Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
Ersteres ist richtig, wenn ich das richtig im Kopf habe ist aber auch in Deutschland der Besitz legal, WENN es erwiesenermassen eine Antiquität ist. Scheint zumindest hier in der Schweiz so zu sein, habe das zumindest mal gelesen und mich gewundert.
Zur Schweizer Gesetzgebung, kann ich dir nichts sagen.

Natürlich gibt es in Deutschland eine Handvoll Leute die einen Stockdegen besitzen, aber das sind sowenige, daß man sich da kaum drüber unterhalten muß. " Führen " fällt natürlich vollständig flach, der Handel ist ohne Ausnahmegenehmigung verboten, genauso wie die Herstellung oder die Einfuhr. Bleibt eigentlich nur das " überlassen ". Denkbar ist es, wenn es sich um Sammler handelt, die als Sammelgebiet Tat- und Deliktswaffen sammeln ... wieviele sind das ? Ferner gibt es dann noch Genehmigungen für Sachverständige und Gutachter. Ich wüßte keinen Händler, der dafür eine Genehmigung hat. Bliebe nur der Verkauf unter Sammlern, sofern die Auflage nicht ist, daß der Bestand nicht anwachsen darf.

P.S.:

Ich kenne nur zwei Händler in Deutschland die eine Genehmigung haben, mit vollautomatischen Waffen zu handeln. Daß die auch Stockdegen ( o.ä. ) haben, habe ich noch nie gehört, will es aber nicht ausschließen.