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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

  1. #2911
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    den umgang mit einem Lasso zu üben wie bei bonanza währe bestimmt nicht schlecht. Könnt ihr nicht mal von ermittlungs Erfolgen berichten.
    zu dem Fall was würde mir geschehen wenn ich im Ausland Polizisten mit einer Eisenstange bedrohe. Ich glaub die würden ne Kaschi anfordern wenn diese nicht schon im anschlag ist.
    Das ist doch genau der Punkt. Ich für meinen Teil möchte nicht das Vorgehensweisen der Polizei hier in Dtl. entstehen , wie sie in manchen Ländern üblich sind. Ich möchte weiterhin , das seitens der Polizei ein gewisses Augenmaß mitgebracht wird , so daß z.b. Menschen die um Hilfe bitten in Schwierigen Lebenssituationen , und nur sich selbst gefährden , nicht in eine eskalierende Zuspitzung getrieben und dann erschossen werden .

    So eine Entwicklung fördert kein vertrauen zu den Institutionen von denen man sich eigentlich Schutz erhofft. Denn zu den schon im Forum diskutierten Themen , wie Gewaltzunahme allgemein , Messerdelikte speziell , aber die zunehmende Veränderung des eigenen Städtebildes sehr zu ungunsten , was alles schon Sorge und teilweise Ängste erzeugt , kommt mit so einem gehäuften Verhalten seitens er Polizei , noch zusätzliche Sorgen dazu .
    Was passiert , wenn es mal mir oder einem mir nahestehenden Menschen übel geht und er Hilfe benötigt , aber stattdessen ein Grab bekommt . Wen traut man sich dann noch zu rufen ?
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  2. #2912
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Wen traut man sich dann noch zu rufen ?
    "There is something strange in your Neighborhood, who you gonna call...? GHOSTBUSTERS!"


  3. #2913
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    Zitat Zitat von MatscheOne Beitrag anzeigen
    "There is something strange in your Neighborhood, who you gonna call...? GHOSTBUSTERS!"

    Du hast aber schon verstanden worum es mir geht?
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  4. #2914
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Du hast aber schon verstanden worum es mir geht?
    Ja..

  5. #2915
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    Cool

    Join to the ..... .
    Cam67 ich bin genau deiner Meinung. Mit 25 Arbeitsjahren und bestrebungen zur Aufrechterhaltung der Zivielen Grundordnung. Bedenklich empfinde ich es wenn Immigranten das Deutsch sein ablehnen. Und eventuell die verhältnisse aus ihrem Herkunftsland mitbringen. Welches in Wirtschaftlicher schieflage sein könnte.

  6. #2916
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    Der Prozess nähert sich seinem Ende:

    https://www.faz.net/aktuell/politik/...110153501.html
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  7. #2917
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Der Prozess nähert sich seinem Ende:

    https://www.faz.net/aktuell/politik/...110153501.html
    Kostenpflichtig.
    Steht da was drin, was wir nicht schon wissen?
    What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
    -Ralph Waldo Emerson-

  8. #2918
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Kostenpflichtig.
    Steht da was drin, was wir nicht schon wissen?
    Hoppla, sorry.

    Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schützen laut Artikel ursprünglich Totschlag vorgeworfen, nach Abschluss der Beweisaufnahme fordert die Staatsanwaltschaft Freisprüche für die Beamtin mit dem Pfeffer, für die beiden mit dem Taser und für den MP-Schützen. Für den Einsatzleiter fordert die Staatsanwaltschaft 10 Monate auf Bewährung wegen Verleitung zur gefährlichen Körperverletzung und zu fahrlässiger Tötung. Er habe am Einsatzschema festgehalten anstatt Dolmetscher, Psychologen und SEK anzufordern und somit aus einer statischen Lage ohne not eine dynamische gemacht.
    Die Nebenklage fordert auch eine Strafe für die Beamtin mit dem Pfeffer, diese hätte den Befehl, den sitzenden Mann einzupfeffern nicht befolgen dürfen.
    Zudem wird im Artikel erwähnt, dass der Junge / Mann, der erschossen wurde, wohl deutlich älter als 16 jahre war und die Altersangabe nur auf seinen eigenen Angaben beruhte, die nie überprüft wurden (ob das jetzt für das Urteil wichtig ist, kann ich nicht beurteilen).
    Urteil wird für den 12.12.24 erwartet.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  9. #2919
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    Danke
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  10. #2920
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    Eine Verständnisfrage Bitte: Wie leicht ist es als PolizistIn einen solchen Befehl zu verweigern?


    Und Danke @hand-werker
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  11. #2921
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Eine Verständnisfrage Bitte: Wie leicht ist es als PolizistIn einen solchen Befehl zu verweigern?


    Und Danke @hand-werker
    Sehr schwer zu beantworten, da man nicht weiß, wie erfahren die Beamtin war, wie lange schon im Dienst (sprich aus der Ausbildung raus), was für eigene Erfahrungen gemacht usw.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  12. #2922
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    und rein rechtlich?

    beim werbegespräch für die BW hörte sich das damals an wie: befehl ausführen und sich nachher beschweren. sonst militärgericht wegen befehlsverweigerung. da dann nachteil weil ja befehlsverweigerung. nur frei raus wenn befehl eindeutig falsch (zb kirche voller menschen anzünden).
    wie gesagt, hörte sich in meinen ohren so an.
    ob das die rechtliche wirklichkeit in der BW darstellt, weiss ich nicht.

    bei der polizei ähnlich (zu dem was ich so verstanden habe)?

  13. #2923
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Sehr schwer zu beantworten, da man nicht weiß, wie erfahren die Beamtin war, wie lange schon im Dienst (sprich aus der Ausbildung raus), was für eigene Erfahrungen gemacht usw.
    Hängt von diesen Eigenschaften der Beamtin auch ab, wie der Einsatzleiter, bzw. die Dienststelle auf die "Befehlsverweigerung" reagiert?
    Es müsste ja irgendwie objektiv feststellbar sein, ob die Anweisung zulässig ist oder nicht.
    Hier im Thread wurde nach meiner Erinnerung gesagt, dass das kein ungewöhnliches, sondern eher ein Standardvorgehen sei.
    Da würde ich nun wenig Spielraum für einen Beamten sehen, da nicht mitzuwirken?

    Wenn Sie nicht mitgemacht hätte, und die Sache hätte mit einem anderen Sprüher funktioniert, hätte Sie wohl Probleme gehabt, nachzuweisen, dass ihre Verweigerung rechtens war?
    What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
    -Ralph Waldo Emerson-

  14. #2924
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Eine Verständnisfrage Bitte: Wie leicht ist es als PolizistIn einen solchen Befehl zu verweigern?


    Und Danke @hand-werker
    Also erstmal ist die Polizistin ihrem Vorgesetztem, in diesem Fall dem Gruppenleiter unterstellt und damit weisungsgebunden...

    Das heisst, Sie muss seine Befehle befolgen. Ohne wenn und aber. Sie kann natürlich einen Befehl verweigern, aber die Grenzen sind sehr eng gesteckt und wenn sie auch in Zukunft, in dieser Stadt, in diesem Beruf, in dieser Dienststelle noch arbeiten möchte, dann ist es besser für Sie nichts zu sagen...
    So mutig sind die Wenigsten...
    Das bedeutet aber auch, Sie ist rechtlich abgesichert, der Leiter trägt die Verantwortung für die an Sie erteilten Befehle.
    Wie Sie diesen Fall moralisch bewertet, muss Sie mit sich selber ausmachen, oder kündigen/versetzen lassen...


    Also kurz gesagt, dürfte es schwer für Sie sein, in diesem Moment einen Befehl zu verweigern, auch wenn das Spray schon den Kopf runtertropft...
    Geändert von MatscheOne (05-12-2024 um 22:58 Uhr)

  15. #2925
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    Zitat Zitat von MatscheOne Beitrag anzeigen
    Also erstmal ist die Polizistin ihrem Vorgesetztem, in diesem Fall dem Gruppenleiter unterstellt und damit weisungsgebunden...

    Das heisst, Sie muss seine Befehle befolgen. Ohne wenn und aber. Sie kann natürlich einen Befehl verweigern, aber die Grenzen sind sehr eng gesteckt und wenn sie auch in Zukunft, in dieser Stadt, in diesem Beruf, in dieser Dienststelle noch arbeiten möchte, dann ist es besser für Sie nichts zu sagen...
    So mutig sind die Wenigsten...
    Das bedeutet aber auch, Sie ist rechtlich abgesichert, der Leiter trägt die Verantwortung für die an Sie erteilten Befehle.
    Du warst Doch angeblich in der Bundeswehr?
    Hat man Dir da nicht gesagt, dass Du keine Befehle befolgen darfst, die eine Straftat darstellen, bzw. wenn Du sie befolgst, auch dafür verantwortlich bist?
    Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass das in anderen Behörden anders ist.
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    -Ralph Waldo Emerson-

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