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Thema: Interview mit Otsuka Ryunosuke

  1. #61
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ich finde es immer ganz gut, wenn jemand zumindest einen Hinweis gibt warum er ein Video einstellt.
    "Das finde ich interessant, weil"..., oder: " Was erzählt der da für einen Käse"..., irgendwas worüber man dann mal ein paar Sätze austauschen kann.
    So frage ich mich immer, "Ok, ein Video - und nun?"
    Warum findet man es Wert, es zu posten?
    In diesem Fall fand ich das Video sehenswert bzw. interessant und habe es daher geteilt. Ich habe dazu aber keinen Diskussionsbedarf.

    Ein Typ der im Flieger japanische Klamotten trägt, obwohl er deutscher ist und in Wirklichkeit ganz anders heißt, als er angibt.
    Was kann mir das sagen?
    Er heißt "in Wirklichkeit" nicht anders. Das ist sein eingetragener Name.

  2. #62
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    Man kann nicht einfach seinen Namen ändern.

  3. #63
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Man kann nicht einfach seinen Namen ändern.
    Hallo,
    da hast du vollkommen recht. Um den Namen zu ändern muss ein triftiger Grund vorliegen. Zu diesen zählen unter anderem Hochzeit und Adoption.

    In meinem Fall war es letzteres (Adoption). Ich wurde von unserem vorherigen Oberhaupt dem 6. sōke Ōtsuka Yōichirō adoptiert. Das hatte zu Folge dass der Name geändert wird.

    Btw. ich bin nicht nur 7. sōke der Hokushin Ittō-ryū Hyōhō, sondern auch amtierendes Oberhaupt der Ōtsuka Familie in Japan. Wir sind eine alte buke (Samuraifamilie) und da gehört Adoption zur Tradition wenn kein eigener Sohn (oder kein geeigneter) in der Familie ist um nachzufolgen. Wir nehmen unsere Abstammung als Kanmu-Heishi sehr ernst. Du magst das veraltet finden, das kannst du meinetwegen auch gerne. Du und deine Meinung ändern an unseren jahrhundertealten Familien Traditionen jedoch nichts.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ōtsuka Ryūnosuke

  4. #64
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Man kann nicht einfach seinen Namen ändern.
    https://www.gesetze-im-internet.de/n...000090938.html

    "§ 1: Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden."

    "§ 11: Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung."

    Stimmt, einfach ist es nicht. Aber machbar. Natürlich kann man niemanden zwingen, das zu respektieren. Aber zum Glück geht es in der japanischen Kampfkunst ja nie um Respekt.

  5. #65
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    Ja, ich weiß, wie kompliziert es ist und unter welchen Umständen es möglich ist, einen Namen zu ändern.
    Änderungen von Nachnamen gehen nur, wenn man den Namen eines Angehörigen, z B. Den Geburtsnanen der Mutter annehmen will.
    Meine Cousine hat das gemacht, weil der Geburtsnane ihrer Mutter ein "von" enthält, und sie Schauspielerin ist.
    Ansonsten kann man einzelne Buchstaben ändern, wenn der Name an Schimpfworte oder ähnliches erinnert.
    Aber einen ausländischen Namen, ohne Heirat?
    Ich glaube nicht daran.

  6. #66
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ja, ich weiß, wie kompliziert es ist und unter welchen Umständen es möglich ist, einen Namen zu ändern.
    Änderungen von Nachnamen gehen nur, wenn man den Namen eines Angehörigen, z B. Den Geburtsnanen der Mutter annehmen will.
    Meine Cousine hat das gemacht, weil der Geburtsnane ihrer Mutter ein "von" enthält, und sie Schauspielerin ist.
    Ansonsten kann man einzelne Buchstaben ändern, wenn der Name an Schimpfworte oder ähnliches erinnert.
    Aber einen ausländischen Namen, ohne Heirat?
    Ich glaube nicht daran.
    Da liegst du auch richtig. Adoption ist jedoch genau wie Heirat eine Möglichkeit legal seinen Namen zu ändern. Das solltest du mal nachschlagen bevor du dich hier weiter lächerlich machst.

    Nur mal ein bekannteres Beispiel wo es hier in Deutschland durch Adoption zu einer Namensänderung kam: Prinz Markus von Anhalt (man mag von ihm halten was man will)

    Und falls du nicht verstehst was Adoption bedeutet:
    „ Adoption (lateinisch adoptio) oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.“

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ōtsuka Ryūnosuke

  7. #67
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Aber einen ausländischen Namen, ohne Heirat?
    Ich glaube nicht daran.
    Mir scheint das recht eindeutig geregelt - es ist danach sogar zwingend, den neuen Namen anzunhemen.

    Namensänderung derzeit alternativlos

    Wenn Erwachsene adoptiert werden, sieht das deutsche Familienrecht dafür diverse Sonderregelungen im Vergleich zur Adoption Minderjähriger vor. Eine dieser Regelungen ist, dass ein volljährig Angenommener den Namen seiner Adoptiveltern annehmen muss. Alternativ ist es zwar möglich, den neuen Namen dem Geburtsnamen voranzustellen und so beide Namen zu führen. Dass lediglich der alte Geburtsname weiter geführt wird, ist aber gemäß § 1767 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 1757 BGB ausgeschlossen.
    https://www.rosepartner.de/blog/gebu...rtfuehren.html

    Ich frage mal bei Gelegenheit meine Mutter, die war jahrzehntelang Standesbeamtin und sollte es wissen.

  8. #68
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ja, ich weiß, wie kompliziert es ist und unter welchen Umständen es möglich ist, einen Namen zu ändern.
    Änderungen von Nachnamen gehen nur, wenn man den Namen eines Angehörigen, z B. Den Geburtsnanen der Mutter annehmen will.
    Meine Cousine hat das gemacht, weil der Geburtsnane ihrer Mutter ein "von" enthält, und sie Schauspielerin ist.
    Ansonsten kann man einzelne Buchstaben ändern, wenn der Name an Schimpfworte oder ähnliches erinnert.
    Aber einen ausländischen Namen, ohne Heirat?
    Ich glaube nicht daran.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

    Ansonsten empfehle ich, nur so zum Spaß, wenn man Bock auf juristisch angehauchte Lektüre hat, mal in den Salzgeber (Familienpsychologische Gutachten - Rechtliche Vorgaben und Sachverständiges Vorgehen) zu gucken; so ab Punkt 981 geht es los mit Namensänderungen und Namensgebung in Familiensachen. Da steht eine Menge Zeug dazu, wann und wie der Name geändert werden kann, z.B. Stiefelternname übernehmen oder den Namen der Pflegeeltern oder oder oder. Es gibt dann sogar, bei Kindern, die Möglichkeit, die Zustimmung eines Elternteils durch das Gericht ersetzen zu lassen. Das ist ein ziemlich relevanter Schritt und zeigt, wie wichtig das Thema Name genommen wird. Das Ganze hört dann im Salzgeber erst mit Ziffer 1001 auf. Zum Thema Volljährigen Adoption findet sich auch was im Salzgeber, da auch das rechtlich in Deutschland möglich ist (Ziffer 916; rechtliche Grundlage BGB § 1767ff). Ausländische Adoptionen sind auf Antrag anzuerkennen.

    Hier ist übrigens wieder dieses Ding mit den Quellen.

  9. #69
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    Zitat Zitat von Hokutoshichisei Beitrag anzeigen
    Hallo,
    da hast du vollkommen recht. Um den Namen zu ändern muss ein triftiger Grund vorliegen. Zu diesen zählen unter anderem Hochzeit und Adoption.
    Die Adoption müsste doch dann nach deutschem Recht vorgenommen worden sein?
    Und dann muss man doch aus irgendeinem Grund ohne eigene Familie sein?
    Oder kann man aus seiner Familie einfach so aussteigen?
    Ich finde das zumindest merkwürdig.
    Oder alternativ muss die Staatsbürgerschaft des Landes angenommen werden, in dem die Adoption erfolgte.
    Ansonsten habe ich da ein Problem das nachvollziehen zu klnnen, und bin nach wie vor skeptisch.

  10. #70
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    Und hier nochmal vom Innenministerium höchst selbst:


    Familien*rechtliche Namens*änderung

    Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und weiterer familienrechtlicher Vorschriften. Danach kommt eine Namensänderung vor allem bei einer familienrechtlichen Statusänderung in Betracht. Dies ist etwa der Fall bei:

    Eheschließung
    Begründung einer Lebenspartnerschaft
    Scheidung
    Adoption
    Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes

    Für diese Namensänderungen werden in der Regel namensrechtliche Erklärungen der Betroffenen durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden, in der Regel die Standesämter, entgegengenommen. Diese werden in den Personenstandsregistern dokumentiert. Für den Erlass der Vorschriften zum Familiennamensrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig.
    Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mo...echt-node.html

  11. #71
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    Ich brauche etwas Zeit für eine Modinfo.
    Dann mache ich wieder auf.
    Geändert von Alfons Heck (05-02-2024 um 08:16 Uhr) Grund: Modtätigkeit farblich gekennzeichnet
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  12. #72
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    Das Nebenthema des Namens wurde für diesen Faden hinreichend geklärt!
    Für weitere Details bitte privat miteinander kommunizieren. Alles andere wird kommentarlos gelöscht.

    Hier im Faden zurück zum Thema.

    DANKE!
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  13. #73
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    Zitat Zitat von Hokutoshichisei Beitrag anzeigen
    Btw. ich bin nicht nur 7. sōke der Hokushin Ittō-ryū Hyōhō, sondern auch amtierendes Oberhaupt der Ōtsuka Familie in Japan. Wir sind eine alte buke (Samuraifamilie) und da gehört Adoption zur Tradition wenn kein eigener Sohn (oder kein geeigneter) in der Familie ist um nachzufolgen. Wir nehmen unsere Abstammung als Kanmu-Heishi sehr ernst. Du magst das veraltet finden, das kannst du meinetwegen auch gerne. Du und deine Meinung ändern an unseren jahrhundertealten Familien Traditionen jedoch nichts.
    Ich hoffe, das ist on topic: Neben dem Namen finde ich das Thema Staatsangehörigkeit recht interessant, denn wenn es keine weiteren Nachkommen gibt, könnte eine alte traditionelle japanische Familie plötzlich deutsch sein. Das fände ich schon recht witzig und irgendwie ziemlich cool (von wegen Globalisierung und so - nicht negativ zu verstehen). Würde deswegen jetzt allerdings nicht mit PM nerven wollen aber es wäre in dem Zusammenhang schon interessant, ob Du dann auch die Staatsbürgerschaft geändert hast (oder geht da doppelt?).
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  14. #74
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Hier im Faden zurück zum Thema.
    Da fände ich einen Hinweis gut, was denn genau das Thema sein soll.
    Zumal der TE keins explizit genannt hat.

  15. #75
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