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Thema: Garten+Bäume/Natur+Gesetze/Vorschriften WAR: Hornissenstaat im Garten

  1. #46
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Ich finde es grotesk, wenn man auf seinem eigenen Grundstück nicht mehr einfach einen Baum fällen darf, den man selber vor 30 Jahren gepflanzt hat, oder ein Wespennest im Rolladenkasten eigenständig ausräuchern darf. Wenn das für dich unverständlich ist tut es mir leid.
    Naja, es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Bäume durchaus wichtig sind. Der behördensichere Nachweis, dass du den Baum in Persona vor 30 Jahren gepflanzt hast, wir sicherlich nicht einfach sein :-)
    Seit den Indianern gehört Land nun mal jemanden. Und wenn der darauf machen kann was er will, kann es sein, dass du eine Wideraufbereitungsanlage als Nachbarschaft bekommst...

    In meiner Herkunftsgegend ist der größte Grundbesitzer ein Fürst, alles geerbt. Der wollte klammheimlich ein Waldstück auf schlechtem Boden an eine Müllverbrennungsfirma verkaufen :-) kam zum Glück rechtzeitig auf...

    Kurz gesagt, Vorschriften sind im Einzelfall immer lästig und teilweise unsinnig, im Ganzen aber meist sinnvoll..
    darf man sein Bett in Stammheim querstellen?

  2. #47
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    darf man sein Bett in Stammheim querstellen?

  3. #48
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    darf man sein Bett in Stammheim querstellen?

  4. #49
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Das es Leute gibt die das nicht einsehen wollen, damit werde ich in meinem Beruf seit über 20 Jahren konfrontiert.
    Manchmal fällt es mir schwer, das anzuhören.
    In unsere Zeit fällt dss größte Artensterben seit 50 Mio. Jahren, wer da noch denkt, er kann selber entscheiden wen er leben lässt und wen er ausrottet, hat noch nicht verstanden, das er mit dazu beiträgt.
    1+
    Julian’s Beitrag bzgl. Wespen zeigt leider schön warum es hier gesetzliche Regelung braucht (wobei diese sicher auch oftmals zu weit greifen).

    Das Fällen von Bäumen im eigenen Garten ist nebenbei keineswegs generell verboten.
    Viele Grüße
    Thomas
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  5. #50
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen

    Das Fällen von Bäumen im eigenen Garten ist nebenbei keineswegs generell verboten.
    Meistens unter Auflagen.
    Hängt von der Baumschutzzsatzung der Gemeinde ab, ansonsten greifen die Naturschutzgesetze der Länder.
    Geändert von MGuzzi (01-08-2022 um 13:00 Uhr)

  6. #51
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    Richtig, wobei (von der Jahrzeit abgesehen) es für normale Gartenbäume (Stammdurchmesser) oftmals keine gibt. So absolut wie von Julian dargestellt, ist es nicht verboten.
    Viele Grüße
    Thomas
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  7. #52
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Richtig, wobei (von der Jahrzeit abgesehen) es für normale Gartenbäume (Stammdurchmesser) oftmals keine gibt. So absolut wie von Julian dargestellt, ist es nicht verboten.
    Wie gesagt, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, greifen die Gesetze der Länder bzw. BNatschG.
    Dort ist normalerweise nur die jahreszeitliche Beschränkung geregelt.
    Man muss sich halt bei der Gemeinde informieren, ansonsten bei der UNB.

  8. #53
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    ...
    Das Fällen von Bäumen im eigenen Garten ist nebenbei keineswegs generell verboten.
    Erinnert mich schmerzlich daran, dass ein Vermögender die Bäume, Sträucher seines Schrebegartens platt gemacht hat, der Nachbargarten gehört einem Bekannten, der seinerseits einen sehr schönen naturbelassenen Garten hat (Mit Wespen und allem drum und dran). Der Vermögende nebenan hat sich einen Rasen in Golplatzqualität legen lassen , darauf steht jetzt einn großes Schwimmbnassin, eine ultramoderen Hütte, die wie ein Haus zum Dauerwohnen aussieht.

    Ich muss grade an das bizarre Foto des chinesischen Kung Fu Kämpfer denken, der der Modernisierung trotzend bis zu letzt in seinem vom Abriss bedrohten Haus wohnte, drumherum ein Riesen "Bauloch". Sowas ha ich noch nie gesehen. We ein BIld aus eienm Kinderbuch:

    https://www.sueddeutsche.de/panorama...staat-1.675908

    Mein persönlicher Held

  9. #54
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    Je nach Wohnort kann das u.U. unzulässig sein. Ich bin zwar auch für möglichst wenige Einschränkungen auf eigenem Grund und Bden. Was aber bei Protesten über solche Vorgaben gerne vergessen wird, ist das Maßnahmen wie (massives) abholzen und anlegen einer Monokultur („englischer Rasen“) sich letztlich auch massiv auf das direkte Umfeld (= Nachbarn) auswirkt – und geschieht es massenhaft auch darüber hinaus (u.a. durch erhöhten Wasserbedarf).

    Typische, lokale Auswirkungen sind:

    -verändertes Mikroklima

    -höhere Empfindlichkeit gegenüber Extremwetterereignissen (insbesondere Starkregen)

    - Fehlende Windbrecher

    -Negative Auswirkungen auf die Tierwelt (u.a. auf das Verhältnis zwischen „Nützlingen“ und „Schädlingen“).

    Aus diesem Grund macht es leider schon Sinn, dass es in dicht besiedelten Wohngegenden diesbezügliche Vorgaben gibt.
    Viele Grüße
    Thomas
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  10. #55
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Erinnert mich schmerzlich daran, dass ein Vermögender die Bäume, Sträucher seines Schrebegartens platt gemacht hat, der Nachbargarten gehört einem Bekannten, der seinerseits einen sehr schönen naturbelassenen Garten hat (Mit Wespen und allem drum und dran). Der Vermögende nebenan hat sich einen Rasen in Golplatzqualität legen lassen , darauf steht jetzt einn großes Schwimmbnassin, eine ultramoderen Hütte, die wie ein Haus zum Dauerwohnen aussieht.
    Womöglich hat er da gegen die eine oder andere Vorschrift verstoßen.
    In Schrebergärten ist ein bestimmter Prozentsatz der Fläche für Anbau von Nutzpflanzen vorzuhalten, Hütten in Wohnhausqialität sind verboten.

  11. #56
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    interessiert kein borstentier, solange du deinen garten sauber hälst und regelmässig die pacht zahlst.

  12. #57
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    Zitat Zitat von big X Beitrag anzeigen
    interessiert kein borstentier, solange du deinen garten sauber hälst und regelmässig die pacht zahlst.
    Interessant: Hier werden Gartenfreunde wegen alles und jedem sanktioniert. Und da man sich ja auch sonst übern Weg läuft, ist das wirklich doof.
    Wie haben den Garten meiner Schwiegereltern aufgegeben, weil wir das nicht erfüllen konnten/wollten.

    Und überhaupt: Es werden immer wieder Gartenfreunde gekündigt. Die Bewerber:innen stehen Schlange ...

  13. #58
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    In Schrebergärten ist ein bestimmter Prozentsatz der Fläche für Anbau von Nutzpflanzen vorzuhalten, Hütten in Wohnhausqialität sind verboten.
    Hängt das nicht vom Schrebergartenverein ab?
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  14. #59
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  15. #60
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Hängt das nicht vom Schrebergartenverein ab?
    nein. es gibt ein gesetz

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