
Zitat von
period
Aller Wahrscheinlichkeit nach ja. Es gibt keine Regulierung der legalen Formen von Geldbörsen und keine Bestimmung, wie viel Kleingeld man mitführen darf. Und das, obwohl "a roll of quarters" schon seit Jahrhundertern einen beliebten Schlagverstärker darstellt. Separat gesehen sind das nur ein ungewähnlich lange, schlauchförmige Ledertasche und eben Münzen, somit auch kein zusammengehöriger Gegenstand, sondern eine Kombination von Gegenständen.
Sollte es jemals zu Präzedenzfällen kommen, könnte sich das ändern, aber bis dahin ist unwahrscheinlich, dass das als Sap eingestuft werden kann. Ähnlich wie man als Fahrradfahrer ja auch eine dicke Stahlkette und ein schweres Vorhängeschloss dran dabei haben darf, was nebenbei bemerkt um Längen mehr Schaden anrichten kann und, was man so hört, von dem einen oder anderen Fahrradkurier auch schon gegen Autos eingesetzt wurde.
Wie weiter oben schonmal geschrieben, es kommt auf den Verwendungszweck der Herrstellers an. Gibt der in der Werbung: Selfdefencebag, Punchingbag, etc. an, wird eseine verbotene Waffe. Wird es Oldschoolgeldbörse vertrieben, dann nicht.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!