Netzfund: Slovopedia - Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Damentransportgriff
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http://de.slovopedia.com/119/68/1340335.html
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Damentransportgriff
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haben klimakleber denn den drang sich zu befreien oder ist es ihre absicht sich wegtragen zu lassen?
nach dem wegtragen sitzen die doch alle friedlich am rand, keinys versucht aufzustehen, um zum blockadeort zurückzukehren.
Der Kipphandhebel ist ein Handgelenkhebel, der neben einer Beugung auch eine Supination beinhaltet. Auf japanisch heißt er Kote-gaeshi. Der "Damentransportgriff" heißt im DJJV Ju-Jutsu offiziell Kavaliersgriff oder Tekubi-garami-kote-hishigi.
@McGuzzi:
Das hat nichts mit Polizeigewalt zu tun und auch nichts mit Folter.
Das sind alles noch sanfte Mittel.
Es ist für die Beamten eher mühsam die Deppen von der Straße zu kratzen und wegzutragen. Die Kleber bleiben sitzen und sind unkooperativ, die haben da keine Anstrengung. Jetzt könnte es evtl am Po kalt werden, ist aber selbstgewähltes Schicksal.
Hier ist ein Artikel aus dem Spiegel mit einem Interview einer Wissenschaftlerin, die sich mit dem Thema "Schmerzgriffe bei Polizeieinsätzen" beschäftigt:
https://www.spiegel.de/panorama/just...t-newtab-de-de
Was sagt sie denn?
Den Artikel muss man bezahlen.
"DER SPIEGEL: Frau Espín Grau, um Sitzblockaden zu beenden, wenden Polizistinnen und Polizisten immer wieder Schmerzgriffe an, 2023 etwa bei den Aktionen der Letzten Generation in Berlin und anderswo, aber auch 2019 bei der Straßenblockade nach einem Klimastreik in Hamburg und den Gleisblockaden von Ende Gelände im Hamburger Hafengebiet 2022. Hat Deutschland ein Polizeiproblem?
Hannah Espín Grau: Die Polizei wird seit ein paar Jahren auch in Deutschland von der Gesellschaft sehr viel kritischer betrachtet, weil sich die öffentliche Debatte verändert hat. Wir sehen anhand unserer Forschung gleichzeitig in der polizeilichen Praxis eine Normalisierung von Gewalt und auch von Schmerzen. Schmerzgriffe werden dabei teilweise – ähnlich wie Taser – von den Polizist:innen als eher »eingriffsarm«, also als eher mildes Mittel, eingestuft und dann im Verhältnis zu anderen Einsatzmitteln aber auch besonders ausgeweitet angewendet.
SPIEGEL: Nach Einsätzen gegen die Letzte Generation hat die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Anfang September auf die geäußerten Gewaltvorwürfe geantwortet , es gebe keine Schmerzgriffe bei der Polizei – und auch keine Techniken, deren Ziel es sei, Schmerzen zu erzeugen. Stimmt das?
Espín Grau: Tatsächlich werden in den meisten Bundesländern Schmerzgriffe als polizeiliche Technik eingesetzt. Man muss allerdings zwischen zwei verschiedenen Arten unterscheiden. Bei Nervendrucktechniken ist der Schmerz gewissermaßen die Maßnahme: Die Betroffenen sollen aufgrund dieses Schmerzes einer polizeilichen Aufforderung nachkommen, ihr Wille soll gebeugt werden. Im Kern geht es also um eine psychische Auswirkung, der Erfolg der Maßnahme tritt nur indirekt ein. Bei Hebel- oder Beugetechniken ist der Schmerz eher ein Nebenprodukt, der Fokus liegt auf der physischen Wirkung: durch Verdrehen oder Hebeln von Gliedmaßen die Betroffenen unmittelbar zu einer bestimmten Handlung zu bringen.
SPIEGEL: Zu den Nervendrucktechniken hat das Portal »Frag den Staat« interne Schulungsunterlagen der Berliner Polizei veröffentlicht: Demnach lernen Polizeibeamtinnen und -beamte, etwa auf den Nervenpunkt unterhalb der Ohren, auf die Lymphknoten unterhalb des Kiefers oder gegen die Nasenscheidewand zu drücken – oder in den Genitalbereich zu greifen. Diese Techniken würden eine Gefährdung sowohl der Polizeikräfte als auch der Betroffenen reduzieren, heißt es in den Unterlagen. Was bedeutet das?
Espín Grau: Diese Techniken stellen für die Polizei in vielen Fällen erst mal eine praktikable Methode dar, weil sie dadurch mit geringem Personalaufwand ziemlich schnell eine Situation klären kann. Für die Betroffenen hingegen kann so ein Einsatz unter Umständen gravierende Folgen haben. Die direkte Folge dieser Techniken ist erst mal der individuell empfundene Schmerz. Je nach körperlicher Konstitution oder Vorerkrankungen sind die weiteren Folgen aber kaum abschätzbar, sodass Schmerzgriffe tatsächlich sehr gefährlich werden können.
SPIEGEL: Bei einigen Blockadeaktionen werden Aktivistinnen und Aktivisten weggetragen oder mit Rollwagen von der Straße gefahren. Warum werden an anderer Stelle trotzdem Schmerzgriffe angewendet? Gilt bei der Polizei nicht der Grundsatz des mildesten Mittels?
Espín Grau: Jede polizeiliche Maßnahme muss eine Rechtsgrundlage haben und verhältnismäßig sein. Polizeiliche Gewalt ist im Rechtsstaat immer das letzte Mittel: Das heißt, es müssen vorher alle anderen Mittel, die möglichst gewaltfrei sind, ausgeschöpft werden. Insofern kann man infrage stellen, ob ein Schmerzgriff eine verhältnismäßige Methode ist, wenn auch ein Wegtragen durch die Polizei möglich wäre. Dafür bräuchte man mehr polizeiliche Kapazitäten pro Aktivist:in oder Demonstrant:in. Und das erscheint dann für die Polizei häufig unpraktikabel.
SPIEGEL: Menschen, die eine Straße blockieren und sich weigern aufzustehen – die also als unangemeldete Versammlung den Verkehr aufhalten – sind eine Herausforderung für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten, die die Straße möglichst schnell freimachen sollen.
Espín Grau: Da scheint eben der Schmerzgriff aus polizeilicher Perspektive oftmals als sauberer, praktischer und effektiver Zugriff. Wenn aber die Angst, die dieser Schmerz auslöst, zu einer Abschreckung führt, an Protesten teilzunehmen, dann kann das zur Gefahr für die Demokratie werden. Insofern würde ich sagen, dass jedes mildere Mittel demokratiefreundlicher ist.
SPIEGEL: Die Demonstrierenden könnten doch auch einfach aufstehen, wenn sie dazu aufgefordert werden.
Espín Grau: Eine polizeiliche Anweisung erst mal zu hinterfragen oder nach der Rechtsgrundlage zu fragen, stellt nicht in jedem Fall den Widerstand dar, den die Polizei häufig wahrnimmt. Das ist in erster Linie eine legitime Auseinandersetzung mit der Gewalt, mit der Instanz Polizei. In einer Demokratie kann eine Polizei auch aushalten, dass ihre Maßnahmen hinterfragt werden.
SPIEGEL: Ein Aktivist der Letzten Generation hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Schmerzgriffe Klage eingereicht . Könnte so ein Prozess grundsätzlich etwas verändern?
Espín Grau: Das kommt unter anderem darauf an, wie weit dieses Verfahren kommen wird – ob es am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landet oder nicht. Interessant ist die Frage, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für Schmerzgriffe gibt. Die Polizei verweist dazu auf die Normen zum unmittelbaren Zwang.
SPIEGEL: …also auf das hoheitliche Recht, eine polizeiliche Maßnahme auch mit körperlicher Gewalt durchzusetzen...
Espín Grau: Es ist aber unter Jurist:innen umstritten, ob diese Rechtsgrundlage wegen der fehlenden unmittelbaren Wirkung bei Schmerzgriffen greifen kann. Die Bundesländer kommen zudem zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen, wie gefährlich die Schmerzgriffe sind. Insofern wird so ein Gerichtsurteil schon wegweisend sein.
SPIEGEL: Betroffene sprechen bei der Anwendung der Schmerzgriffe immer wieder von Folter. Ist das angemessen?
Espín Grau: Die polizeiliche Einsatzhandlung muss immer verhältnismäßig, also vor allem erforderlich und angemessen sein. Und da liegt auch ein Knackpunkt, weil die Dosierung des Schmerzes eigentlich kaum möglich ist und die Auswirkung sehr an individuellen Schmerzempfindungen und der körperlichen Konstitution hängt. Das Folterverbot aus Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet unmenschliche Behandlung – und das schrankenlos. Trotzdem gibt es eine Art Bagatellgrenze, damit nicht jedes staatliche Handeln als unmenschliche Behandlung eingestuft wird. Ob diese überschritten wird und ein Schmerzgriff daher eine unmenschliche Behandlung darstellt, muss für jeden Einzelfall beurteilt werden.
SPIEGEL: Vor Ort sind die Betroffenen im Einzelfall also dem Handeln der Polizei ausgeliefert, immer mit der Option, im Nachhinein rechtlich gegen das Polizeihandeln vorzugehen?
Espín Grau: Recht ist immer auf eine Art unbestimmt. Die Auslegung dieses Rechts wird in so einem Moment auf die Polizei verlagert. Das sagt schon Walter Benjamin, dass die Polizei gewissermaßen rechtsetzend tätig wird, weil sie die Grenzen des Rechts in diesem Moment bestimmt. Kriminologisch ließe sich das so fassen, dass die Polizei die Definitionsmacht hat. Ihr Gegengewicht ist die Beschwerdemacht der Betroffenen. Anzeigen gegen die Polizei münden jedoch nur in den seltensten Fällen in Gerichtsverfahren.
SPIEGEL: Welche Rolle spielen dafür Videoaufnahmen der Polizeieinsätze?
Espín Grau: Solche Aufzeichnungen sind oft das einzige Mittel, das Betroffene in einem Strafverfahren haben, um Beweise für ihre Perspektive anzuführen. Das sehen wir auch in unseren Daten zur Aufarbeitung von übermäßiger polizeilicher Gewaltanwendung. Das Filmen von polizeilichen Einsätzen kann aber auch zu Eskalationen führen, weil die Polizei häufig versucht, es zu unterbinden.
SPIEGEL: Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren durch neue Polizeigesetze weitere Befugnisse bekommen. Lässt sich bei der Anwendung von Schmerzgriffen oder der Anwendung übermäßiger polizeilicher Gewalt eine Entwicklung feststellen?
Espín Grau: In Deutschland gibt es generell keine staatliche statistische Erfassung von polizeilichen Zwangsanwendungen. Es gibt nur die polizeiliche Kriminalstatistik und die Statistik der Staatsanwaltschaft, die Zahlen darüber liefern, mit wie vielen problematisierten polizeilichen Gewaltanwendungen sich die Institutionen beschäftigt haben – mit leicht steigenden Zahlen in den vergangenen Jahren. Aber da gibt es eine große Dunkelziffer. In der Studie , die wir durchgeführt haben, haben sich nur neun Prozent der Betroffenen für eine Anzeige entschieden. Unter anderem, weil die Ermittlungsverfahren in mehr als 90 Prozent der Fälle eingestellt werden. Deswegen ist es schwierig, da wirklich etwas zu einer Entwicklung zu sagen. Was sich aber sagen lässt: Durch die Erweiterung der Kompetenzen in den Polizeigesetzen hat sich der Radius polizeilicher Zugriffe erweitert; die Polizei darf sehr viel früher tätig werden.
SPIEGEL: Ihre Studie ist nicht repräsentativ, die Gewerkschaft der Polizei Bayern hat sie als unglaubwürdig kritisiert. Wie aussagekräftig sind Ihre Zahlen?
Espín Grau: Wir haben uns bewusst gegen eine repräsentative Befragung entschieden, weil davon auszugehen ist, dass sich Erfahrungen mit polizeilicher Gewalt in der Gesellschaft sehr ungleich verteilen. Eine repräsentative Stichprobe zu ziehen wäre daher aus Kostengründen nicht möglich gewesen. Die fehlende Repräsentativität haben wir immer transparent kommuniziert. Sie bedeutet nicht, dass sich aus den Ergebnissen keine Schlussfolgerungen ableiten lassen. Zwar dürfen die Ergebnisse nicht einfach für die deutsche Gesamtbevölkerung verallgemeinert werden. Die Daten geben aber differenzierte Einblicke in die Perspektiven von über 3300 Betroffenen polizeilicher Gewalt, die diese als übermäßig bewertet haben."
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