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FireFlea
Ja richtig aber welche Vergleichbarkeit erhoffst Du Dir durch mein ja oder nein?
Wenn Nichtzahlen einer Leistung oder Ware an sich schon ein Straftatbestand wäre, dann wäre es das immer.
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FireFlea
Wer in Firmen wann & wie zur Rechenschaft gezogen wird, ist ja geregelt, hier geht es aber doch um Einzelpersonen.
Es geht hier darum, ob "Nichtzahlen einer Leistung" an sich schon strafbar ist oder nicht.
Ich kann die Frage umformulieren und fragen, ob Du glaubst, dass sich da irgendjemand strafbar macht, wenn Deine Firma ihre Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt.
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FireFlea
Wenn ich privat Rechnungen nicht bezahle, bin ich ggfs. haftbar
Bedeutet "haftbar", dass man strafrechtlich belangt werden kann, oder einfach nur, dass man dafür zur Verantwortung gezogen werden kann?
Ich meine, "haftbar" meint etwas anderes als "strafbar".
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FireFlea
(wie in bereits erwähnten Betrugs- und Erschleichungsfällen).
Betrug und Erschleichung sind Straftaten. Wenn Du eine Rechnung nicht bezahlst, wirst Du IMO erst mal zivilrechtlich belangt.
Ist das Recht bezüglich von Schuldverhältnissen nicht eher im BGB geregelt als im StGB?
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FireFlea
Und vielleicht kaufe ich Rolex für Christ oder Computermonitore oder Obst ein. Wird Ladendiebstahl dann in Zukunft hier als Ordnungswidrigkeit angesehen, weil ich da der Einkäufer bin?
Nein, ich versuchte das Prinzip "vom Bekannten zum Unbekannten" anzuwenden und fragte daher nach einer Konstellation, die Dir aufgrund Deiner Profession eventuell näher steht, als das Erschleichen von Leistungen.
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FireFlea
Bei Ladendiebstahl kann bereits der Versuch strafbar sein. Um das mal ins Verhältnis zu setzen, wenn ich 10x im Supermarkt Brötchen klaue, zwischendurch vielleicht erwischt und verwarnt werde und weiter klaue, habe ich einen Schaden von vielleicht 5€ verursacht.
Wenn ich Schwarzfahre, ist der verursachte Schaden schon bei 1x ggfs. höher.
Und nur weil da der Kontrolleur im Zug und nicht an der Tür steht, ist das alles ja ok und eine Bagatelle.
Es geht nicht um die Schadenshöhe, sondern um die Art der Begehung.
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FireFlea
Nochmal - im Endeffekt nehme ich eine Leistung, Arbeitskraft oder Ware in Anspruch, ohne zu zahlen.
Was grundsätzlich (wenn nicht weitere Qualifikationsmerkmale dazukommen) erst mal nicht strafbar ist.
Was nicht heißt, dass man dagegen nicht gerichtlich vorgehen kann. Es gibt ja nicht nur das Strafrecht.
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FireFlea
Mir ist noch nicht schlüssig, warum das in einem Fall nicht so schlimm sein soll.
Darüber, ob das schlimm sei, oder weniger schlimm wie Diebstahl wurde in dem von mir zitierten Aufsatz keine Aussage getroffen.
Es geht in dieser Nebendiskussion - ab meiner entsprechenden Frage an OliverT - um Strafrecht und ob sich ein entsprechender Tatbestand findet, unter das sich das "Nichtzahlen" ohne weitere qualifizierende Umstände einordnen ließe.
Auch ich kann mich nicht erinnern, dass ich in diesem Teil der Diskussion mit der Schadenshöhe argumentiert hätte.
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FireFlea
Mir scheint das mit der Ursache verwechselt zu werden (Armut, Sozialschwäche), die natürlich bekämpft gehört.
Der von mir zitierte Jurist nennt so etwas "Sozialromantik" und argumentiert rein aus rechtlicher Sicht:
Seit ein paar Jahren ist es populär, in dieser Frage die "kritische" Meinung zu vertreten, es solle nicht weiter bestraft werden. Wenn man die Vertreter dieser Ansicht nach den Gründen dafür fragt, äußern sie Zweifel an der "Erforderlichkeit", bringen das "Ultima-Ratio-Prinzip" ins Spiel oder berichten, dass die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Verurteilungen nach § 265a StGB sozial ungerecht und teuer sei. Man solle, so sagen viele, das Schwarzfahren "nur" als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Ich möchte dem entgegenhalten, dass diese Kritik sich in Sozialromantik erschöpft.
Es gibt keinen sachlichen Grund, das "Erschleichen" der Beförderung – läge es beim Schwarzfahren tatsächlich vor – für "besser" zu halten als das Erschleichen des Zugangs zu Opernaufführungen, Telefonnetzen oder Bundesligaspielen. Wir reden über Strafrecht, nicht über klientelorientierte Wahlkampfrhetorik.
Es geht also hier erstmal nur um die Auslegung eines Gesetzes, wozu Juristen der Judikative aufgefordert sind.
Sollte das Gesetz selbst sozial ungerecht oder mehr Schaden anrichten, als Nutzen, ist die Gesetzgebung gefordert und nicht die Rechtsprechung.
Derartige Initiativen gab es ja schon.
Aber auch wenn hier andere in dieses Richtung gehen, ging es mir zunächst und eigentlich lediglich um die Polemik von Kensei, den Syrer als "gesuchten Straftäter" zu bezeichnen, IMO, um die Handlungen der Polizisten die bei ihm "eingeritten" sind, plausibler zu machen, weil der Syrer ja durch sein wiederholtes Schwarzfahren gezeigt habe, dass er auf den Rechtsstaat scheißt.
Und ja, ich finde wiederholtes Schwarzfahren tatsächlich nicht so schlimm, wie manch andere Straftaten, die mir bei "gesuchtem Straftäter" in den Sinn kommen, wenn es darum geht, das Verhältnis des Straftäters zum Rechtsstaat bzw. seine potentielle Gefährlichkeit bei einer Verhaftung geht.