Also wiederholt anhaltender Beleidigungen darf man sich auch physisch erwehren um die zu beenden. Sowas wird vom Notwherrecht u.U. gedeckt.
Des Weiteren liegt auch dann keine Notwehr mehr vor, wenn ich einen Angriff provoziert habe.
Inwiefern "vermöbelt werden" jetzt hier übertrieben war, ist schwer zu beurteilen.
Ich war nicht dabei Kumpel. Wenn du es so schilderst, hättest du vielleicht Chancen auf Schmerzensgeld.
Ich bezog mich auf die Äußerung von stixandmore, wonach man immer im recht wäre, wenn man eine reinbekommt ohne vorher selber gewalttätig gewesen zu sein.
Du schriebst, du hättest sie provoziert. Das Notwehrrecht bietet die Möglichkeit, wiederholter Provokationen und Beleidigungen durch körperliche Gewalt Abhilfe zu schaffen. Natürlich nicht übertrieben und exzessiv. Wenn du eine rein bekommst und dann aufhörst sie zu beleidigen, muss auch von ihrer Seite Schluss sein. Wenn du dich gewehrt und zurückgeschlagen hast, kanns wieder anders aussehen. Ich war wie gesagt nicht dabei.
Ganz eng wird es bei Notwehr, wenn du einen Angriff provoziert hast.
Geändert von Kensei (11-09-2022 um 13:16 Uhr)
Also, nach kurzem PM Austausch nochmal,
Wir waren hier alle nicht dabei. Fragen wie: "War die Prügel gerechtfertigt?" sind daher irgendwie müßig.
Du hast keine bleibenden Schäden, hast einen Angriff provoziert und dich dann auch mit ihr rumgehauen. Umstehende würden das auch so bezeugen.
Mein Tipp, sei dankbar, dass es so glimpflich ausgegangen ist und nur dein Ego angekratzt wurde.
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast würde ich da zwecks Schmerzensgeld o.ä. nichts anstrengen. Der Verlierer trägt im Zweifel noch die Kosten des Verfahrens. Und es sähe, gelinde gesagt, für dich nicht gut aus.
Anzeige bei der Polizei machen kannst du natürlich trotzdem. Ob da groß was bei rumkommt, ist die andere Frage.
Ich würde es auf jedenfall machen, wenn du doch noch irgendwelche dauerhaften Schäden bemerkst. Schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Achja, ich bin kein Jurist und das hier ist keine Rechtsberatung. Ich bin nur ein interessierter Bürger, der sich ein wenig mit Strafrecht beschäftigt. Du kannst auch alles was ich schreibe als Quatsch abtun und am Ende machen was du willst.
Geändert von Kensei (11-09-2022 um 13:10 Uhr)
Dann nimm' das Geld in die Hand und lass dich anwaltlich beraten. Kostet vielleicht einmal 'nen Fuffi oder so, und dann hast du Gewissheit ob es Sinn macht das weiter zu verfolgen.
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