Inwiefern betrifft denn "geistiger Stillstand" die Judikative?
Und was wäre nun gewonnen, wenn du Schwarzfahren zur Owi abstufst?
Inwiefern betrifft denn "geistiger Stillstand" die Judikative?
Und was wäre nun gewonnen, wenn du Schwarzfahren zur Owi abstufst?
Geändert von Kensei (24-09-2022 um 18:12 Uhr)
Ich weiß weder, warum man mir dergleichen aufzeigen müsse, noch dass es hier aufgezeigt wurde.
Es ging darum, ob es sinnvoll sei, dass juristische Laien untereinander über juristische Themen diskutieren.
Das nur dann für sinnlos zu bezeichnen, wenn man sich selbst auf verlorenem Posten sieht, spricht wieder für sich selbst.
Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld.[...]
Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung [Judikative] nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.
Wenn man natürlich meint, dass das "Nichtzahlen" selbst schon eine Straftat sei, wird man das nicht verstehen können....
Geändert von Pansapiens (24-09-2022 um 18:45 Uhr)
Das gilt aber eher für die Gebiete in denen es eh kaum ÖPNV gibt. Oder ist es mittlerweile zu viel verlangt, wenn man sich mal für 5-6 km auf ein Fahrrad setzt oder zu Fuß geht?
Aber nur weil ich der Meinung bin, dass der Staat es sich leisten kann, muss ich es nicht als Menschenrecht ansehen.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Hmh , der Nachbar meiner Mutter war ungeimpft und kam nicht zu seinem Arzt als alles mit x-G beschlagen wurde , auch die Strassenbahn. Die zwei Haltestellen zu laufen waren definitiv zu weit für ihn ,um es zuschaffen . und da reden wir von Innenstadt. Im Landkreis sind die Abstände grösser zw. den Haltestellen.
Also , für Manche ist es zu viel , ob man es dennoch verlangen kann , will ich nicht beurteilen.
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Natürlich kann das eine Straftat sein, wurde doch hier schon mehrfach klar umrissen. Wenn jemand ganz bewusst in der vorherigen Absicht nicht zu zahlen in die Bahn einsteigt, ist das eine Art Betrug, oder nicht? Ich sehe jedenfalls keinen großen Unterschied zu jemandem, der wie im Link genannt ein Bier bestellt in der vorherigen Absicht, nicht zu zahlen.
Das Menschen nicht aus Armut Schwarzfahren oder Lebensmittel stehlen müssen sollten, ist etwas anderes.
Es kann, wie schon vorne geschrieben, eine sein, wenn weitere Qualifikationsmerkmale dazu kommen.
Wenn es selbst schon eine wäre, wäre das nicht nötig.
Keine Ahnung, was Du unter "einer Art Betrug" verstehst, Betrug im strafrechtlichen Sinne ist ist es jedenfalls nur unter bestimmten Umständen, die im öffentlichen Personenverkehr nach meiner Erfahrung eher selten vorliegen. Selbst wenn man nicht weiß, warum nicht, könnte man das daran erkennen, dass die meisten Schwarzfahrer, wenn, dann nicht wegen Betrugs verurteilt werden, sondern wegen "Erschleichung von Leistungen", ein Paragraph, der - wie von mir schon weiter vorne erwähnt - extra dazu geschaffen wurde, um eine Gesetzeslücke zu schließen.
Betrug setzt ein menschliches Gegenüber voraus, das getäuscht wird.
Ein Tatbestand ist ein Tatbestand. Was das ist, steht in § 1 des StGB und Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz: Ein Gesetz, aus dem sich die Merkmale einer Straftat ergeben. Es gibt objektive und subjektive: äußere und innere. Für § 265a StGB gilt im objektiven Bereich: Verkehrsmittel ist klar; Beförderung ist klar. Bleibt: "Erschleichen", also die Tathandlung. Die herrschende Meinung (h.M.) weiß seit 90 Jahren, was das ist: "Das Überwinden einer Zugangsschwelle ohne Täuschung einer natürlichen Person".
Das bedeutet: Wer beim Einlass eine gefälschte Karte vorzeigt, betrügt, wer durchs Klofenster einsteigt, obwohl und weil an der Tür ein Kontrolleur steht, erschleicht.
Geändert von Pansapiens (24-09-2022 um 22:23 Uhr)
Ja und das Erschleichen von Leistungen ist doch auch eine Straftat. Ob ich die Zeche prelle oder kein Ticket kaufe - andere stellen mir Leistungen, Arbeitskraft und Waren zur Verfügung, für die ich sie nicht bezahle. Ich sehe da vom Grundsatz keinen wirklichen Unterschied.
Dazu muss die Leistung aber erschlichen werden.
Nichtzahlen von Leistungen ist keine Straftat.
Was aber, wenn beim Opernbesuch der Zugangskontrolleur fehlt und der Gast trotzdem durchs Fenster krabbelt? Oder noch besser: wenn beim U-Bahnfahren weder Kontrolleur noch Klofenster vorhanden sind, sondern nur ein Schild: "Einsteigen und Befördertwerden kostet 4.00 Euro"? Dann steigen alle ein und werden befördert. Viele haben bezahlt, manche nicht, was nicht an sich schon eine strafbare Handlung ist, seit 1869 in Deutschland das Schuldgefängnis abgeschafft wurde
Na offensichtlich schon, darum geht's ja hier in der Diskussion. Und ich persönlich halte das auch grundsätzlich für richtig. Wie geschrieben, jemand stellt eine Leistung, Ware oder Arbeitskraft zur Verfügung. Zahle ich nicht, schädige ich die Person oder das Unternehmen, egal ob da ein menschlicher Einlasser, Automat oder sonstwas ist.
Dass jemand, der grundlegende existenzielle Bedürfnisse nicht erfüllen kann, nicht durch Armut zu solchen Normübertretungen (egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit) gezwungen werden sollte, sehe ich im Übrigen genau so, dafür sollten Lösungen geschaffen werden, wie ein Sozialticket oder was auch immer.
Vom Grundsatz her ist Schwarzfahren aber für mich nichts anderes als Ladendiebstahl etc.
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