Die ist aber nicht diejenige die den Visumsantrag prüft, und über die Annahme oder die Ablehnung entscheidet.
Was heißt, sie ist bereits da?
Ich denke der Visumsantrag wurde abgelehnt?
Wie ist sie denn reingekommen?
Irgendwas stimmt doch an der Geschichte hinten und vorne nicht.
Geändert von MGuzzi (27-02-2024 um 14:31 Uhr)
das problem wird sein, dass sie Iranerin ist und bereits in einem EU land (Litauen) nen aufenthaltstitel hat... also innerhalb des "Schengenraumes". da kann es sein, dass sie hier gar keinen bekommen kann, wenn nicht ein arbeitsvisum für D-land in Litauen ausgestellt wurde.
wenn sie die Litauische staatsangehörigkeit hätte, wäre das wieder was anderes....
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Natürlich kann sie hier eine Aufenthaltsberechtigung bekommen, sie braucht sich ja "nur" einen Job suchen dann beim Ausländeramt einer Aufenthaltsberechtigung beantragen, sie ist ja schon da. Ein Touristenvisum brauchst du natürlich nicht, wenn du in einem Schengenstaat ein hast.
Von daher finde ich diese Geschichte mit dem abgelehnten Visumsantrag sehr merkwürdig.
Geändert von MGuzzi (27-02-2024 um 16:54 Uhr)
Hmm was findest Du merkwürdig? Ich versuche gern Licht ins Dunkel zu bringen.
Wie ist sie her gekommen? Mit dem Auto … die hat ja bereits 8 Jahre in der EU gelebt. Es gibt weder eine Grenzkontrolle, noch irgend ein gesetzliches Problem, dass sie hier zu Besuch ist. Denn das ist der offizielle Status.
Sie kann sich natürlich hier nicht wohnhaft melden oder Ähnliches.
sieht schlecht aus, wenn sie in Litauen (!) kein visum für D-land bekommt:
asyl und /oder duldung geht nicht, weil ja schon in einem EU land offiziell lebend.
keine probleme haben hier nur leute, die staatsangehörige (!) eines EU landes oder einiger weniger, extra aufgeführter länder sind (zb. Schweiz). alle anderen brauchen ein visum, ausgestellt von der botschaft oder einem konsulat im land des offiziellen wohnsitzes.
so, wie es aussieht, kommt man hier nicht legal an einen brauchbaren status, wenn man als nicht EUler rein möchte, aber "zu hause" kein visum bekommen hat und womöglich sogar schon in einem anderen EU land lebt. dann geht das nur über die schiene des asylbewerbers. dafür müsste sie aber in Litauen abgemeldet sein, nach dem Iran zurück gehen und dann etwas später von dort direkt hierhin "fliehen". absurdistan...
eine möglichkeit wäre evtl. noch eine ausdrückliche einladung eines arbeitgebers, die sie dann in Litauen in der botschaft vorlegen müsste. sie ist wohl in jedem fall von der gnade der mitarbeiter in der botschaft in Vilnus abhängig.
hast du das schon mal gelesen?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/...n_ba033555.pdf
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Was soll das mit dem Visum?
"Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen."
Wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, kann sie zur Ausländerbehörde gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wo ist das Problem? Sie brauchte kein Visum zur Einreise, hält sich also legal in Deutschland auf, zumindest 90 Tage. Dann muss sie zurückfahren.
Wenn das sowieso niemand kontrolliert, tja...
Wenn sie hier ist, warum geht sie in Vilna zur Botschaft, und nicht hier zum Ausländeramt?
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
(1) Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten will. § 8 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.
Geändert von MGuzzi (27-02-2024 um 23:43 Uhr)
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Oh sorry hab ich überlesen:
Bachelor: English Translation
Master: international Communication.
Nach wie vor eine Geschichte, bei der es mir vorkommt, als würde ein Detail fehlen.
Ich habe
a) keine Ahnung was für ein Detail Du Dir erhoffst
b) keinen Grund irgendetwas wegzulassen, dazuzuerfinden (zumindest was ICH weiß … das muss ja nicht vollständig sein)
Und
c) genug gute und interessante Antworten von Leuten bekommen, die das Ganze nicht für eine typische KKB Trollgeschichte halten. Vielen Dank dafür!
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