatmotivation darin gesehen, dass der Angeklagte aus "überzogenem Besitzdenken" getötet habe (UA 36).

    Dann müsse noch geprüft werden, "ob die Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit ihrerseits auf einer als niedrig zu bewertenden Motivationsgrundlage beruhen"

    Da würde mich in der Tat - wie Tomcat - das endgültige Urteil interessieren.
    Geändert von Pansapiens (24-04-2022 um 21:06 Uhr)

  5. #35
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    -
    Ich hatte deine Argumentation falsch verstanden.
    Danke für die Klarstellung.
    Geändert von Kensei (24-04-2022 um 22:05 Uhr)

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