Dieses video läuft unter der bezeichnung „self-defence“:
Finde, das war keine sv, sondern nur umhauen.
Was meint Ihr?
Dieses video läuft unter der bezeichnung „self-defence“:
Finde, das war keine sv, sondern nur umhauen.
Was meint Ihr?
Hallo,
Es ist nicht zu erkennen, wie die eigentliche Situation war. Wer hat eigentlich wen bedroht?
Falls der Typ im Baseball-Shirt den Typ (Bouncher?) mit dem Fellkragen bedroht hat, hat dieser alles richtig gemacht. Er kann nicht abhauen (weil Bouncer) und führt demzufolge einen Erstschlag durch.
Grüße
Sven
Hi,
Vielleicht hat es als Grundlage für eine Diskussion darüber eine Existenzberechtigung in dieser Kategorie.
Aber selbst als Überraschungsschlag hält das nicht her. Der Typ, der auf Jesus macht hat aber dem Anschein nach auch bisl provoziert... oder unterbewusst Hahnengehabe gemacht.
Ob er den Schlag verdient hat kann man ohne Kontext nicht genau sagen. Bei der Heftigkeit glaube ich es nicht. Ist wohl so ne Unterschichtgeschichte. Rein äußerlich gesehen.
Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!
er tut 2 mal so als ob er ihn gleich angreift . wer im recht war wissen wir nicht aber nichtsdestotrotz ist es schon eine bedrohung wenn jemand relativ nah rankommt und so tut als ob er gleich einen schlag abfeuert . das einzige problem ist : wenn man ihn dann umhaut kann das böse nach hinten losgehen ...er kann mit dem kopf auf dem boden aufdotzen und sterben . zum glück passiert das aber selten und es ist verständlich so jemanden kampfunfähig zu machen . kann es dem türsteher also nicht wirklich verübeln
ich habe keine signatur
Die letzte Situation ist doch ganz anders. Im letzten Video hat der Angreifer einen vorgetäuschten Schlag ausgeführt und seinen Angriff da beendet, wie es scheint. Nach schlagen ist ein erneuter Angriff von der anderen Seite. Keine SV.
Im ersten Video ist der Angreifer noch auf dem Weg nach vorn, wo der Türsteher schlägt. Angenommen, dass der Angreifer auch mit schwerer Gewalt verbal gedroht hat, kann man wohl mit gutem Grund annehmen, dass ein Angriff überhängend ist und ein präventiver Gegenschlag geeignet ist, die Gefahr abzuwenden. Nach deutschen Rechtsbegriffen sind das zwei komplett unterschiedliche Situationen.
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