Ja mit Sicherheit muss man das kritisch betrachten ,aber nochmal zu Erinnerung , es ging um Gewaltausübung und wo es rechtlich zugestanden oder sogar befohlen wird . Das sollte im Nachhinein soweit möglich auch nachvollzogen werden und dieses Nachvollziehen nicht noch behindert .
Mir gehts also nicht um Bereiche , wo allgemein Fehler passieren können . Dort gibt es doch keine Gewaltanordnung.
Bevor die Diskussion ausufert .
Es ist doch nicht so schwer nachzuvollziehen , das bei EXTREMEN Umständen wie z.b. Der verunglückte Versuch ein Suizid zu verhindern oder extreme Umstände wie eine recht seltsam anmutende Selbstverbrennung im gefesselten Zustand und die einzigen Zeugen welche ansprechbar sind , sind die auf Seiten des Gewaltmonopols , dann bitte auch nicht zusätzlich die Ermittlung dazu behindern .
Wie gesagt , es geht doch schlicht darum ihre ARBEITSSCHRITTE offen zu legen. Verstehe da nicht wirklich das Problem . zumal die untersuchten Umstände eine direkte Folge ihrer Arbeit mit Gewalt ist ....
es wäre ja schon ein Fortschritt , wenn es bei Umständen mit Todesfolge angewendet werden würde . Nur so als Idee