Zitat von
Kensei
Ein "Hehler" kann, soweit ich weiß, auch unwissend Hehlerei begehen. Also ohne Vorsatz.
Soweit Du weißt?
Dass ich nun schon zweimal das Gegenteil behauptet habe, lässt Dich nicht an Deinem vermeintlichen Wissen zweifeln?
Zitat von
Kensei
Äh, ja. Du nicht? Hehler ist immer der (Weiter-)Verkäufer eines unrechtmäßig entwendeten Gegenstandes.
Ich zitiere mal aus dem von Dir weiter oben zitierten Paragraphen:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft,
Wäre das Auto gestohlen gewesen und der Käufer hätte das gewusst, dann wäre der Käufer der Hehlerei schuldig gewesen.