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Thema: Lissajous-Nunchaku/Pro Chux Illegal in D laut WaffG?

  1. #1
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    Question Lissajous-Nunchaku/Pro Chux Illegal in D laut WaffG?

    Hallo zusammen,

    ich will die unendliche Diskussion garnicht fortuehren, dennoch stellt sich mir eine Frage, die ich durch Suche nirgendwo beantwortet sehe.

    Lissajous-Nunchaku "...unterscheiden sich von anderen Nunchakus hauptsaechlich durch laengere Staebe und eine sehr kurze Schnur."

    Hier gibt es weitere Erklaerungen und auch mindestens ein Bild
    https://nunchaku.fandom.com/wiki/ProChux

    Rechtsaussage:
    Verboten sind Nunchaku und andere Waffen, „die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schaedigen“.

    Trifft dies noch auf sogenannte Lissajous-Nunchaku/Pro Chux zu? Die Varianten mit besonders kurzen Zwischenstuecken/Seilen, sind doch nicht mehr fuer ein Drosseln zu gebrauchen oder was meint ihr?


    Kurz zu mir: Mein Interesse ist rein sportlicher und aesthetischer Natur. Weder haette ich Interesse daran soetwas wie ein Nuchaku in der Oeffentlichkeit mitzufuehren, noch diese zur Selbstverteidung zu verwenden.

    LG =)

  2. #2
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    Die sind sicherlich verboten und zwar nicht nur Führen, sondern auch Besitz.

    Ein Soft-Nunchaku ist auch nicht wirklich zum Würgen geeignet und dennoch verboten.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  3. #3
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    Ist und bleibt eine verbotene Waffe.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  4. #4
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    Danke für eure Antworten!

    Es ist ganz sicher verboten!! Dennoch würde mich immer noch eure Meinung Interessieren, ob die definiton des Verbots überhaupt auf diese Variante zutrifft? Das man damit immer noch jemanden erschlagen könnte, wie auch mit einem Besen... mag sie ebenfalls zum Verbot führen. Mich interessiert aber weiterhin besonders, ob diese sich für ein Würgen/Drosseln überhaupt eignen würden?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fraher Beitrag anzeigen
    Danke für eure Antworten!

    Es ist ganz sicher verboten!! Dennoch würde mich immer noch eure Meinung Interessieren, ob die definiton des Verbots überhaupt auf diese Variante zutrifft? Das man damit immer noch jemanden erschlagen könnte, wie auch mit einem Besen... mag sie ebenfalls zum Verbot führen. Mich interessiert aber weiterhin besonders, ob diese sich für ein Würgen/Drosseln überhaupt eignen würden?
    Ist das nicht egal? Die original Form war auch nicht zum Würgen gedacht. Das deutsche Waffengesetz hat da seine ganz eigene Logik. Würgen kann man damit, kann ich aber auch mit einem einfachen Stock oder noch besser mit ner Wäscheleine. Beides ist nicht verboten.
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  6. #6
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    wenn ich damit würgen wollte, dann wäre das mit ner kürzeren kette viel effektiver machbar. die hölzer quetschen dann auf beiden seiten die halsschlagadern ab

    den hype um die teile, die wirklich sehr unpraktisch und dazu noch selbstgefährdend sind, habe ich nie verstanden.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  7. #7
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    Mir ist es nicht egal. Ich weiß natürlich, dass es sinnlos ist. Wer auch immer etwas als Waffe benutzt, besonders, wenn es sich nicht um notwendige Verteidung handelt, auch wenn es sich um eine Bibel handelt mit der jemand erschlagen wird, dann gehört die Person weggesperrt. Das viele Gesetze unsinnig sind ist bekannt.

    Trotzdem will ich unbedingt wissen, wie die Meinung anderer ist. Bei einem Nunchaku mit 10-15cm Ketten/Seillänge ist ein Würgen/Drosseln problemlos möglich. Vorallem bei größeren Zwischenstücken und dünneren Hälsen, kann man diese fast schon um den Hals wickeln und "Dank" des Griffs wunderbar zuziehen/festhalten. Das unsere Rechtssystem dadurch auf die Idee kommt diese zu verbieten, vorallem weil soetwas genau so vor Jahzehnten vorgekommen ist, ist verständlich, wenn auch unnsinnig, weil es besseres gibt das nicht verboten ist z.B. Klavierseite etc.

    Interessiert aber alles nicht. Ist das Würgen/Drosseln eurer Meinung nach so möglich, mit einem Prochuck(Prochux), wie es damals die deutsche Rechtsprechung definiert hat? Ich sage nein und bin der Meinung, das sie für in den eigenen 4 Wänden legalisiert gehören, also zumindest wenn sie nur dort aufbewahrt werden und eben eine Schnur aufweisen, die nicht länger als bspw. 2,54cm ist, wie es typisch für Prochux ist.

    Ja, natürlich lässt sich die Rechtssprechung nicht ändern. Natürlich kann man alles was einen selbst nicht interessiert als egal ansehen. Manchmal tut es aber gut zu wissen, ob die eigenen Mitmenschen zumindest noch über die Fähigkeit des eigenen Denkens verfügen und zu logischen Schlüssen kommen können.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fraher Beitrag anzeigen
    zumindest wenn sie nur dort aufbewahrt werden und eben eine Schnur aufweisen, die nicht länger als bspw. 2,54cm ist, wie es typisch für Prochux ist. .
    les mal, was ich oben geschrieben habe
    blutwürgen nennt man das mit den halsschlagadern
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  9. #9
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    les mal, was ich oben geschrieben habe
    blutwürgen nennt man das mit den halsschlagadern
    Du hast ja Recht, aber "Drosseln" ist nach Definition die "Strangulation eines Lebewesens durch Zuziehen einer Schlinge", und das kann man mit so einem kurzen Kettchen nicht.
    Blutwürgen ist natürlich damit erheblich einfacher.

  10. #10
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    die spielzeug hölzer sind mir eigentlich egal.
    auch viele andere verbotene waffen.
    ich reg mich in sachen waffengesetze immer nur über den willkürlich auslegbaren und unlogischen §42a auf
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  11. #11
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    Wenn du es genau wissen willst, frag beim BKA nach.
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  12. #12
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wenn ich damit würgen wollte, dann wäre das mit ner kürzeren kette viel effektiver machbar. die hölzer quetschen dann auf beiden seiten die halsschlagadern ab
    Ich würge ja keine Menschen und habe mich bisher auch theoretisch nicht wirklich damit beschäftigt. Einen Nunchaku würde ich aber anders verwenden und zum Würgen würde mir vermutlich Geeigneteres einfallen.

    den hype um die teile, die wirklich sehr unpraktisch und dazu noch selbstgefährdend sind, habe ich nie verstanden.
    Wäre meine Nummer eins gegen Messer, falls genug Platz vorhanden wäre.
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Ich würge ja keine Menschen und habe mich bisher auch theoretisch nicht wirklich damit beschäftigt. Einen Nunchaku würde ich aber anders verwenden und zum Würgen würde mir vermutlich Geeigneteres einfallen.
    Es funktioniert aber. Genauso wie ich mit einem MG jemanden erschlagen kann. Geht alles.


    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Wäre meine Nummer eins gegen Messer, falls genug Platz vorhanden wäre.
    Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Warum ausgerechnet sowas?
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Ich würge ja keine Menschen und habe mich bisher auch theoretisch nicht wirklich damit beschäftigt. Einen Nunchaku würde ich aber anders verwenden und zum Würgen würde mir vermutlich Geeigneteres einfallen.
    ...
    Mit ner langen Kette super für einen Luftwürger und die kurze Kette ist super für einen Blutwürger.

    Für ein messer nehme ich meine 9mm.
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Mit ner langen Kette super für einen Luftwürger und die kurze Kette ist super für einen Blutwürger.
    Na gut, wenn es der andere schafft, die Distanz zu unterlaufen. Ansonsten ist der ja eher für Mittel- bis Langdistanz.

    Du kannst mit Deiner 9mm auch nen Schädel einschlagen. Die ist aber auch erstmal nicht dafür da.
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