Zur auflockerung:
Verstehe ich nicht . Beim Kleben geht es doch um die Botschaft . ´Nur hier in der aktuellen Diskussion wird der Behinderungsumstand allein betrachtet und nun sagst du wirklich , wenn keine Behinderung vorhanden ist , brauch ich auch das Kleben nicht betrachten . ?
Will ich NUR die Behinderung betrachten , dann betrachte ich NUR die Ordnungswidrigkeit . Spätestens HIER hat sich das Argument wie Nötigung oder Erpressung völlig aufgelöst . Da das Geschehen von seiner Botschaft , seiner Intention ,abgekoppelt wird .also wie nun ?
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Stimmt schon:
Geht nicht so sehr um die behinderung, sondern um‘s auffallen.
Denn je mehr man auffällt, fällt auch die botschaft auf.
Durch behinderung (und/oder zerstörung von wertvollen kunstwerken) fällt man m.E. mehr auf, als wenn man sich zb alleine zu hause an der wand festklebt, wodurch auch die botschaft besser auffällt.
Stimmt das so?
was fragst du mich ob das für DICH so stimmt ? ^^
Mir gehts nur darum , das Kleben generell als Erpressung dargestellt wurde und ich bat , es einfach mal von Fall zu Fall zu betrachten . Was ist das Ergebnis ? Der Eine sucht nur die Fälle raus wo tatsächlich eine Behinderung statt fand und schafft es immer noch nicht zu sehen , das diese Behinderung dann auch abgestraft wird aber eben nicht das Kleben als Protestform selbst .
Der andere kommt gleichmal zum Ergebnis, daß das Betrachten des Klebens unnötig ist , WENN keine Behinderung stattfindet . das ist doch nur noch Satiere aktuell, ^^
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Also manchmal finde ich Dich schon sagenhaft kritisch.
Hatte es so gemeint, dass man das kleben selbstverständlich auch betrachten kann, wenn es niemanden behindert, dass es dann aber mangels auffälligkeit voraussichtlich auch deutlich weniger menschen betrachten werden.
Hinsichtlich tyrdals einwänden hatte ich es so gemeint, dass ihn die (rechtswidrige) beeinträchtigung/behinderung der allgemeinheit durch das kleben gestört hat, ihn das kleben jedoch nicht stören würde, wenn dadurch die allgemeinheit nicht (rechtswidrig) behindert/beeinträchtigt würde.
Du hattest ja auch von der notwendigkeit der klebedifferenzierung geschrieben, die ich zb wie folgt vornehmen würde:
1)
Rechtswidrig:
a)
ohne schädigungsgefahr für andere lebewesen
b)
mit schädigungsgefahr für andere lebewesen
c)
mit schädigungsgefahr für sachwerte
d)
ohne jegliche schädigungsgefahr
2)
Nicht rechtswidrig, also erlaubt
Aber wirklich nur manchmal , hoffe ich . ^^
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Das ist Unsinn. Und zwar sowohl für die rechtliche Ebene, als auch für die politische Einschätzung.
https://www.kanzlei.law/news/strafre...keine%20Gewalt.
Das wirft kein gutes Licht auf die „richtigen und wichtigen“ Proteste für eine „gute Sache“.
https://www.tagesschau.de/inland/reg...taten-101.html
Mir tun die Polizistinnen und Polizisten leid, die täglich mit den Scherben dieser kaputten Gesellschaft konfrontiert werden.
Geändert von Tyrdal (20-01-2023 um 09:00 Uhr)
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