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Thema: SV + Döner AUS: Selbstverteidigungskurse sinnlos!

  1. #31
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    Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
    Interessant finde ich ja auch, daß einem gerne gesagt wird, mach keine SV-Kurse, bringen nichts, geh lieber boxen und wenn frau sich dann mal erfolgreich zur Wehr setzt kommen Sprüche wie:" stimmt garnicht, das hast du dir ausgedacht, du und deine Mäusefäuste, wie jetzt, nicht KO gehauen, voll asozial, ich wäre steil gegangen und hätte dich vermoppt...

    Bla bla bla...

    Soooo arm...
    Yo, nur ist es so daß Gewalt immer "ultimo ratio" sein sollte....ein guter SV Unterricht, ob jetzt Kurs oder reguläres Training sollte das vermitteln und dir andere Mittel an die Hand geben, um zu versuchen, die Situation zu lösen....
    Zum Rest deines Post....haste Glûck gehabt, wen es den wirklich so abgelaufen ist!? Simple as that
    Good judgement comes from experience; and experience, well that comes from poor judgement

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  2. #32
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Stixandmore Beitrag anzeigen
    Yo, nur ist es so daß Gewalt immer "ultimo ratio" sein sollte....ein guter SV Unterricht, ob jetzt Kurs oder reguläres Training sollte das vermitteln und dir andere Mittel an die Hand geben, um zu versuchen, die Situation zu lösen....
    Zum Rest deines Post....haste Glûck gehabt, wen es den wirklich so abgelaufen ist!? Simple as that
    Das war ultima ratio für mich sonst hätte ich es nicht gemacht, andere im Bus haben mich bestätigt und ich hab in dem Moment, ja, ich gebe zu, auch durch das Adrenalin, eben diese Wahl getroffen.

    Und ein gewisses Glück, ich würde es nicht so nennen, weil ich die Initative übernommen hab, gehört eben immer dazu.
    Binsenweisheit, die immer für alle gilt(wenn er ein Messer, Flasche, Pistole gezogen hätte...)

    Also kein Grund mich hier als tumbe, leichtsinnige, vermeintlich schwächere Idiotin hinzustellen...

    Ich war ja selber geschockt und schrieb auch von einer Grenzüberschreitung meinerseits, aber ich würde es genauso wieder machen..
    Geändert von Gast (24-09-2023 um 19:07 Uhr)

  3. #33
    Gast Gast

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    Was mich ja selbst, am nächsten Tag, gewundert hat, daß dieser Vogel, nicht EINMAL zurückgeschlagen hat, so, wie der mich vorher voll aggro angemacht hat(z.B. meinen Rucksack voll aggro vom Sitz geschlagen..)...

    Hat versucht nach mir zu treten, kam mir aber vor wie Zeitlupe..

    Keine Ahnung, war ne komische Situation und mir ist auch völlig egal, ob mir hier geglaubt wird, oder nicht...

  4. #34
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    Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
    Ich bin auch nicht stolz drauf, im Gegenteil, ich hasse solche Situationen, aber ich hab mich erfolgreich zur Wehr gesetzt...
    Also zur Wehr gesetzt würde ich das nicht nennen.
    Du hast einfach wie es sich anhört jemand was auf die Fresse gehauen, der dich blöd angelabert hat, und bist jetzt stolz darauf.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
    erfolgreich zur Wehr setzt
    sorry, aber wo hast du dich denn zur wehr gesetzt? du hast dir ein blödes verhalten nicht gefallen lassen, aber "zur wehr setzen" ist doch nun wirklich was anderes....
    da ging es um die berühmte "selbstbehauptung" und nicht um selbstverteidigung.
    ich würde mich nicht durch bloße unverschämte nerverei dazu hinreißen lassen, zuzuschlagen, nicht mal "extra soft", wie bei dem besoffenen, den ich als beispiel genannt hatte. der war mir tatsächlich körperlich nahe geommen (schubsen) und hatte mit schlägen gedroht.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  6. #36
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    Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
    Das war ultima ratio für mich sonst hätte ich es nicht gemacht, andere im Bus haben mich bestätigt und ich hab in dem Moment, ja, ich gebe zu, auch durch das Adrenalin, eben diese Wahl getroffen.

    Und ein gewisses Glück, ich würde es nicht so nennen, weil ich die Initative übernommen hab, gehört eben immer dazu.
    Binsenweisheit, die immer für alle gilt(wenn er ein Messer, Flasche, Pistole gezogen hätte...)

    Also kein Grund mich hier als tumbe, leichtsinnige, vermeintlich schwächere Idiotin hinzustellen...

    Ich war ja selber geschockt und schrieb auch von einer Grenzüberschreitung meinerseits, aber ich würde es genauso wieder machen..
    Eben nicht...das ist ja hier der "Knackpunkt".. "ultimo ratio" ist eben keine Situation in der DU blöd von der Seite angelabert wirst....und ja, du bist dann leider der "leichtsinnige Idiot"....du magst für dich evtl in diesem Moment die richtige Entscheidung getroffen haben, im Kontext des ganzen aber eben nicht.....
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  7. #37
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    Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
    Ich wollte mich auch nicht online damit brüsten, sondern hatte voll mit Adrenalin einfach Redebedarf.
    Adrenalin hat eine Halbwertszeit von etwa drei Minuten. Ich würde mal stark bezweifeln, dass dein anhaltender Redebedarf unter Adrenalin stattfand und -findet...
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  8. #38
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    sorry, aber wo hast du dich denn zur wehr gesetzt? du hast dir ein blödes verhalten nicht gefallen lassen, aber "zur wehr setzen" ist doch nun wirklich was anderes....
    da ging es um die berühmte "selbstbehauptung" und nicht um selbstverteidigung.
    ich würde mich nicht durch bloße unverschämte nerverei dazu hinreißen lassen, zuzuschlagen, nicht mal "extra soft", wie bei dem besoffenen, den ich als beispiel genannt hatte. der war mir tatsächlich körperlich nahe geommen (schubsen) und hatte mit schlägen gedroht.
    Sag mal liest du eigentlich was ich schreibe, der Typ hat mich beleidigt, bedroht und ist extem ausfallend und dann auch handgreiflich geworden.
    Der hat mich nicht "nur von der Seite" angelabert.

    Muss man sich erst schlagen lassen, bevor man sich wehren darf?

    Mir wird das hier auch langsam zu blöd, jetzt kommen auch noch die ganzen Moralapostel und Traumtänzer auf die Weide getrabt.

    Bin dann mal raus.
    Glück auf

  9. #39
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    Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
    Sag mal liest du eigentlich was ich schreibe, der Typ hat mich beleidigt, bedroht und ist extem ausfallend und dann auch handgreiflich geworden.
    Der hat mich nicht "nur von der Seite" angelabert.

    Muss man sich erst schlagen lassen, bevor man sich wehren darf?

    Mir wird das hier auch langsam zu blöd, jetzt kommen auch noch die ganzen Moralapostel und Traumtänzer auf die Weide getrabt.

    Bin dann mal raus.
    Glück auf
    Handgreiflich in welcher Form? Vielleicht ist es mir durch gegangen, ABER den Rucksack vom Sitz werfen, ist kein Angriff auf deine Unversehrtheit!? Döner werfen?
    Nein, ABER wen es vor Gericht geht, hast du damit erstmal den "schwarzen Peter"!?
    Und zu guter letzt.....
    Geändert von Stixandmore (24-09-2023 um 23:42 Uhr)
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  10. #40
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    sorry, aber wo hast du dich denn zur wehr gesetzt? du hast dir ein blödes verhalten nicht gefallen lassen, aber "zur wehr setzen" ist doch nun wirklich was anderes....
    da ging es um die berühmte "selbstbehauptung" und nicht um selbstverteidigung.
    ich würde mich nicht durch bloße unverschämte nerverei dazu hinreißen lassen, zuzuschlagen, nicht mal "extra soft", wie bei dem besoffenen, den ich als beispiel genannt hatte. der war mir tatsächlich körperlich nahe geommen (schubsen) und hatte mit schlägen gedroht.
    Für Notwehr muss kein körperlicher Angriff vorliegen, sondern ein Rechtsgut bedroht sein. Das Beschriebene Verhalten des Typen würde ich schon als einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" bezeichnen. Die alleinige Frage "Willste mal abbeißen?!" rechtfertigt natürlich keine 30er Kombi mit anschließendem Eintreten und Kleinhäckseln des Typen, aber wenn er immer weiter belästigt hat usw, dann lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor. Die 30er Kombi mit anschließendem Eintreten und Kleinhäckseln des Typen wäre dann vielleicht auch etwas übertrieben, aber selbst hier bietet das Gesetz ja eine gewisse, individuelle, Flexibilität. Sollte man es übertreiben, kann ja noch die Überschreitung der Notwehr einschlägig () sein.

    Gruß

    Alef

  11. #41
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Für Notwehr muss kein körperlicher Angriff vorliegen, sondern ein Rechtsgut bedroht sein. Das Beschriebene Verhalten des Typen würde ich schon als einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" bezeichnen.
    Ja, würde ich auch. Denke schon, dass das unter Notwehr fällt. Anders wäre dennoch schlauer gewesen. Ich würde da dringendst ein paar Kurse zum Thema Selbstbehauptung empfehlen.

    Die alleinige Frage "Willste mal abbeißen?!" rechtfertigt natürlich keine 30er Kombi mit anschließendem Eintreten und Kleinhäckseln des Typen, aber wenn er immer weiter belästigt hat usw, dann lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor.
    Eigentlich schon. Es sei denn, er liegt bereits nach 3 Treffern leblos auf dem Boden und es erfolgen noch weitere 2 Minuten lang Kettenfauststoßarien. Aber so lange der noch mit Döner schmeisst ist davon auszugehen, dass der Angriff andauert.

    Sollte man es übertreiben, kann ja noch die Überschreitung der Notwehr einschlägig () sein.
    Angesichts der geschilderten Wirkung ist nicht davon auszugehen.

    ABER, MERKE: Nicht alles, was rechtlich zulässig ist ist auch situativ geboten und nicht alles, was situativ geboten ist, ist auch rechtlich zulässig.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  12. #42
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Adrenalin hat eine Halbwertszeit von etwa drei Minuten. Ich würde mal stark bezweifeln, dass dein anhaltender Redebedarf unter Adrenalin stattfand und -findet...
    Der Push daraus kann aber durchaus sehr lange nachwirken.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  13. #43
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Ja, würde ich auch. Denke schon, dass das unter Notwehr fällt.
    Nein, fällt es bei einfacher verbaler Belästigung in der Regel nicht.
    Selbst bei Ehrverletzenden Beleidigungen erwarten Richter, dass man gewisses Standing hat.
    Wer da ausrastet weil er psychisch labil ist, kann u.U. erwarten dass ihm da eine Notwehrsituation zugesprochen wird.
    Wenn jemand mit Essen schmeißt, könnte dss als Angriff gewertet weden, in dieEm Fall aber eher als Notwehrreaktion auf einen körperlichen Überfall.
    Geändert von MGuzzi (25-09-2023 um 08:55 Uhr)

  14. #44
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Der Push daraus kann aber durchaus sehr lange nachwirken.
    Klar, man fühlt sich dann wie der King.
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  15. #45
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    Wer mit einem Döner in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigt, hat alleine dafür bereits eine Schelle verdient.

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