Zitat von
Teetrinker
Geld leihen von Verwandten/Bekannten nur mit schriftlichem Darlehensvertrag als Bezieher von Grundsicherung oder ALG II.
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Schwachsinn. Geliehenes Geld einfach nicht aufs Konto überweisen lassen, dann taucht es auch nicht auf den Auszügen auf.
Zitat von
Teetrinker
Kommunikation mit diesen Behörden nur schriftlich per Einschreiben, oder, weil dies auf Dauer teuer wird, per Fax mit qualifiziertem Sendenachweis. Google kennt die gängigen Anbieter.
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Sendungsnachweis ist tatsächlich nicht verkehrt. Oder (falls möglich) persönlich einreichen und Eingang bestätigen lassen.
Zitat von
Teetrinker
Nicht mit Ämtern telefonieren, und bloß nicht der Sachbearbeiterin das Herz ausschütten mit privaten Problemen. Jede noch so scheinbar unverfängliche Nebenbemerkung kann einem später auf die Füße fallen. Das sind Profis im Zeit schinden und im Wörter im Maul verdrehen.
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Erneut Schwachsinn. Vieles lässt sich telefonisch schnell klären. Zudem werden Gespräch natürlich nicht mitgeschnitten, von daher kann einem da auch nichts "auf die Füße fallen".
(Edit) @OliverT:
Ja, es zählt tatsächlich er Tag, an dem Geld auf dem Konto eingeht - ob das geliehenes Geld ist, verspätete Zahlungen oder sonst was, interessiert erstmal nicht. Wenn es jetzt tatsächlich eng wird, halte ich den Tipp mit der Inanspruchnahme einer Beratungsstelle für gut. Ansonsten in der Behörde vorsprechen / anrufen (vermutlich handelt es sich um ein Jobcenter?) und finanzielle Notlage geltend machen und notfalls um Termin beim Teamleiter bitten. Das so was nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn man höflich bleibt und nicht schon schreiend da einläuft, dürfte klar sein
Geändert von hand-werker (19-07-2022 um 08:28 Uhr)
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"