Auf den Videos ist keine Gewaltanwendung zu sehen die zum Tod hätte führen können. Die Obduktion hat nur LEICHTE Spuren stumpfer Gewalt gezeigt, also hat die nicht zum Tod geführt. Für ein positional asphyxia syndrom hat die Obduktion anscheinend auch keine Hinweise gefunden, bzw. wurde dazu bisher nichts gesagt.
Ein PAS wäre hier eine Möglichleit, da Face down, Stress, potentielle Drogen oder Medikamente und eine Herzinsuffizienz das Risiko massiv erhöhen. Das ist jedoch immer ein Risiko und dafür dürften die Beamten jedoch nicht belangt werden können, da Face Down Fixierung bei der Polizei erlaubt ist und geschult wird, außerdem haben sie die Beine ja nicht im figure four gehabt (jedenfalls nicht im Video). Das erhöht das Risiko für ein PAS noch einmal mehr.
Wenn er wirklich eine Herzinsuffizienz hatte, dann könnte eine Herzrhythmusstörung ursächlich gewesen sein, dass kann man aber post mortem nur schwer nachweisen. Jetzt muss man die toxikologischen Untersuchungen abwarten und dann gibt es einen Abschlussbericht.
Eine Festnahme ist nun einmal mit Gewalt verbunden, wenn der Andere nicht festgenommen werden will. Widerstand muss und darf dann gebrochen werden, auch mit Schlägen, vor allem wenn der Andere beißt. Die Schläge waren nun wirklich nicht hart und keiner von uns weiß wie oft er schon vorher polizeilich aufgefallen war und was über ihn eingetragen war.
Wenn eine psychiatrische Einrichtung ihn hat fahnden lassen, dann waren ja zumindest die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach PsychKG gegeben, er war also fremd- und/oder eigengefährden. Potentielle Fremdgefährdung rechtfertigt auf jeden Fall ein „robustes“ Eingreifen, vor allem wenn er ggf. vorher mit Gewalt auffällig war.