" Ein Europäischer Haftbefehl könne daher nur von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaates ausgestellt werden, die nicht „der Gefahr ausgesetzt“ sei, „im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.“[11] Diese Voraussetzungen sind in der deutschen Justiz bisher nicht gegeben. Die Entscheidung löste eine Diskussion über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und eine diesbezügliche Neufassung der Justizorganisation in Deutschland aus.[12][13][14]
Im Februar 2021 strengte die Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, das zu einem Prozess vor dem Gerichtshof der Europäischen Union führen kann.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%...her_Haftbefehl
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"In Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde, hieß es zur Begründung (Rechtssachen C-508/18, C-82/19, C-509/18)."
https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1269623.html
"Nach EU-Recht muss ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden. Die Richter betonten nun, dass darunter auch Behörden fallen können, die an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied etwa zu Ministerien oder der Polizei.
Allerdings müsse diese Behörde bei der Ausstellung unabhängig handeln - selbst dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder Gericht ausgestellt wurde. Die deutschen Staatsanwaltschaften erfüllten diese Kriterien nicht. Beim litauischen Generalstaatsanwalt erkennt der EuGH die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive dagegen an.
Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Derzeit sei unklar, wie "überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können"."
Auf jeden Fall ist die Staatsanwaltschaft in D nicht unabhängig sondern weisungsgebunden...
Was heißt für dich denn "weisungsgebunden"? Staatsanwaltschaften sind Anklagebehörden mit einem konkreten Auftrag bzw. einer konkreten Funktion im Rechtsstaat. Diese Aufgaben nehmen sie mit einem bestimmten Spielraum wahr.
Dazu unterliegen Polizeibeamte und Staatsanwälte dem sog. "Legalitätsprinzip". D.h. sie müssen Ermittlungen einleiten, wenn sie einen Anfangsverdacht haben, dass Straftaten begangen wurden. Ansonsten machen sie sich selber strafbar.
Was hat das jetzt mit irgendwelchen "Weisungen" von übergeordneten Ministerien zu tun?
Wer ist denn "Deutschland"? Irgendwelche Behörden? Ministerien? Politiker? Und was haben europäischen Haftbefehle mit in Deutschland begangenen Straftaten zu tun?
Wieso nicht? Das Hauptverfahren wird doch zum Jahresende eröffnet, wie in dem Videoclip gesagt wurde.
Bei DEM Sachverhalt (!) unterstellst du damit jetzt "was" genau? Dass Reul das Verfahren verhindern will? Oder das Justizministerium? Und darum entsprechende Anweisungen gibt, was dazu führen würde, dass sich alle ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälte u.U. der Strafvereitelung schuldig machen?
Hast du überhaupt eine blasse Vorstellung über die Konsequenzen dessen, was du hier behauptest?
Und wie soll ein Gerichtsverfahren "das Volk" verwirren? Wer ist überhaupt, "das Volk"? Ich zähle mich auch zum Volk und fühle mich keineswegs verwirrt durch Gerichtsverhandlungen. Im Gegenteil, ich erwarte ausdrücklich, dass es hier zum Verfahren kommt. So wie viele andere Bürger wahrscheinlich auch.
Geändert von Kensei (11-08-2023 um 12:55 Uhr)
nix, er hat eine Vermutung geäußert
Für eine Unterstellung müsste er ja eine Tatsache behaupten.
der Spiegel meinte ja jüngst:
bei Vermutungen handelt es sich auch juristisch erst einmal grundsätzlich um freie Meinungsäußerungen und nicht um Behauptungen, dass ein konkreter Verdacht besteht.
https://www.spiegel.de/backstage/til...8-65c216dfe29f
Wieso?
Wenn ein Staatsanwalt irgendwelche Verzögerungstaktiken einsetzt, wieso sollten dann ihm weisungsbefugte Beamte sich der Strafvereitelung schuldig machen, die nur ein Rädchen im Getriebe sind und nicht den Gesamtüberblick haben?
Er hat es nicht behauptet, sondern vermutet. Siehe oben.
Und was sollen die Konsequenzen sein, solange es keinen Whistleblower gibt, der a.) durchschaut was passiert und b.) bereit ist, seine Karriere auf's Spiel zu setzen?
Na wenn Sachen an's Tageslicht kommen, die das Vertrauen in die Staatsorgane erschüttert.
Das wollen die Staatsorgane doch nicht.
Hattest Du nicht selbst argumentiert, dass alleine das Einrichten einer neutralen Stelle, das Vertrauen in die Staatsorgane erschüttern würde.
Gleiche Argumentationen gibt es gegen die Kennzeichnung von Polizeibeamte und eingeschaltete Bodycams.
Ich vermute mal, hier im Zusammenhang ist der Teil der Bevölkerung gemeint, der nicht für Treue zum Staat oder eines seiner Organe bezahlt wird.
Oder eben diejenigen, die nach der Argumentation mancher das Vertrauen in die Polizei verlieren würden, gäbe es eine unabhängige Untersuchungsstelle oder die Pflicht, in bestimmten Situationen Bodycams einzuschalten.
Oder diejenigen die Thomas de Maizière mit "Bevölkerung" meinte, als er als Bundesinnenminister sagte:
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" als er gefragt wurde, warum ein Fußballspiel abgesagt würde.
Oder der Teil der Bevölkerung, der mit einseitiger bis irreführender Berichtserstattung auch der Staatsmedien, von bestimmten Schlüssen abgehalten werden soll....
Wir haben Staatsmedien? Interessant.
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
@Pansapiens
Wieso schreibst du bei „Maria“ von „er“ und glaubst überhaupt für sie antworten zu müssen? Die Fragen waren doch eindeutig an sie gerichtet und ich glaube Maria kann selber am besten erklären, was sie wie gemeint hat, wenn sie schreibt, sie erwarte von dem Fall „nichts mehr“, weil Staatsanwälte dem Innenministerium (sic!) weisungsgebunden sind.
Ich gehe dann weiter auf die Punkte ein, wenn auch von ihr eine Antwort auf meine Fragen gekommen ist.
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