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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

  1. #1276
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    Beweis der Lüge???

    Und das von jemanden der von sich behauptet Beamter zu sein. das beste was er hat...

    Öffentlich bestätigt

  2. #1277
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    Coco… ich frage mich woher gerade Du wissen willst was es wo für Dienstanweisungen gibt?
    Träum weiter.

  3. #1278
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Coco… ich frage mich woher gerade Du wissen willst was es wo für Dienstanweisungen gibt?
    Träum weiter.
    Frag OliverT und Schnüffler.

    Wo habe ich geschrieben das es bestimmte Dienstanweisungen gab?

  4. #1279
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    Der Punkt ist, woher du wissen willst, dass es sie nicht gibt. Schnüffler hat sich dazu geäußert, den brauch ich nicht nochmal fragen.

  5. #1280
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    für mich ist die polizei zwar der freund und helfer und in 95% leistet sie gute arbeit, aber ich denke wirklich das hier bei diesem fall einiges schief gelaufen ist..hilft ja eigentlich erstmal eh nur abwarten.

  6. #1281
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    3.5 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
    Ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung muss gewahrt werden.
    Es werden Lebenssachverhalte höchstpersönlicher Art geschützt, deren optische
    und akustische Dokumentation geeignet wäre, ein besonderes Gefühl der Scham¬
    verletzung hervorzurufen (sexuelle Handlungen, Handlungen von Personen in hilf¬
    loser Lage).
    https://www.landtag.nrw.de/portal/WW...MD16-15091.pdf
    Dienstanweisung im Anhang.

    Grundlage der Dienstanweisung
    (5) Die Aufzeichnung personenbezogener Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, ist unzulässig. Der Aufzeichnungsvorgang ist unverzüglich zu unterbrechen, sofern sich während der Aufzeichnung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Aufzeichnungen über solche Äußerungen und Handlungen sind unverzüglich zu löschen. Nach einer Unterbrechung darf die Aufzeichnung nur fortgesetzt werden, wenn auf Grund geänderter Umstände davon ausgegangen werden kann, dass die Gründe, die zur Unterbrechung geführt haben, nicht mehr vorliegen.
    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...?xid=167231,81

    (1) Die Erhebung personenbezogener Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, ist unzulässig.

    (2) Eine Erhebung ist unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden; dies gilt nicht, soweit die Erhebung aus zwingenden informations- oder ermittlungstechnischen Gründen nicht unterbleiben kann. Die Erhebung darf fortgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Gründe, die zur Unterbrechung geführt haben, nicht mehr vorliegen. Die anordnende Stelle ist über den Verlauf der Maßnahme unverzüglich zu unterrichten. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so hat sie den Abbruch der Maßnahme anzuordnen.
    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...&xid=167231,19

    Jede Anfertigung eines Fotos oder Videos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, stellt seit Geltung der DSGVO seit dem 25.05.2018 grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Denn Fotos, die Personen abbilden, enthalten sog. personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind nach der DSGVO solche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen – z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, IP-Adresse. Auch wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person immer noch identifizierbar, weil jemand ihr einen Namen zuordnen könnte und dann weiß, wo die Person war. Bei der Frage, ob es sich überhaupt um personenbezogene Daten handelt, kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob der Fotograf die Person selbst identifizieren könnte. Ausreichend ist nur, dass es überhaupt möglich ist, die Person auf dem Bild zuzuordnen. Bei der hohen Auflösung von Digitalbildern ist das immer anzunehmen, weil hier theoretisch Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden könnte.
    https://www.wbs.legal/it-und-interne...ografie-dsgvo/

    Und wenn die Entscheidung über Leben und Tot nicht zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zählen soll, dann weiß ich auch nicht was dazu zählt.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  7. #1282
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Der Punkt ist, woher du wissen willst, dass es sie nicht gibt. Schnüffler hat sich dazu geäußert, den brauch ich nicht nochmal fragen.


    Was soll plötzlich der Blödsinn?

    Du machst dich so derart lächerlich und merkst es nicht mal.
    Geändert von elch (11-11-2022 um 22:57 Uhr)

  8. #1283
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    @oliverT: Danke schön.
    MIr war das Gegenüber es nicht wert, die ganzen Sachen nochmals rauszusuchen.
    Habe kein Bock mehr auf diese engstirnige, verzogene und herablassende Art.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  9. #1284
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen

    Und wenn die Entscheidung über Leben und Tot nicht zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zählen soll, dann weiß ich auch nicht was dazu zählt.
    Gefahrenabwehr vielleicht?

  10. #1285
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    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Gefahrenabwehr vielleicht?
    Dann erklär mir doch mal bitte, wie das Filmen eines Suizids, diesen Suizid verhindern kann.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  11. #1286
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Dann erklär mir doch mal bitte, wie das Filmen eines Suizids, diesen Suizid verhindern kann.
    In diesem Fall gab es doch gar keinen Suizid. Fakt ist dass er erschossen wurde weil sich die Beamten wohl bedroht gefühlt haben.

    Und von Suizid steht auch in den Richtlinien kein Wort, es wurde doch hier willkürlich hereininterpretiert. Dort steht was von Nacktheit und hilfloser Lage. Ob er nackt war? Hilflos? Wenn ja frage ich mich warum er erschossen werden musste.

    Du siehst dass es eine Meinung ist, aber kein Fakt dass die Cams ausgeschaltet gewesen sein mussten wie hier behauptet wurde. Es stimmt einfach nicht.

  12. #1287
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    Er hat angekündigt sich umzubringen.
    Eine Erhebung ist unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind,
    Und es steht nicht direkt was von Suizid da, aber ein Suizid ist definitiv dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Die eigene Entscheidung über Leben und Tot ist quasi der Kern des Kernbereichs der Lebensgestaltung.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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  13. #1288
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen

    Und aus dieser Aussage:

    , dann sowas zu machen:

    ist einfach nur mutwilliges Verfälschen der Aussage.
    Demnach hatte er also ein Messer in der Hand und hat sich auf die Beamten zubewegt.
    Das war die geschriebene Schlussfolgerung . Wo bitte hab ich was mutwillig verfälscht ?


    Anstatt einfach mal die eigene Massgabe . nämlich die Ergebnisse abzuwarten , zu beherzigen , wird frisch fröhlich mit Mutmaßungen operiert , aber auf Mutaßung verweisen , wenn die Gegenseite ihrerseits einen möglichen Verlauf betrachtet. ....bin wieder raus. der Ton ist mir hier langsam zu blöd.
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  14. #1289
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Er hat angekündigt sich umzubringen.
    Und es steht nicht direkt was von Suizid da, aber ein Suizid ist definitiv dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Die eigene Entscheidung über Leben und Tot ist quasi der Kern des Kernbereichs der Lebensgestaltung.
    Das ist deine persönliche Meinung. Um sagen zu können ob die Kameras hätten ausgeschaltet sein müssen hätte es eine offizielle Definition von persönlicher Lebensgestaltung geben müssen. Die gab es aber nicht.

    Gerade beim Thema Selbstmord ist Selbstbestimmung nicht gegeben. Deswegen werden ja auch Menschen die Selbstmordabsichten äußern gegen ihren Willen in die Psychiatrie gebracht. Dazu kommt dass der erschossene Minderjährig war und hier von privater Lebensgestaltung keine Rede sein kann sondern von einer akuten Krise. Angenommen es ist so wie du sagst hätten eingeschaltete Bodycams zu Konsequenzen bei den Polizisten führen müssen.

    Ein Hinweis noch: Der Mitarbeiter des Innenministeriums der euch auf diesen Trichter gebracht hat hat die Sache auch keinesfalls als Fakt hingestellt.

  15. #1290
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Das war die geschriebene Schlussfolgerung . Wo bitte hab ich was mutwillig verfälscht ?
    Du hast es so dargestellt als würde ich diese Aussage als Beweis nehmen, dass er sich bewegt hätte. Es war aber nur ein kleiner bzw der kleinste Teil einer mehrteiligen Argumentationskette. Klingt jetzt wie eine Wortklauberei. Ist es aber nicht, wenn du dir nur das schwächste Argument rauspickst, damit dann die Schlussfolgerung kritisierst und die anderen Argumente ignorierst. Du verfälscht dann damit meine Argumentation um die Schlussfolgerung anzugreifen.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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