Ja, und meine Frage dazu war, was sie sich unter "weisungsbefugt" nun konkret vorstellt bzw. welche Konsequenzen sie daraus ableitet.
Bei seinem Vorgesetzten eine Begründung dafür erfragen? Es müsste ja dann Gründe dafür geben. Letztlich bestimmt aber auch nicht ein Minister darüber, welche Beamte in welcher Behörde ermitteln. Sondern im Zweifel die eingesetzten Polizeiführer und Oberstaatsanwälte. Und die übernehmen dann auch die Verantwortung, wenn da etwas verschleppt wird oder Ermittlungen plötzlich eingestellt werden sollen ohne schlüssige Begründung.
Augenscheinlich haben die Behörde hier ja aber gut gearbeitet, da es Ende des Jahres zum Verfahren kommen soll. Von daher halte ich die Diskussion für müssig, zumal sich diejenige, die das angestoßen hatte, ja auch nicht mehr zu Wort meldet.