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Thema: Notwehr bei Klimaaktivisten rechtmässig.

  1. #76
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    Vielleicht weil eine harte Backpfeiffe, wo es den anderen umhaut, dessen Körper verletzt?

    Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

  2. #77
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    Zitat Zitat von BillaP Beitrag anzeigen
    Es war ja nur eine Backpfeife. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dabei zu einem körperlichen Schaden kam.
    Naja, wenn er 3m weit fliegt, kann er sich auch beim Aufschlag verletzen ....
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  3. #78
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    Nachdem, was du hier schilderst, bist DU der Straftäter: Körperverletzung und Nötigung.
    https://www.kanzlei.law/news/wie-kan...ys-for-future/ (insbesondere die letzten drei Absätze)

  4. #79
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Naja, wenn er 3m weit fliegt, kann er sich auch beim Aufschlag verletzen ....
    Das außerdem.

    Vielleicht liegt hier auch ein Denkfehler vor, dass es nur eine KV wäre, wenn ein längerer Schaden besteht. Dem ist nicht so. Schieben oder ziehen könnte man vor Gericht noch diskutieren. Bei Schlägen und Tritten, zumal, wenn der andere dabei zu Boden geht und anschließend "heult", wird man wohl regelmäßig eine KV bejahen. Zumal Banger das selber so schildert und die Härte des Treffers damit eigentlich auch nicht in Frage steht.

    Bei dauerhafter Schädigung, spricht man von schwerer KV;

    Strafgesetzbuch (StGB) § 226 Schwere Körperverletzung

    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


    Eine harte Backpfeiffe kann zur Schädigung des Trommelfells führen. Sollte man sich vergegenwärtigen.

    Ich hab vor Gericht schon Fälle verhandelt, wo nach einer Prügelei einer der Beteiligten nur noch 10% Sehkraft auf einem Auge hatte. In einem anderem Fall gab's eine dauerhafte Schädigung des Hörvermögens auf einem Ohr.
    Beide Male wegen Banalitäten. Einmal gings um ein Mädchen, einmal um 50€ Schulden oder sowas.

    Sollte man sich gut überlegen, ob man sich auf so einen Blödsinn einläßt. Die Folgen sind oft gar nicht abschätzbar und im Zweifel bist du dein Leben lang geschädigt, oder zahlst dein Leben lang für die Schädigung eines anderen.

  5. #80
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    Zitat Zitat von Banger Beitrag anzeigen
    Du lässt dir auch alles gefallen?
    Sicher nicht!
    Ich habe eine vergleichbare Situation für Dich - ich arbeite in der Nähe vom Frankfurter Hbf und mir hat mal ein Junkie den Weg versperrt, um mich anzuschnorren und als ich vorbei wollte, ging er erst nicht weg und hat mir dann versucht in die Beine zu treten. Das ist mehr, als Dir passiert ist. Habe ihn dann gefragt, ob er sich was fangen will, worauf er gegangen ist.

    Zitat Zitat von Banger Beitrag anzeigen
    Ich habe mich juristisch beraten lassen und der Anwalt meinte das es unter Notwehr fällt , wenn jemand mutwillig den Weg versperrt und
    es keine Möglichkeit gibt einen anderen Weg zu nehmen und das war der Fall.
    Du erzählst hier Märchen, s. auch die Beiträge von Frank und Inumeg. Ergänzend:

    https://www.berliner-zeitung.de/mens...aubt-li.210910

    Seit Tagen blockieren Klimaschützer die Straßen. Videos, auf denen wütende Autofahrer versuchen, die Blockierer vom Asphalt zu ziehen, kursieren im Internet. Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung (BSR), die dabei am Montag ebenfalls mit anpackten, bekamen jetzt Ärger. Ein BSR-Sprecher hält es für nicht gerechtfertigt, die Blockierer selbst von der Straße zu bewegen. „Der richtige Weg wäre gewesen, die Polizei zu rufen, damit diese die Straßenblockade beendet.
    ...
    Mindestens zwei Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung hat die Polizei nach eigenen Angaben schon eingeleitet: Zwei Autofahrer hatten einen Klimaschützer weggetragen und unsanft auf dem Gehweg abgesetzt.
    Und bei Juristen, die einen anderen Standpunkt vertreten:

    Demnach machen sich die Demonstranten einer Nötigung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer strafbar, sobald ein zweites Fahrzeug durch das erste haltende Fahrzeug blockiert wird. „Daher dürfen diese blockierten Verkehrsteilnehmer auch als Zivilisten straffrei Notwehr beziehungsweise Nothilfe üben, indem sie die Demonstranten ohne weitere Gewalteinwirkung schlicht von der Straße tragen, um den Verkehr wieder zu ermöglichen."
    Gewaltfrei ist eine Schelle, wo einer "3 Meter wegfliegt" sicher nicht. Kannst mir nicht erzählen, dass eine Schelle in Deinem Fall das mildeste oder einzige Mittel war.

  6. #81
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Naja, wenn er 3m weit fliegt, kann er sich auch beim Aufschlag verletzen ....
    Dazu fällt mir noch ein Fall bei mir in der Region ein, aus 2017:

    https://www.welt.de/vermischtes/arti...-Tatmotiv.html

    Ursächlich für den Eintritt des Todes waren hier wohl auch nicht die Treffer an sich, sondern das harte Aufschlagen mit dem Kopf auf Asphalt. Wahrscheinlich benommen oder bewusstlos, sodass die körperlichen Schutzreflexe beim Fallen nicht mehr greifen konnten.

  7. #82
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    Warum sind diese SV-Threads immer ein Sammelbecken aus Stammtischparolen?

    In den "gepinnten" Themen gibt es den schönen Beitrag von @Luggage:

    Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen. Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers. Das ist auch der Punkt, an dem es für Kampfsportler eng werden kann, denn diesen könnten andere Möglichkeiten unterstellt werden, als Menschen ohne solche Sonderfähigkeiten. Hier ist Argumentationsspielraum gegeben. Wichtig ist, dass man den Unterschied erkennt: Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann.
    Backpfeife eines Kampfsportlers gegen einen "Halbstarken" dürfte also kein Richter einfach durchwinken.

    Und nein, eine Körperverletzung im Sinne des Gesetzes erfordert keine körperlichen Schäden. Sonst dürfte ich jeden straffrei mit einem Taser traktieren, weil der grundsätzlich keine körperlichen Schäden hinterlässt. Sogar das Beschmieren des anderen mit Farbe ist eine Körperverletzung.

  8. #83
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Das stimmt genauso wenig wie die restliche Geschichte. Wenn dir jemand den Weg "mutwillig" versperrt, dann fällt es eben nicht unter "Notwehr", wenn du ihm dafür eine Schelle gibst. Kein Anwalt würde dir so einen Quatsch bestätigen. Und natürlich gab es einen anderen Weg. Und natürlich ist der 3m geflogen und hat dann geheult. Ja klar ...
    Sehe ich wie du, die Story ist komplett aus den Fingern gesogen. Oder hat er selbst die Schelle gekriegt (verbal oder physisch) und verarbeitet hier sein gekränktes Ego?

    Wenn ich dann lese, was Viskando und andere hier geschrieben haben, frage ich mich die ganze Zeit, ob das definitiv Trolle sein müssen oder ob es grundsätzlich auch möglich wäre, dass echte Menschen so sind ... bin noch nicht ganz sicher.
    Aber größtenteils ist alles sehr unterhaltsam bisher! Passend zu Halloween ein schön gruseliger Einblick in BILD-Leser Gehirne

  9. #84
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    ...
    Gewaltfrei ist eine Schelle, wo einer "3 Meter wegfliegt" sicher nicht. Kannst mir nicht erzählen, dass eine Schelle in Deinem Fall das mildeste oder einzige Mittel war.
    Wenn man ansonsten auch sehr eingeschränkt bei seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten ist???
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  10. #85
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    Zitat Zitat von Teetrinker Beitrag anzeigen
    In Frankreich hat man scheinbar genug von der Endzeitklimasekte.
    Endzeitklimasekte? Noch einer der noch nicht ganz verstanden hat wo wir hinsteuern.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  11. #86
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    wer denn zum Beispiel?
    Carl Schurz und Friedrich Hecker zb.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  12. #87
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    Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft sieht "gefährliche Extremisten am Werke..."


  13. #88
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft sieht "gefährliche Extremisten am Werke..."

    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  14. #89
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    Zitat Zitat von BillaP Beitrag anzeigen
    Wie genau kommst du auch eine Körperverletzung? Es war ja nur eine Backpfeife. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dabei zu einem körperlichen Schaden kam. Es wäre natürlich besser gewesen, die Baumknutscher einfach mit Kraft wegzuschubsen oder wegzuziehen.
    Bei einer einfachen KV reicht eine Backpfeife schon, wenn das körperliche Unwohlsein Eintritt. Und eine Backpfeife, wo einer 3 m fliegt ist so hart, dass jemand verletzt werden kann oder vllt schon verletzt wurde.

    Banger Du redest von älteren Herrn und bist 42. Das nennst Du Akt.

    Denke doch mal nach. Auch wenn der Bursche ein ***** war, musst Su doch nicht auch zum ***** werden. Verbessert hast Du Deine Lage nicht. Eher verschlechtert zumal Du hier einfach für Deine Handlung kein Recht kriegst . Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du keinen Umweg in Kauf nehmen konntest. Glaube ich nicht. Manchmal ist es Esser, auch wenn es einem nicht gefällt zu kuscheln. Passiert mir leider öfter. Aber bevor ich auf die Schnauze krieg...

  15. #90
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    Inhaltlich finde ich es nicht lustig, wenn auf Grund solcher Aktionen Menschen ums Leben kommen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

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