war mal wieder eines der missverständnisse.... er greift ja konkret leute an und droht nicht nur...
ob das hier suicide by cops wäre, ist nicht klar, denn er ist ja getasert worden und wenn hier kein taser zur hand ist, dann heißt das ja nicht automatisch, dass sie ihn stattdessen erschossen hätten, auch wenn er gerade im rückwärtsgang war (wg. den polizisten).
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Denke das die Briten da schon eine recht hohe Schwelle haben wegen des Nachts viel Pöbel & Gewalt-,,Kultur" auf den Strassen und traditionell unbewaffneten Bobbies (ausser kurzer Knüppel) ... anderswo wäre das übel ausgegangen für den Messerpiloten!
Geändert von Cam67 (21-02-2024 um 02:58 Uhr)
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Das Gericht hat nicht entschieden , was in der Frau vor sich ging , das war garnicht Thema , sondern das ihre Klage auf Opferentschädigung keine Berechtigung hat , weil ....
Es wurde die Handlung beurteilt und nicht die Motivation.Wer alleine bei Nacht die geschützte Wohnung verlässt, um sich einem aggressiven und bewaffneten Mann entgegenzustellen, handelt leichtfertig.
So einfach ist das.
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Ich gehe davon aus, dass die Frau ihre Motivation zu ihrem Vorgehen vor Gericht geschildert haben wird und auf dieser Basis eine Einschätzung erfolgt ist. Was los war kann ein Gericht sehr wohl bewerten, wäre schlimm, wenn nicht, denn wenn ein Gericht keine Entscheidungen zu Vorgängen, die subjektiv sind oder bei denen es nicht dabei war, bewerten und entscheiden könnte, bräuchten wir keine Gerichte mehr, denn ein Gutteil der Sachen die vor Gericht gehen, sind subjektiv und/oder es war niemand dabei. Hierzu stelle ich ganz einfach fest, dass Du hier täglich widersprüchliche Aussagen tätigst, wie jeder nachlesen kann. Und Deine Aussage, dass ein Gericht auch falsch liegen könne, ist eine Binsenweisheit. Wie auf dieser Basis vernünftig diskutiert werden soll, ist mir schleierhaft.
Auf Basis der mir vorliegenden Informationen komme ich für mich zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Frau, sich als offensichtlich Unterlegene einem bewaffneten Angreifer direkt zu stellen, in der konkreten Situation nicht die Beste oder in anderen Worten für mich keine besonderes intelligente Entscheidung war. Alles andere ist ein hätte/wäre/könnte von Dir.
@Cam +1
Geändert von FireFlea (21-02-2024 um 04:31 Uhr)
@Tomcat: Freue dich, du hast einen neuen Freund gefunden.
@FireFlea 1+
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Heißt das nun, dass Du Tomcat widersprichst, der keinen konkreten Angriff sieht?
Eventuell hast Du nicht das ganze Video gesehen, der läuft aktiv mit einem Messer in der Hand auf Passanten und auch Polizisten zu, und sticht/schneidet nach denen. Der Sicherheitsabstand zur Eigensicherung ist deutlich unterschritten.
Nein, das bedeutet nicht "automatisch" oder mit 100%-Sicherheit, dass er erschossen worden wäre, aber jedem, der so eine Nummer abzieht, sollte sich im klaren darüber sein, was passieren kann.
Aber wenn Du unbedingt "Korinthenkacken" willst, was Du ja sonst gerne anderen vorwirfst, korrigiere ich das zu "suicide attempt by cop":
Bewaffnete Polizisten in Überzahl weiter anzugreifen, wenn die ihn auffordern, das Messer fallen zu lassen, scheint mir (in Deutschland und eventuell anderer Location) eine größere Gefahr für die eigene Gesundheit darzustellen, als gegen einen planlosen Bessofski mit einem Schraubenzieher seine Terassentür zu verteidigen.
Geändert von Pansapiens (21-02-2024 um 07:01 Uhr)
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Geändert von Pansapiens (21-02-2024 um 21:10 Uhr)
bitte zurück zum Thema! Die persönlichen Sachen bitte unterlassen!
er wurde getasert, als er eben nicht mehr auf die passanten losging. vermutlich, weil ihm klar war, dass er es sogar mit mehreren cops zu tun hat, ist vor denen zurückgewichen. in diesem moment gab es keinen angriff auf pasanten mehr. da gerade keine in seiner reichweite waren, war der tasereinsatz dann genau passend. falls das schiefgelaufen wäte, hätte er keinen passanten "mitnehmen" können.
und lass mal deine permanenten persönlichen anfeindungen aus dem spiel. ist irgendwie widerlich.
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Schade, dass Du dich in einzelne Formulierungen verbeißt, statt zu verstehen, was der andere sagen will. Ersetz meine Formulierung durch "bewaffneter Aggressor", wenn dir das weiterhilft.
Im Video sieht man in den ersten Sekunden, was ich meine. Bei der ersten Konfrontation bleibt der Attackierte hinter der Barriere und außerhalb der Gefahrenzone. Er versucht nicht, den Aggressor zu entwaffnen, sondern beschäftigt ihn in der Folgezeit gemeinsam mit den anderen, bis die Tasertruppe eintrifft.
Der Aggressor hat auf niemanden eingestochen, es war also nicht erforderlich, ihn zu entwaffnen, sich selbst in Lebensgefahr zu bringen. Niemand war gezwungen, sich dem Aggressor mehr zu nähern als nötig. Genau das war im Fall der "Besenstielfrau". Sie war in Sicherheit und hat diese sichere Position ohne Not aufgegeben und sich dem Aggressor genähert.
Letztlich sind wir in der Diskussion noch keinen Millimeter weitergekommen. Meine wesentlichen Punkte sehe ich nach wie vor als korrekt:
- Bei Straftaten mit Schusswaffen wird in Drohung und "Ausführung" unterteilt, bei Messerdelikten gibt es gar keine Differenzierung.
- Leider stellt Notwehr per Definition eine Eskalation dar. Vernünftig wäre es, sich der Aggression durch Flucht zu entziehen. Feiglinge gewinnen keine Pokale, aber leben länger. Helden sind in der Regel tot
Geändert von Tomcat (21-02-2024 um 08:29 Uhr)
Das stimmt leider.
Ich nciht.Meine wesentlichen Punkte sehe ich nach wie vor als korrekt:
Implizit schon, denn die primäre Kategorie sagt ja durchaus etwass darüber aus: bei Raub oder Erpressung wird in der Regel nicht zugestochen, sonst landet das Delikt in anderen Kategorien, wie etwa Mord oder Totschlag. Es mag da ein paar Grenzfälle geben aber die gibt es allüberall zuhauf, so dass eine weitere Ausdifferenzierung bestenfalls intellektuell spannend, aber nicht von praktischem Nutzen wäre.- Bei Straftaten mit Schusswaffen wird in Drohung und "Ausführung" unterteilt, bei Messerdelikten gibt es gar keine Differenzierung.
Das halte ich, mit Verlaub gesagt, für Unfug. Sich zu wehren ist allemal besser, als sich (wehrlos!) umbringen zu lassen. Es stellt nur dann eine Eskalation dar, wenn Flucht oder verbale Deeskalation valide Alternativen wären.Leider stellt Notwehr per Definition eine Eskalation dar.
Falls möglich, sicherlich.Vernünftig wäre es, sich der Aggression durch Flucht zu entziehen.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
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