Beweis der Lüge???
Und das von jemanden der von sich behauptet Beamter zu sein. das beste was er hat...
Öffentlich bestätigt
Beweis der Lüge???
Und das von jemanden der von sich behauptet Beamter zu sein. das beste was er hat...
Öffentlich bestätigt
Coco… ich frage mich woher gerade Du wissen willst was es wo für Dienstanweisungen gibt?
Träum weiter.
Der Punkt ist, woher du wissen willst, dass es sie nicht gibt. Schnüffler hat sich dazu geäußert, den brauch ich nicht nochmal fragen.
für mich ist die polizei zwar der freund und helfer und in 95% leistet sie gute arbeit, aber ich denke wirklich das hier bei diesem fall einiges schief gelaufen ist..hilft ja eigentlich erstmal eh nur abwarten.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WW...MD16-15091.pdf3.5 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
Ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung muss gewahrt werden.
Es werden Lebenssachverhalte höchstpersönlicher Art geschützt, deren optische
und akustische Dokumentation geeignet wäre, ein besonderes Gefühl der Scham¬
verletzung hervorzurufen (sexuelle Handlungen, Handlungen von Personen in hilf¬
loser Lage).
Dienstanweisung im Anhang.
Grundlage der Dienstanweisung
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...?xid=167231,81(5) Die Aufzeichnung personenbezogener Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, ist unzulässig. Der Aufzeichnungsvorgang ist unverzüglich zu unterbrechen, sofern sich während der Aufzeichnung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Aufzeichnungen über solche Äußerungen und Handlungen sind unverzüglich zu löschen. Nach einer Unterbrechung darf die Aufzeichnung nur fortgesetzt werden, wenn auf Grund geänderter Umstände davon ausgegangen werden kann, dass die Gründe, die zur Unterbrechung geführt haben, nicht mehr vorliegen.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...&xid=167231,19(1) Die Erhebung personenbezogener Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, ist unzulässig.
(2) Eine Erhebung ist unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden; dies gilt nicht, soweit die Erhebung aus zwingenden informations- oder ermittlungstechnischen Gründen nicht unterbleiben kann. Die Erhebung darf fortgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Gründe, die zur Unterbrechung geführt haben, nicht mehr vorliegen. Die anordnende Stelle ist über den Verlauf der Maßnahme unverzüglich zu unterrichten. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so hat sie den Abbruch der Maßnahme anzuordnen.
https://www.wbs.legal/it-und-interne...ografie-dsgvo/Jede Anfertigung eines Fotos oder Videos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, stellt seit Geltung der DSGVO seit dem 25.05.2018 grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Denn Fotos, die Personen abbilden, enthalten sog. personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind nach der DSGVO solche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen – z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, IP-Adresse. Auch wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person immer noch identifizierbar, weil jemand ihr einen Namen zuordnen könnte und dann weiß, wo die Person war. Bei der Frage, ob es sich überhaupt um personenbezogene Daten handelt, kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob der Fotograf die Person selbst identifizieren könnte. Ausreichend ist nur, dass es überhaupt möglich ist, die Person auf dem Bild zuzuordnen. Bei der hohen Auflösung von Digitalbildern ist das immer anzunehmen, weil hier theoretisch Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden könnte.
Und wenn die Entscheidung über Leben und Tot nicht zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zählen soll, dann weiß ich auch nicht was dazu zählt.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
@oliverT: Danke schön.
MIr war das Gegenüber es nicht wert, die ganzen Sachen nochmals rauszusuchen.
Habe kein Bock mehr auf diese engstirnige, verzogene und herablassende Art.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
In diesem Fall gab es doch gar keinen Suizid. Fakt ist dass er erschossen wurde weil sich die Beamten wohl bedroht gefühlt haben.
Und von Suizid steht auch in den Richtlinien kein Wort, es wurde doch hier willkürlich hereininterpretiert. Dort steht was von Nacktheit und hilfloser Lage. Ob er nackt war? Hilflos? Wenn ja frage ich mich warum er erschossen werden musste.
Du siehst dass es eine Meinung ist, aber kein Fakt dass die Cams ausgeschaltet gewesen sein mussten wie hier behauptet wurde. Es stimmt einfach nicht.
Er hat angekündigt sich umzubringen.
Und es steht nicht direkt was von Suizid da, aber ein Suizid ist definitiv dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Die eigene Entscheidung über Leben und Tot ist quasi der Kern des Kernbereichs der Lebensgestaltung.Eine Erhebung ist unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind,
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Das war die geschriebene Schlussfolgerung . Wo bitte hab ich was mutwillig verfälscht ?Demnach hatte er also ein Messer in der Hand und hat sich auf die Beamten zubewegt.
Anstatt einfach mal die eigene Massgabe . nämlich die Ergebnisse abzuwarten , zu beherzigen , wird frisch fröhlich mit Mutmaßungen operiert , aber auf Mutaßung verweisen , wenn die Gegenseite ihrerseits einen möglichen Verlauf betrachtet. ....bin wieder raus. der Ton ist mir hier langsam zu blöd.
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Das ist deine persönliche Meinung. Um sagen zu können ob die Kameras hätten ausgeschaltet sein müssen hätte es eine offizielle Definition von persönlicher Lebensgestaltung geben müssen. Die gab es aber nicht.
Gerade beim Thema Selbstmord ist Selbstbestimmung nicht gegeben. Deswegen werden ja auch Menschen die Selbstmordabsichten äußern gegen ihren Willen in die Psychiatrie gebracht. Dazu kommt dass der erschossene Minderjährig war und hier von privater Lebensgestaltung keine Rede sein kann sondern von einer akuten Krise. Angenommen es ist so wie du sagst hätten eingeschaltete Bodycams zu Konsequenzen bei den Polizisten führen müssen.
Ein Hinweis noch: Der Mitarbeiter des Innenministeriums der euch auf diesen Trichter gebracht hat hat die Sache auch keinesfalls als Fakt hingestellt.
Du hast es so dargestellt als würde ich diese Aussage als Beweis nehmen, dass er sich bewegt hätte. Es war aber nur ein kleiner bzw der kleinste Teil einer mehrteiligen Argumentationskette. Klingt jetzt wie eine Wortklauberei. Ist es aber nicht, wenn du dir nur das schwächste Argument rauspickst, damit dann die Schlussfolgerung kritisierst und die anderen Argumente ignorierst. Du verfälscht dann damit meine Argumentation um die Schlussfolgerung anzugreifen.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
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