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Thema: Haftungsklauseln bei Lehrgängen

  1. #1
    Registrierungsdatum
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    951

    Standard Haftungsklauseln bei Lehrgängen

    Häufig findet man auf Lehrgangsaussschreibung noch einen Satz wie "Ausrichter und Veranstalter übernehmen keine Haftung" oder "Haftung nur im gesetzlichen Rahmen". Da stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit sind solche Sätze rechtswirksam? Also:

    1) Wofür hafte ich als Veranstalter/Ausrichter/Trainer auf jeden Fall? Sicherlich hat gelten für den Hallenbetreiber die Verkehrssicherungspflicht und für den Trainer gewisse Sorgfaltspflichten. Und natürlich kann man sich bei Vorsatz nicht von der Haftung befreien. Aber was kann ich sonst noch definitiv nicht ausschließen?

    2) Welche Haftungsrisiken kann ich durch entsprechende Sätze auf einer Ausschreibung ausschließen? Wie wäre das zu formulieren?

  2. #2
    Doc Norris Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Inumeg Beitrag anzeigen
    Häufig findet man auf Lehrgangsaussschreibung noch einen Satz wie "Ausrichter und Veranstalter übernehmen keine Haftung" oder "Haftung nur im gesetzlichen Rahmen". Da stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit sind solche Sätze rechtswirksam? Also:

    1) Wofür hafte ich als Veranstalter/Ausrichter/Trainer auf jeden Fall? ...

    2) Welche Haftungsrisiken kann ich durch entsprechende Sätze auf einer Ausschreibung ausschließen? Wie wäre das zu formulieren?
    Zu Nr. 1:
    Grundsätzlich lässt sich eine Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zustande kommen oder in gleicher Weise durch den / die Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nicht ausschließen (vgl. § 309 Nr. 7 a, b BGB).

    Zu Nr. 2:
    An dieser Stelle passe ich mal.

    Lass das lieber von einem Anwalt vor Ort machen, dieser kann jedenfalls besser auf deine individuellen Interessen eingehen, als wir hier im Forum.
    Geändert von Doc Norris (13-03-2017 um 12:00 Uhr) Grund: Anpassung der Zitation

  3. #3
    Registrierungsdatum
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    Beiträge
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    Standard

    Zitat Zitat von Doc Norris Beitrag anzeigen

    Lass das lieber von einem Anwalt vor Ort machen, dieser kann jedenfalls besser auf deine individuellen Interessen eingehen, als wir hier im Forum.
    Schon klar. Nur laufen hier ja sicherlich genug rum, die selber Lehrgänge geben und sich damit ggf schon beschäftigt haben...

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