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Thema: Reform des §42a WaffG und die Folgen

  1. #91
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    geht eventuell weniger um Terroristen, als um Leute, die ein Messer ohne konkrete Absicht mitführen aber im Konfliktfall einsetzen
    Da kann kann man die üblichen Verdächtigen verdachtsunabhängig kontrollieren...
    und damit die Messerdichte auf solchen Veranstaltungen reduzieren.
    Läuft doch heute in den Verbotszonen schon so?
    wann hat denn einer der üblichen verdächtigen jemand auf einem flohmarkt erstochen?
    und ist man dann auf dem flohmarkt kann man sich eins kaufen steht da ja unter den ausnahmen: verkaufsstände. das darf dann logischerweise jeder wieder durch den flohmarkt nach hause transportieren
    was ist erigentlich aus dem m.e. einzigen vernünftigen ansatz geworden: individuelle führverbote für "einschlägige"....
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  2. #92
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wann hat denn einer der üblichen verdächtigen jemand auf einem flohmarkt erstochen?
    ich denke da eher an Straßenfeste
    What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
    -Ralph Waldo Emerson-

  3. #93
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ich denke da eher an Straßenfeste
    Da hast du zweifellos recht, warum man aber auch Kinos und Theater mit dazunehmen muss erschließt sich mir nicht. Sind jetzt keine Horte der spontanen Auseinandersetzung bei der Messer ins Spiel kommen.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

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  4. #94
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    was ist erigentlich aus dem m.e. einzigen vernünftigen ansatz geworden: individuelle führverbote für "einschlägige"....
    Die sind faschistisch
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  5. #95
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Die sind faschistisch
    wenn sogar ich die ok finde, sind die nicht faschistisch (zumal "einschlägig" nichts mit herkunft, sondern mit vorstrafen und zugehörigkeit zu banden usw. zu tun hat)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  6. #96
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    Experten - ich bin da eher neutral - raten zu einem "Waffenverbot für Asylbewerber" (umfassend, auch für gefährliche Gegenstände - haben ja eh ein Arbeits"verbot", Ausnahmen können gestellt werden). Da wird das eindeutig an der Herkunft festgemacht.
    Viele Praktiker - gerade aus den Bundesbörden - würden das als sehr effektiv ansehen.

    Hält zwar einen Angreifer letztendlich nicht "von einem Amoklauf ab", aber die Adressaten der zielgerichteten Maßnahmen sind fokussiert.

  7. #97
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    SCHWEIZER WAFFENRECHT

    Art. 7 Verfahren für Angehörige bestimmter Staaten
    1 Der Bundesrat kann den Erwerb, den Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die
    Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbe-
    standteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen
    von und das Schiessen mit Waffen durch Angehörige bestimmter Staaten verbieten...

    (Hinweis: Hier geht es gar nicht "um das Führen", schon "der Besitz" ist verboten... Und: Welche Staaten das sind..., siehe Google...)

  8. #98
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    Zitat Zitat von Uruk Beitrag anzeigen
    SCHWEIZER WAFFENRECHT

    Art. 7 Verfahren für Angehörige bestimmter Staaten
    1 Der Bundesrat kann den Erwerb, den Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die
    Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbe-
    standteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen
    von und das Schiessen mit Waffen durch Angehörige bestimmter Staaten verbieten...

    (Hinweis: Hier geht es gar nicht "um das Führen", schon "der Besitz" ist verboten... Und: Welche Staaten das sind..., siehe Google...)
    ja, waffen. kein werkzeugverbot, also auch kein messerverbot.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  9. #99
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    WAFFENRECHT ÖSTERREICH

    Neues Waffengesetz: Generelles Verbot für Asylwerber
    Am Mittwoch wurde über das neue Waffengesetz im Ministerrat entschieden. Es gibt einige Änderungen.
    Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einer “Mischung” zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechte. “Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt.” Das Gesetz enthält u.a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber...

    (Hinweis: Das gilt in A schon etwas länger., die Erfahrungen sind sehr gut.. Gerade wird über eine "Verschärfung für Asylanten" auch in Richtung gefähr. Gegenstände/Werkzeuge/pp. nachgedacht...)

  10. #100
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    @ Amas...
    ja, waffen. kein werkzeugverbot, also auch kein messerverbot.
    Bitte:
    - Einige Messer sehr wohl.
    - Es kommt auf den Kanton an, einige haben das erweitert.
    - In naher Zukunft wird da wohl für Messer (aller Art), Werkzeuge, pp. für Asylanten bestimmter Staaten kommen.

  11. #101
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    Wie währe es mit einem Führverbot von sämtlichen Messertypen ausschließlich für junge Männer ? Bis ungefähr 25 ?

    Ist die größte Gruppe der Täter und der Opfer.

  12. #102
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    Zitat Zitat von Uruk Beitrag anzeigen
    Experten - ich bin da eher neutral - raten zu einem "Waffenverbot für Asylbewerber" (umfassend, auch für gefährliche Gegenstände - haben ja eh ein Arbeits"verbot",
    Was für "Experten"?
    Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL)?



    Jetzt legt der Verband einen 4-Punkte-Plan für ein individuelles Waffenverbot vor, der sich gegen radikalisierte Asylbewerber richtet.
    [...]
    Der BZL fordert konkret:

    1.) Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Asylsuchende. Wiederholter Verstoß führt zum Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung.

    2.) Sämtliche Erstaufnahmestellen und Asylunterkünfte werden zu Waffenverbotszonen erklärt, in denen Messer nur bis zu einer Klingenlänge von 4 Zentimetern erlaubt sind.

    3.) Verbot der Abgabe von Messern jenseits 4 Zentimeter Klingenlänge an Asylsuchende für den Einzel- und Onlinehandel. Bei Zuwiderhandlung entsprechend hohe Geldstrafen.

    4.) Klares und robustes Mandat für Polizei und Ordnungsbehörden, diese Verbote und Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.


    https://www.jagdverband.de/radikalis...elt-entwaffnen

    Ich würde mal sagen, das richtet sich gegen jegliche Asylbewerber, nicht nur radikalisierte.
    Die muss man dann wohl auch irgendwie markieren, damit Punkt 3.) auch klappt.
    Oder Jedermensch kann Messer nur noch gegen Vorlage eines Ausweises erwerben.
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    -Ralph Waldo Emerson-

  13. #103
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Die muss man dann wohl auch irgendwie markieren, damit Punkt 3.) auch klappt.
    Ja, vielleicht was an der Kleidung verpflichtend befestigen.

    Hui Bub, was die raushauen, ist ja schon massiv drüber...

  14. #104
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    Zitat Zitat von messerjocke2000 Beitrag anzeigen
    Ja, vielleicht was an der Kleidung verpflichtend befestigen.
    Genau! Und warum sollten die auch Gemüse schneiden dürfen. Roh und im Block verzehrt ist doch eh viel gesünder.

    Hui Bub, was die raushauen, ist ja schon massiv drüber...
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  15. #105
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ja, waffen. kein werkzeugverbot, also auch kein messerverbot.
    Das Schweizer Waffengesetz ist etwas speziell, weil es auch "gefährliche Gegenstände" kennt. Dazu gehören neben Werkzeugen aller Art z.B. auch feststehende Messer, wenn ich das richtig im Kopf habe (die Schweizer Soldatenmesser dagegen dezidiert NICHT, seit 2008 gilt das auch für die Einhandmesser). Und für die gilt immer der berechtigte Führungsgrund, analog zum Paragraph 42a.

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